Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1155 Umformern von insges. 32 060 Kw., 8 Akkumulatorenbatterien mit einer Kapazität von insges. 15 667 Kwstd. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1950 laufende Verträge abgeschlossen. denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungs. zu be- nutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen –— ausschliesslich der Ein- nahmen aus. Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 5 % von den Kosten der in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugten Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Abgaben von den Brutto-Einnahmen an die Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf u. Schmargendorf 1914–1923: M. 483 381, 487 553, 505 384, 515 465, 756 165, 1 380 720, 3 079 091, 4 727 090, 42 753 511, 125 905.08 Bill., vertragsmäss. Anteil 1914–1923: M. 245 709, 162 244, 41 846, –, –, 253 005, 443 117, 1 211 017, 27 913 366, —. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver- längert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der An- lagen nach dem 30./9. 1950 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: GM. 24 000 000 in 24 000 Akt. zu GM. 1000. Urspr. M. 2 Mill., erhöht 1902 um M. 2 Mill., 1903 um M. 1 Mill. Nochmals erhöht 1905 um M. 1 Mill. Weiter erhöht 1909 um M. 1.5 Mill. Nochmalige Erhöh. 1912 um M. 5 Mill. 1913 Erhöh. um M. 3 Mill. 1919 weitere Erhöh. um M. 3 Mill. Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 15./11. 1921 um M. 21.5 Mill. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 6./10. 1922 um M. 40 Mill. Erhöht lt. G.-V v. 16./5. 1923 um M. 120 Mill. in 1 Inh.-Akt. zu M. 67 563 000 u. 1 desgl. zu M. 52 437 000, zu 120 % begeben, div.-ber. ab 1./1. 1923. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./11. 1924 von M. 200 Mill. auf GM. 24 Mill. derart, dass gegen 25 der bisher. 80 000 Akt. zu M. 1000 drei neue Akt. über je GM. 1000 u. an Stelle der beiden Akt. zu M. 67 563 000 u. M. 52 437 000 noch 14 400 neue Akt. über je GM. 1000 zur Ausgabe gelangen. Die Mehrheit der Akt. befindet sich im Besitz der Ges. für elektr. Unternehmungen, Berlin. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 25./4. 1906, rückzahlbar zu 102 %, Stücke à M. 2000, 1000, 500, Zs. 1./4. u. 1./10. Verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Rest zur Rückzahl. zum 1./10. 1923 gekündigt. II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %; Stücke zu M. 2000, 1000, 500. Rest zur Rückzahl. zum 1./10. 1923 gekündigt. III. M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. v. 1912, rückzahlbar zu 102 %; Stücke zu M. 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der St. in 30 J. (F.). Rest zur Rückzahl. zum 1./7. 1923 gekündigt. IV. M. 6 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. von 1921/I, à M. 1000, lautend auf den Namen der Direction der Disconto-Ges. zu Berlin oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. ab 1929 durch Auslos., verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit drei- monat. Frist vorbehalten. Keine hypothek. Sicherheit. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J (F.) Zahlst. wie bei Anleihen I–IV. Kurs Ende 1921–1924: 104.50, 92, 300, 0.64 %. Eingef. an d. Berliner Börse im Sept. 1921. V. M. 10 000 000 in 5 % Teilschuldverschr. von 1921/II. Eingef. an der Berliner Börse im Jan. 1922. Kurs Ende 1922–1924: 92, 300, 0.64 %. 73*