1132 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Einnahmen aus dem Gasverbrauch, 2 % der Einnahmen aus dem Elektrizitätsverbrauch. Die neuen Konzess.-Verträge können erstmalig zum 31./12. 1953 mit einjähriger Kündigungs- frist gekündigt werden. Die Kündig. kann nur von allen Gemeinden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Kündig. nicht, so laufen die Verträge mit einjähriger Kündigungsfrist je fünf Jahre weiter. Im Falle der Vertragskündig. ist der Kaufpreis der Anlagen aus dem Mittel zwischen Nutzwert und Sachwert zu berechnen. Der Nutzwert ergibt sich aus dem mit 5 % kapitalisierten durchschnittlichen Bruttogewinn der letzten fünf Betriebsjahre. Der Sachwert ist durch einen von beiden Vertragsteilen zu ernennenden Sachverständigen unter angemessener Berücksichtigung des jeweiligen Zeitwertes und der Abnutzung fest- zusetzen, wobei die Anlagen als betriebsfähiges Ganzes zu bewerten sind. Ferner betreibt die Ges. das Gaswerk Langewiesen, das die Stadtgemeinden Langewiesen u. Gehren, sowie den Ortsteil Grenzhammer der Gemeinde Unterpörlitz mit Gas versorgt. Die Verträge mit den Stadtgemeinden Langewiesen u. Gehren vom 27.10. 1904 erteilen der Unternehmerin die ausschliessliche Erlaubnis zur Abgabe von Gas u. Elektrizität auf die Dauer von 259 ahren. Von da an war die Stadtgemeinde Langewiesen mit einjähriger Frist zur Vertragskündig. be- rechtigt. Am 29./2. 1924 ist mit den zu einem Zweckverband vereinigten Gemeinden Lange- wiesen u. Gehren ein neuer Konzess.-Vertrag abgeschlossen für die Lieferung von Gas und elektr. Energie. Die Konzess. ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertrags- dauer eine ausschliessliche. Für die Verteil. der elektr. Energie werden im Gebiete des Zweckverbandes Langewiesen-Gehren die Ortsnetze ausgebaut. Der Zweckverband leistet einen Baukostenzuschuss in Höhe von 60 % der tatsächlichen Baukosten. Der Zweck- verband erhält eine jährliche Abgabe von 3 % der erzielten Einnahmen aus dem Gas- u. Stromverkauf, sowie der Einnahmen aus Gasmesser- u. Elektrizitätszählermiete. Der neue Vertrag kann nur seitens des Zweckverbandes zum 31./12. 1945 mit einjähriger Kündigungs- frist erstmalig gekündigt werden. Erfolgt eine Kündig. nicht, so läuft der Vertrag mit gleicher einjähriger Kündigungsfrist fünf Jahre weiter. Macht der Zweckverband von dem Kündigungsrecht am 1./1. 1945 oder 1./1. 1950 Gebrauch, so hat er die gesamten aus Mitteln der A.-G. gebauten Einricht. u. Leitungsanlagen im Gebiete des Zweckverbandes zu über- nehmen. Der Kaufpreis der gesamten Anlagen wird in gleicher Weise berechnet wie oben angegeben in den Verträgen mit den Gemeinden Geraberg (Gera u. Arlesberg), Geschwenda u. Elgersburg. Ist der Vertrag seitens des Zweckverbandes zum 31./12. 1945 oder 1950 nicht gekündigt worden, so kann er am 1./1. 1955 zum 31./12. 1955 schriftlich beiderseitig ohne irgendwelche Verpflichtungen der Vertragsparteien gekündigt werden. Zwecks Strom- lieferung an die Gemeinden Geraberg, Elgersburg, Geschwenda u. an den Zweckverband Langewiesen-Gehren ist mit der Kraftwerk Thüringen A.-G. ein Stromlieferungsvertrag ab- geschlossen. Mit der Gemeinde Unterpörlitz ist am 5./12. 1906 ein Vertrag abgeschlossen worden, der auf die Dauer von 35 Jahren der Ges. das Recht zur alleinigen Gasliefer. im Ortsteil Grenzhammer einräumt. Ein Erwerbsrecht hat die Gemeinde Unterpörlitz nicht. Die Ges. war am 30./6. 1923 an der Kraftwerk Thüringen A.-G. in Gispersleben bei Erfurt mit einem Aktienbesitz von M. 2 420 000 Vorz.-Akt. u. M. 21 475 000 St.-Akt. beteiligt. Kapital: GM. 3 608 000 in 60 000 St.-Akt. zu GM. 60 u. 2000 Vorz.-Akt. zu GM. 4. Urspr. M. 1 Mill., dazu 1907 M. 250 000. 1910 weitere Erhöh. um M. 500 000. 1911 Erhöh. um M. 650 000. Nochmalige Erhöh. 1920 um M. 1 100 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 7./4. 1922 um M. 3 500 000 in 3000 St.-Akt. u. 500 Vorz.-Akt. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 30fachem St.-Recht ausgestattet u. zu 100 % begeb.; im Falle der Liduid. der Ges. vorab rückzahlbar mit 115 %. Lt. G.-V. v. 13./2. 1923 erhöht um M. 24 Mill. in 23 500 St.-Akt. u. 500 Vorz.-Akt. zu M. 1000, lt. G.V. v. 5./10. 1923 erhöht um M. 30 Mill. St.-Akt. u. M. 1 Mill. Vorz.-Akt., davon ein Teil angeboten im Verh. 4: 1 zum Werte von ½ der bisher. St.-Akt. Die Umstell. des A.-K. erfolgte lt. G.-V. v. 21./11. 1924 von M. 62 Mill. auf GM. 3 608 000 in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt. im Verh. 50: 3 von bisher M. 1000 auf GM. 60 u. der der Vorz.-Akt. entsprechend des Einzahl.- Wertes von M. 1000 auf GM. 4 herabgesetzt wurde. Abstempffrist bis 28./3. 1925, von da ab nur noch bei dem Bankhause Philipp Elimeyer, Dresden. Hypothekar-Anleihen: I: M. 500 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 4. u. 15./2. 1908. Zahlst.: wie bei Div.-Scheinen. Der Restbetrag von M. 373 000 wurde zum 1./10. 1923 gekündigt. II: M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1920, rückzahlbar zu 102 %. Stücke à M. 1000 u. 500, lautend auf den Namen des Bankhauses Philipp Elimeyer, Dresden oder dessen Order oder durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1./1. 1924 mit jährl. 2 % A erspartor Zs. durch jährl. Auslos. oder freihänd. Rückkauf, im Jan. auf April; ab 1./1. 1924 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit dreimonatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Hypoth. zur I. Stelle auf Grundbesitz in Apolda. Zahlst.: Dresden: Philipp Elimeyer. Kurs Ende 1921–1924: –, 80, –, 0.7 %. Eingef. in Dresden im April 1921. III: M. 3 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. von 1922, rückzahlb. ab 1927 zu 102 %. Notiert in Dresden. Kurs Ende 1923–1924: –, 0.05 %. Anleihe IVY: M. 30 000 000 in 8 % Schuldverschreib. von 1923; lt. Beschluss des A.-R. v. 18./1. 1923 rückzahlbar zu 105 %. Stücke zu M. 25 000, 10 000 u. 5000 lautend auf den Namen des Bankhauses Philipp Elimeyer, Dresden oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1925 bis spät. 1942 durch jährl. Auslos. von 3 % des urspr. Anleihebetrages £ zuzügl. ersparter Zs.; ab 1./4. 1925 verstärkte Tilg. oder