Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1171 Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Kassa 79, Waren 106 858, Debit. 34 359, Wohn- u. Fabrikgeb. 600 000, Masch. u. Motore 20 576, Werkzeuge 8176, Büroeinricht. 4511, Fabrikeinricht. einschl. Transmissionen 15 192, Patente 1, Beteilig. 8000. – Passiva: A.-K. 600 000, Hyp. 27 000, Kredit. einschl. Anzahl. 120 146, R.-F. 50 608. Sa. GM. 797 754. Dividenden 1921–1923: 0, 10, 0 %. Direktion: Herm. Krüger, B.-Dahlem. Aufsichtsrat: Vors. Hauptm. a. D. Hans A. Rodatz, B.-Lichterfelde; Dir. Walter Buch- holz, B.-Wilmersdorf; Dir. Reinh. Wilcke, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Transradio Akt.-Ges. für drahtlosen Überseeverkehr in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 12/13. Gegründet: 26./1. 1918; eingetr. 16./4. 1918. Fa. bis 12./10. 1923: Drahtloser Übersee- Verkehr Akt.-Ges. Zweck: Betrieb von Einricht. für drahtlosen telegr. oder teleph. Verkehr im In- u. Auslande. Die Ges. ist berechtigt, bestehende oder zu errichtende Anlagen u. Konzess. zu erwerben oder zu veräussern u. sich an and. Unternehm. zu beteil. Die Ges. besitzt die Grossstation Nauen, die Duplex-Empfangsanlagen Geltow bei Potsdam u. Westerland auf Sylt, ferner die Betriebszentralen Berlin, Oranienburgerstrasse (Postamt 24), u. Hamburg, Ringstrasse (Telegraphenamt). Die Station Nauen besteht aus den Stationsgebäuden, ent- haltend: zwei 400 K W. u. zwei 150 K W-Hochfrequenzmaschinen, 5 Maschinensendern von 10, 40, 130 u. 400 K W-Antennenleistung (ein sechster Maschinensender von 20 KW-Antennen- leistung befindet sich im Bau), 1 Tonfunkensender von 100 KW-Antennenleistung sowie die erforderlichen Transformatoren, Hilfsmaschinen u. sonstigen Einrichtungen; ferner der Turm- u. Antennenanlage, umfassend: 2 Stahltürme von je 250 m, 7 Stahltürme von je 210 m, 3 Stahltürme von je 150 m, 6 voneinander unabhängige Hochspannungsantennen sowie eine moderne vierteilige Krallenerdanlage. Die zum Betriebe der Sender erforder- liche elektrische Energie wird von den Brandenburgischen Kreiselektricitätswerken G. m. b. H. in Form von hochgespanntem Drehstrom über eine ca. 30 km lange Freileitung geliefert. Die Empfangsanlagen Geltow und Westerland besitzen moderne Doppel- u Einfach-Gonio- meterempfangsanlagen, Geltow ausserdem mehrere Drehrahmen-Doppelüberlagerungs- Apparaturen. Die Betriebszentralen in Berlin u. Hamburg enthalten alle neuzeitlichen Einrichtungen für Schnellsende-, Hör- u. Schreibempfangsbetrieb. Von beiden Betriebs- zentralen können nach Bedarf wahlweise die einzelnen Sender von Nauen u. Eilvese getastet werden. Der eigene Grundbesitz des Unternehmens umfasst 142.5 ha, ausserdem sind rund 100 ha in Pacht genommen. Das Enteignungsrecht für weiteres erforderliche Gelände ist der Ges. von der Reichsbehörde erteilt. Die Ges. hat am 14./2. 1921 die der Eilvese G. m. b. H. Berlin gehörige, bei Hannover gelegene Grossfunkstelle Eilvese auf 30 Jahre gepachtet. Sie besitzt von dem GM. 4 958 000 betrag. Kapital dieser Ges. GM. 2 974 800. Die Anlagen dieser Grossfunkstelle bestehen aus der Grossfunkstelle Eilvese selbst u. der dazugehörigen, in 6km Entfernung von Eilvese gelegenen Empfangsanlage in Hagen. Die Grossstation Eilvese besitzt 2 Hochfrequenzmaschinen-Aggregate (zu je 2 Maschinen) von 160 bezw. 240 KW- Antennenleistung. Die Antennenanlage besteht aus dem Hauptturm von 250 m Höhe u. 4 Nebentürmen von je 139 m Höhe, die eine dreiteilige Flächenantenne tragen. Die Energie zum Betrieb der Grossfunkstelle wird in Form von hochgespanntem Drehstrom von dem Überlandwerk Neustadt am Rbge. geliefert. Als Reserve ist eine aus 5 Maschinen bestehende Dieselmotoranlage von insgesamt 1000 Ps vorhanden. Das Grundstück in Eilvese, auf dem das Maschinenhaus nebst Werkstatt u. Nebengebäuden errichtet sind, ist Eigentum der Eilvese-G. m. b. H.; das übrige von der Antenne überspannte Gelände, auf dem die Neben- türme stehen, ist gepachtet. Die Empfangsanlage in Hagen dient, nachdem der Betrieb in der Betriebszentrale Berlin zusammengefasst ist, nur noch als Reserveanlage. Die Ges. hat dem Reich gegenüber die Verpflicht. übernommen, mit den vorsteh. bezeichn. Anlagen, die dauernd dem jeweil. Stand der Technik angepasst werden müssen, einen ordnungsm. u. zuverläss. Funk- verkehr, insbes, mit Funkanl. aussereurop. Länder, entspr. den Verkehrsbedürfn. des Reiches durchzuführen. Bis 1920 einschl. war für das Verh. der Ges. zum Reich ein Vertrag massgeb., nach dem die Stat. Nauen dem Reich für Betriebszwecke gegen eine Mietgebühr zur Verfüg. gestellt wurde. Ab 15./2. 1921 ist seitens des Reiches für den Betrieb der beiden Stat. je eine 30jähr. Konzess. erteilt worden. Gemäss diesen Konzess. werden die aus dem Ver- kehr der Grossfunkstellen aufkommenden Telegr.-Gebühren wie folgt verwendet: Die Ge- bühren für die Landbeförd. fliessen dem Reiche zu. Aus dem auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühren-Einnahme werden zunächst sämtl. Betriebs- u. Verwaltungkosten bestritten u. den Instandhalt.-F. von Nauen u. Eilvese sowie je einem Ern.-F. für die beiden Stat. jährliche angemessene Beträge zugeführt. Übersteigt der auf den Funkweg entfallende Teil der Gebühren-Einnahme die für obige Zwecke aufzuwendenden Summen, so hat die Ges. von den überschiess. Gebühren einen Teil an das Reich abzuführen. Die Festsetz. der Wortgeb. für die von den Stationen zu beförd. Telegramme erfolgt durch das Reichspost- Minist., jedoch ist eine 7 proz. Verzins. des in Nauen u. für den Betrieb von Eilvese in- vestierten Kapitals sowie die Bildung der gesetzl. Mindestrückl. u. die Verzins. der Oblig.- Anleihe sichergestellt. Nach Mitteil. in der G.-V. v. 1./5. 1923 ist die Beschränk. auf eine 15 % ige Div. mit Wirk. ab 1./1. 1922 fallen gelassen worden. Die Gesellschaft ist jedoch 74*