Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 497 Gewinnverteilung: 5 % R.-F.; alsdann bis 6 % Div. an Vorz.-Akt., demnächst 4 % Div. an St.-Akt.; vom verbleib. Rest 8 % Tant. an A.-R. u. dann bis 26 % Div. an St.-Akt. sofern G.-V. nicht anderweit beschliesst. Kapital: RM. 50 000 000 in 200 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 100 000 Vorz.-Akt. zu M. 100. Urspr. M. 2 300 000. Nach mehrf. Erhoöh. betrug das A.-K. Ende 1919 M. 22.5 Mill. Die G.-V. v. 18./2. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 22 500 000 in 15 000 St.-Akt. à M. 1000 u. 15 000 Vorz.-Aktien à M. 500. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 26./4. 1921 um M. 30 000 000 in 20 000 St.-Akt. à M. 1000 u. 20 000 Vorz.-Akt. à M. 500. Die Vorz.-Akt. werden im Falle der Auflös. der Ges. vorweg befriedigt. – Lt. G-V. v. 18./10. 1921 erhöht um M. 50 000 000 St.-Akt. zu M. 1000 u. M. 25 000 000 Vorz.-Akt. zu M. 500. – Die G. V. v. 27./4. 1922 beschloss Erhöh. um M. 40 000 000 St.-Akt. Die G.-V. vom 1./3. 1923 beschl. weitere Erhöh. um M. 60 000 000 in 60 000 St.-Akt. (Schutzakt.) zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 auf das jeweils eingez. Kap. (zunächst 25 %), begeb. an ein Konsort. (Mittel. deutsche Creditbank); sie erhalten, solange sie nicht vollgezahlt sind, die Hälfte der auf die vollgez. St.-Akt. entfall. Div., solange diese höher ist als der jeweilige Reichsbank- diskont, mindest. aber 6 %. Die Div. der Vorz.-Akt. wurde alsdann derart erhöht, dass ausser den bisher. 6 % event. noch eine Zusatz-Div. in Frage kommt (s. unter Gewinn- Verteilung). Das Konsort. für obige M 60 000 000 St.-Akt verpflichtete sich, letztere der Ges. jederzeit zum Erwerbspreis zur Verfüg. zu stellen. Zum Schutze gegen Überfremd. wurde lt. G.-V. v. 2./8. 1923 eine weitere Erhöh. um M. 100 Mill. vorgenommen. Gegen letztere Erhöh. ist Klage erhob. u. das Landgericht Cottbus hat die Annullier. der Aktien ausgesprochen, wogegen aber Beruf. eingelegt ist. Eine definitive Entscheidung über die M. 60 Mill. ist bis 22./1. 1922 noch nicht gefällt; dagegen sind die im Aug. 1923 emitt. Aktien zurückgezogen (s. weiter unten bei Kap.-Umstell.). Über die lt. G.-V. v. 1./3. 1923 u. 2./8. 1923 geschaffenen M. 60 Mill. bzw. M. 100 Mill. Schutzaktien entspann sich in der G.-V. v. 17./8. 1924 eine lebhafte Debatte, da seitens der Opposition die Einziehung dieser Aktien verlangt wurde. Seitens der Verwaltung wurde erklärt, dass heute die Überfremdungsgefahr nicht mehr 80 gross sei wie im vergangenen Jahre, so wollte die Verwaltung Rücksicht auf die Bedenken eines Teils der Aktionäre nehmen u. bei Aufstellung der Goldmarkbilanz wenigstens die am 2./8. 1923 geschaffenen M. 100 Mill. St.-Akt. annullieren. Die am 1./3. 1923 geschaffenen M. 60 Mill. St.-Akt. müssten jedoch bestehen bleiben, da sie zu wichtigen Anschaffungen verwendet werden sollen. Hierzu wurde unter Protest der Opposition beschlossen, von den vom 1./3. 1923 ausgegebenen nominell M. 60 Mill. St.-Akt. einen Betrag von nominell M. 30 Mill. von dem Übernahme- konsortium zum Übernahmepreis zurückzufordern u. zur Verfügung von Aufsichtsrat u. Vorstand zu stellen. Der Vorstand bemerkte hierzu, dass er dlese strittige Summe zum Erwerb neuer Kohlenfelder benötige. Im übrigen wurde die seitens der Opposition gestellte forderung nach Einziehung der am 1./3. 1923 geschaffenen M. 60 Mill. St.-Akt., der M. 100 Mill. St.-Akt. vom 2./8. 1923, zu deren Rückziehung der Vorstand sich bei Auf. stellung der Goldbilanz bereit erklärt hatte, die Umwandl. der Nam.-Vorz.-Akt. u. St.-Akt. abgelehnt. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 22./1. 1925 unter Einzieh. der lt. G.-V. v. 2./8. 1923 geschaff. M. 100 Mill. St.-Akt. von nunmehr M. 250 Mill. unter Einbegriff obiger M. 60 Mill. Schutz-St.-Akt. auf RM. 50 Mill. in der Weise, dass der bisher. Nenn- wert der St.-Akt. von M. 1000 auf RM. 200 u. der der Vorz.-Akt. von M. 500 auf RM. 100 umgewertet wurde. Den Satzungen wurde folgender Passus beigefügt: Für die M. 60 Mill. (jetzt RM. 12 000 000) Schutz. bzw. Vorrats-St.-Akt., deren Inhaber durch Vereinbarung mit der Ges. in der Veräusser. u. sonst. Verfüg. über die Aktien gebunden sind, ruht bis zu dem Zeitpunkt, in dem gemäss den mit der Ges. besteh. Vereinbarungen über die Aktien verfügt wird, das Recht auf Beteilig. am Geschäftsgewinn, soweit dieser 6 % des Goldmark- wertes der bisher auf diese Aktien geleisteten Einlagen übersteigt sowie der Anspruch auf Ausübung eines Bezugsrechtes. Die Satzungsänderungen wurden im gleichen Stimmen- verhältnis genehmigt. Auch in dieser G.-V. erhob die gleiche Opposition Protest u. strengte Michtigkeitsklage an, die abgewiesen wurde. Abstempel. frist für die Akt. bis 15./4. 1925, von da ab nur noch bei der Mitteldeutschen Creditbank in Berlin. Genussscheine: RM. 40 000 000 (bisher nicht begeb. RM. 6 600 000). Urspr. M. 200 000 000. Lt. G.-V. v. 2./8. 1923 wurden 200 000 Genussscheine zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 ausgegeben. Von diesen Genussscheinen wurden M. 130 Mill. den Inhabern der St.-Akt. V. 1–130 000 u. M. 25 Mill. den Inhabern der Vorz.-Akt. Nr. 1–100 000 zu 100 % plus Bezugs- recht- u. Börsenumsatzsteuer im Verh. M. 1000 St.-Akt. oder M. 2000 Vorz.-Akt.: 1 Genuss- schein v. 28./9.–18./10. 1923 angeboten. Die Genussschein-Inh. haben keine Aktionärrechte. Die Genussscheine sind an dem Reingew. wie die St.-Akt. beteiligt. Bei einer Auflös. der Ges. wird aus dem zur Verteil. kommenden Vermögen nach Befriedigung der Vorz.-Akt. in Höhe ihres Nennwertes zunächst den St.-Aktionären der Nennwert ihrer Aktien ausgezahlt. Alsdann erhalten aus dem verbleib. Betrage die Genussschein-Inh. den Nennwert ihrer Genuss- scheine, während der hiernach verbleibende Rest unter St.-Aktionäre u. Genussscbein-Inh. verteilt wird. Bei Erhöh. des Grundkap. um St.-Akt. unter Einräum. von Bezugsrechten ist den Genussschein-Inh. das Recht einzuräumen, zu gleichen Beding. wie die St.-Aktionäre neue Genussscheine zu beziehen. Bei Verminder. des Grundkap. durch Zus. leg. von St.-Akt. findet auch eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genuss- scheine statt. Die im Nennwert herabgesetzten Genussscheine erhalten alsdann denjenigen Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1925. 32