Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1131 Aufsichtsrat: Vors. Dir. Hans Weigel, Leipzig; Stellv. Justizrat Rud. Hase, Kaufm. Carl Zetsche, Stadtkämmerer Th. Danz, Bank-Dir. Georg Hentschel, Altenburg; Bank-Dir. Komm.-Rat Ernst Petersen, Dir. Otto Weber, Leipzig. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Leipzig u. Altenburg: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Leipzig; Hauptkasse der Thüringer Gasgesellschaft. Thüringische Elektrizitäts- und Gas-Werke A.-G. in Apolda. Gegründet: 14./2. 1901 mit Wirkung ab 1./7. 1900; eingetr. 30./3. 1901. Gründung siehe Jahrg. 1901/02. Zweck: Übernahme u. Betrieb der Gasanstalt in Apolda u. des Elektrizitätswerkes in Ilmenau i. Th. (dieses am 1./1. 1917 verkauft); Bau u. Betrieb, Erwerbung, Veräusserung, Pachtung, Verpachtung u. sonstige Verwertung von Beleuchtungs- u. Kraftanlagen jeder Art, sowie von elektr. u. and. Kleinbahnen u. Transportunternehmungen, sowie der Betrieb von Anlagen nebst Zubehör für eig. oder fremde Rechn. sowie für gemeinschaftliche Rechn. mit Dritten, die Beteilig. bei gleichen oder verwandten Unternehm. in jeder Form, die Ver- äusser. solcher Anlagen und Beteilig., die Erwerb. und Verwert. von Konzess. für ein- schlägige Unternehm., die Vorbereit., Ausführ. u. Vergeb. der entsprechenden Bauarbeiten, die Erwerb. u. Verwert. einschlägiger Patente und Lizenzen, die Erricht. von Ges. für die Herstell. u. den Betrieb solcher Anlagen u. die Verwert. solcher Ges.-Anteile. Die Ges. be- sitzt folgende Unternehm.: 1. Elektrizitäts- u. Gaswerk Apolda. Der Grundbesitz umfasst 67 a 56 qm. Das Kraftwerk hat mit vier Kesseln u. drei Dampfturbinen eine Leist. von 3150 kw, die nutzbare Stromabgabe 1922/23–1923/24 betrug 3 970 000, 4 185 000 kwst. Das Werk versorgt die ortsansässige Textilindustrie u. benachbarte Überlandzentralen mit land- wirtschaftlichem Versorgungsgebiet. Das Gaswerk ist für eine Tagesleist. von 6000 ebm ausgebaut n. hatte 1922/23–1923/24 eine nutzbare Gasabgabe von 1 189 000, 1 191 000 cbm. Da die Abgabe des Elektrizitätswerkes Apolda stetig zunimmt, wurde mit der neu ge- gründeten Thüring. Landeselektrizitätsversorgungs-A.-G. „Thüringenwerk“' in Weimar ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert der Ges. von einem unweit ihrer Zentrale beleg. Umspannwerk, das auch den späteren Anschluss an die Braunkohle Mittel.- deutschlands u. an die auszubauenden Wasserkräfte der Saale ermöglicht, die Entnahme grösserer Leistungen zu günstigen Preisen. Die für die Stromentnahme nötigen Um- änderungen und Neuanschaffungen im Werk sind soweit fertiggestellt, dass sie noch im Laufe des Monats November 1924 dem Betrieb übergeben werden können. Durch diese Massnahmen u. die Beibehaltung der eigenen Dampfanlage ist die Energie- versorgung der Industriestadt Apolda nach jeder Richtung hin auf Jahre hinaus weitest- gehend gesichert. 2. Gaswerk Gera S.-G. Der Grundbesitz umfasst 76 a 80 qm. Das Werk ist für eine Tagesleist. von 3500 cbm ausgebaut u. hatte 1922/23–1923/24 eine nutzbare Gas- abgabe von 436 500, 346 000 cbm. 3. Gaswerk Langewiesen. Dieses Werk ist in den letzten Jahren durch umfangreiche Erweiter. auf eine Tagesleist. von 6000 cbm ausgebaut worden. Die Gasabgabe betrug 1922/23–1923/24: 937 000, 953 000 cbm. Der Grundbesitz umfasst 40 a 38 qm. Über die Konzess. der Ges. ist folgendes zu bemerken: In Apolda hat die Ges. die Genehmig. erhalten, das Gaswerk, sowie das elektr. Kraftwerk bis zum 31./12. 1952 zu betreiben. Bis zum 31./12. 1927 steht der Ges. das alleinige Recht zu, Elektrizität u. Gas innerhalb des gegenwärtigen u. künftigen Stadtgebietes abzugeben. Vom 1./1. 1928 an ist die Stadt jederzeit berechtigt, Leit. zwecks Abgabe von Gas oder elektr. Arbeit selbst zu verlegen oder durch Dritte verlegen oder ein Gas- oder Elektrizitätswerk durch Dritte er- richten zu lassen. Die Stadt selbst hat für die ganze Vertragsdauer auf die Erricht. eig. Er- zeugungsanlagen für Gas u. elektr. Arbeit verzichtet u. gibt der Ges. vor Erteil. der Er. laubnis zur Erricht. solcher Anlagen an Dritte unter sonst gleichen Beding. den Vorzug. Der Ges. ist auch Strom- u. Gaslieferung ausserhalb des Stadtgebietes gestattet. Beide Werke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Das Recht der Erwerb. steht der Stadt erst- malig am 1./1. 1928 nach vorausgegangener einjähriger schriftl. Kündig., von diesem Zeit- bunkt an von fünf zu füuf Jahren bei ebenfalls einjähriger schriftl. Kündig. zu. Nach Ablauf des Vertrages, also im Jahre 1952, gehen alle in die Erde eingebauten, sowie alle über der Erde vorhandenen Leitungsgegenstände unentgeltlich in das Eigentum der Stadt- gemeinde über. Diese ist jedoch auch berechtigt, die Herstell. des früheren Zustandes unter Beseitig. aller Leitungsgegenstände zu fordern. Grundstücke u. Gebäude dagegen, die der Unternehmerin gehören, bleiben im Eigentum der Ges. Die Stadtgemeinde erhält eine jährliche Abgabe von 7 v. H. von den Roheinnahmen aus dem Verkauf von Gas und elektr. Arbeit, sowie aus den Zähler- u. Gasmessermieten. Die Abgabe erhöht sich, sofern die Div. der Ges. mehr als 10 % betragen sollte. Die Ges. hat ferner mit den Gemeinden Gera S.-G. u. Arlesberg am 7./6. 1906, Elgersburg am 7./7. 1906 u. Geschwenda am 4./2. 1910 gleichlautende Verträge wegen Bau u. Betrieb einer gemeinsamen Gasanstalt abgeschlossen. Auf Grund neuer Verhandlungen sind im Mai 1924 mit obigen Gemeinden neue gleichlaut. Verträge abgeschlossen für die Lieferung von Gas u. elektr. Energie. Die Konzess. ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertragsdauer eine ausschliessliche. Für die Verteil. der elektr. Energie werden in genannten Gemeimden die Ortsnetze ausgebaut. Zu den Baukosten leisten die Gemeinden einen Baukostenvorschuss von 30 % der tatsächlich aufgewendeten Bausumme. Die Gemeinden erhalten eine jährliche Abgabe von 1,5 % der ―― =―――――