Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 587 belegen in den Bezirken des Bergamts Dermbach und des Meiningschen Bergamts Saalfeld, sowie die Ausbeutung etwaiger neu zu erwerbender Bergwerksberechtig., Herstell. u. Betrieb aller Anlagen u. Unternehm., welche die Ausnutz. jener Bergwerke u. Berechtig. u. die Verwert. ihrer Produkte in roher oder verarbeiteter Form befördern, Erwerb u. Verwert. von Grundst., Bergbaugerechtsamen u. Bergwerkseigentum, gewerbliche Ausnutz. des Kali- bergbaues u. seiner Erzeugnisse. Art des Minerals: Hartsalz, Karnallit u. Sylvinit. Die Ges. kann sich auch an Unternehm. der vorbezeichneten Art beteiligen. Das Bergwerkseigentum der Kaliwerke „Grossherzog von Sachsen“ besteht in den miteinander markscheidenden Verleih. „Grossherzog von Sachsené im Weimarischen Bergamtsbez. Dermbach (Amtsgerichtsbez. Kaltennordheim) u. „Dietlas“ u. „Dietlas 2* im Meiningenschen Bergamtsbez. Saalfeld (Amts- gerichtsbez. Salzungen) mit einer Gesamtgrösse von 60 566 592 dm. Im J. 1920 fand ein Aus- Die Aufschliess. geschieht durch den Schacht „Georg“ bei Dietlas sowie durch die beiden Schächte II (im Menzengraben bei Stadtlengsfeld) und III (200 m von Schacht II entfernt), von denen sich der erstgenannte seit Juli 1915 in Förderung befindet, während der letzt- genannte Anfang 1924, fertiggestellt wurde. Bei dem Schacht „Georg', der mit seiner ersten Sohle eine Teufe von 543 m erreicht, während die durch einzelne Gesenke u. eine Diagonalstrecke aufgeschlossene zweite Sohle in einer Teufe von 580 m liegt, beträgt die Mächtigkeit der aus Hartsalz, Sylvinit und Carnallit bestehenden Kalisalzlager 2–10 m. Der durchschnittliche Gehalt für das obere Lager beträgt etwa 12–14 %, und für das untere Lager 14–18 % K 0. Zur Verarbeitung der in der Schachtanlage I (Grube Georg“) geförderten Rohsalze besitzt die Ges. eine Fabrik in Dorndorf, welche für die Herstellung von Chlorkalium, Sulfaten, Kalidüngesalzen, Brom und anderen Nebenprodukten einge- richtet ist. Die Konzession schliesst die Ableitung von 300 cebm Endlauge pro Tag ein, entsprechend einer Tagesverarbeitung von 6000 dz Carnallit, abgesehen von den nebenher zu verarbeitenden Hartsalzen. Auf der Schachtanlage II ist bei einer Teufe von 517 m ein Kalilager von 5.: m Mächtigkeit angefahren worden. Durch Aufschlussarbeiten sind Mächtigkeiten bis zu 32 m festgestellt worden; die Durchschnittsmächtigkeit beträgt 11 m. Die abbaufähigen Salze bestehen aus Hartsalz, Sylviniten und Carnalliten und haben einen reinen Kaligehalt von 14–40 %. Schacht III hat bei 524 m das Kalilager in der gleichen Mächtigkeit u. Güte wie bei Schacht II angefahren. Die Förderung der Salze erfolgt durch die Schächte I („Georg') II u. III (5Menzengraben“) Die Kraftstationen für die Erzeugung elektr. Energie sind 80 eingerichtet, dass bis zu 2500 Kilowatt erzeugt werden können. Ausserdem besteht ein Abkommen zur gegen- reitigen Lieferung von elektr. Energie mit dem Kaliwerke Hattorf u. der Elektrokraft Gew. Wintershall, Heringen, so dass eine ausreichende Stromversorgung für sämtliche Betriebe gewährleistet ist. Sämtliche Betriebsstätten in Dietlas, Dorndorf und Menzen- graben sind durch Anschlussgleise an Linien der preussischen Staatsbahnen angeschlossen. Zur besseren Ausnutzung der auf Schachtanlage II/III anstehenden Carnallite ist eine zweite Chlorkaliumfabrik errichtet worden, die für eine Verarbeitung von täglich 14 000 dz Carnallit ausreicht. Der Grundbesitz der Ges. ist in den Gemeindebezirken Dietlas, Dorndorf und Stadt- lengsfeld gelegen und hat eine Grösse von zusammen 61 ha 63 a 23 qm. Zurzeit werden etwa 700 Beamte u. Arb. auf den Anlagen der Ges. beschäftigt. Der Thüringische Staat erhält eine Förderabgabe von 4.8 Pfg. Ppro dz Kalisalz. Die Gew. gehört dem Kali-Syndikat an. Die Beteilig. für alle drei Schächte beträgt ab 1./7. 1924 12.7259 %. Betriebsvertrag mit der Gew. Glückauf, Sondershausen. Mit dieser Gew. ist laut G.-V.-B der Kaliwerke Grossherzog von Sachsen v. 5./2. 1920 ein Betriebsvertrag abgeschlossen worden, der vom 1./1. 1920 bis zum 31 /12. 1949 läuft und sich stillschweigend jeweils um 10 Jahre verlängert, falls er nicht mit einjähriger Frist gekündigt wird. Nach diesem Ver- trage haben die Kaliwerke Grossherzog von Sachsen den sich alljährlich aus dem Betriebe nach einer aufzustellenden Abrechnung ergebenden Überschuss an die Gew. Glückauf ab- zuführen, während ein sich etwa ergebender Betriebsverlust von der Gew. Glückauf bar auszugleichen ist. Als Gegenleistung für die durch den Vertrag übernommenen Ver- pflichtungen der Kaliwerke Grossherzog von Sachsen erhalten dieselben von der Gew. Glückauf einen Betrag, der zu einer Div.-Zahlung an ihre Aktionäre in Höhe des 14. Teiles derjenigen Ausbeute ausreicht. welche die Gew. Glückauf auf das entsprechende Geschäftsj. auf einen Kux ausschüttet. Hiernach wird in Zukunft die Div. der Aktionäre der Kaliwerke Grossherzog von Sachsen von der Höhe der Ausbeute abhängig sein, welche auf die Kuxe der Gew. Glückauf zur Auszahlung kommt. Absatz 1922: Carnallit 9–11 % 1 dz eff. = 0.09, Kainit 12–15 % 503 355.75 dz eff. = 62 362.92, Düngesalz 18–22 % 193.50 dz eff. = 42.20, Düngesalz 28–32 % 211.75 dz eff. = 65.72, Düngesalz 38–42 % 399 655.75 dz eff. = 162 382.245, Chlorkalium 124 469.45 dz eff. = 64 684.675, schwefelsaures Kali 90 081.545 dz eff. = 45 311.82,. schwefelsaures Kalimagnesia 46 177.838 dz eff. = 12 652.36 dz K20, zus. 347 502.03 dz Kz0O. Die Jahresförderung hat betragen 1922 auf Schacht 1 2 366 861 dz, auf Schacht II 540 757 dz (gegen 1 337 986 dz 45 260 dz), zus. 2 907 618 dz (gegen 1 883 246 dz). Die Fabrik in Dorndorf erzeugte: 1922 Ü―