1172 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. verpflichtet, einem zu bildenden besonderen Sicherh.-F. eine gleich hohe Summe zuzuführen, wie sie über 10 % der volleingezahlten Aktien hinaus als Dividende für das betreffende Geschäftsjahr verteilt. Aus dem Sicherheitsfonds können im Einvernehmen mit dem Reichs- postministerium Ausgaben für besondere Aufgaben u. für den Ausbau der Stationen be- stritten werden, auch kann auf ihn zur Aufbesserung der Dividende unter Umständen zurückgegriffen werden. Bei Ankauf der Stationen durch das Reich fällt der Sicherheits- fonds an die Ges. Das Reich hat ab 1./1. 1932 ein Ankaufsrecht auf die Grossfunkstellen Nauen u. Eilvese zu folgenden Bedingungen: Die von der Ges. u. dem Reichpost-Ministerium gemeinsam zu ermittelnden Anlagekosten werden für jedes volle Prozent Überschuss, das – berechnet unter Zugrundeleg. des von der Ges. in Nauen u. in Eilvese investierten Kapitals –— die Ges. über 5 % hinaus aus ihrer Gebührenbeteiligung nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Geschäftsjahre gehabt hat, um je 20 % erhöht. Der 15 % übersteigende Überschuss kommt hierbei nicht in Betracht. Ferner ist vorgesehen, dass der Zeitwert der Anlagen beim Ankauf durch das Reich Berücksichtigung findet. Jedenfalls soll der Kaufpreis mindestens 140 % der Anlagekosten betragen. Die in den Instandhalt.- u. Erneuer.-F. angesammelten Beträge sind an das Reich zurückzuzahlen. Ferner hat das Reich unter gleichen Beding. für die gesamte Dauer der Konzession ein Vorkaufsrecht. Die Konzessionen können vom Reich vor ihrem Ablauf als erloschen erklärt werden, wenn sich die Ges. er- hebliche Verstösse gegen die Konzessionsbestimmungen zuschulden kommen lässt, oder wenn die Grossfunkstellen länger als 12 aufeinander folgende Monate für den Übersee-Ver. kehr betriebsunfähig sind, sofern nicht höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Sabotage, allgemeiner Ausstand oder Versagen der Stromversorgung vorliegt. Ferner sehen die Konzessionen vor, dass die Grossfunkstellen, ohne hierbei in das Eigentum des Reiches überzugehen, nach Vereinbar. einer angemessenen Entschädigung von diesem teilweise oder ganz in eigenen Betrieb übernommen werden können. Der Telegrammverkehr beider Stationen hat sich günstig entwickelt. In erster Linie umfasste er die Verbind. mit den V. St. v. Nord-Amerika. Auf Grund des mit der Radio Corporation of America besteh. Betriebsvertrags konnte die Zahl der Verkehrslinien ver- mehrt werden. Zur Steigerung des Verkehrs trug wesentlich bei, dass die Radio Corporation of America ihre bei Rochy Point auf Long Island errichtete neue Station für den Verkehr der Ges. bereitgestellt hat. Im Jahre 1923 hat sich die Zahl der in beiden Richtungen beförderten Telegramme ganz erheblich gesteigert. Ferner ist Mitte des Jahres 1924 die unmittelbare Verbindung mit Argentinien eröffnet, die bei den zahlreichen deutschen Handelsbeziehungen nach Südamerika sicherlich von grosser Be- deutung ist. Als Gegenstation dient die Grossstation Monte Grande bei Buenos Aires, die sich im Besitz u. Betrieb der Transradio Internacional Compania Radiotelegrafica Argen- tina S. A. befindet. Auch mit dieser Ges. ist ein Verkehrsabkommen abgeschlossen. Der Bau dieser Station ist bekanntlich auf internationale Abmachungen mit den drei grossen Funkgesellschaften in Amerika, England u. Frankreich zurückzuführen. Die bisherigen Verkehrsversuche mit dem fernen Osten haben auf der Linie Nauen–Mukden zur Aufnahme eines öffentlichen Verkehrs geführt. Der Verkehr mit Agypten wird fortgesetzt. Nach allen Ländern in Übersee hat sich der aus ausserdeutschen Lindern über die Stationen der Ges. geleitete Durchgangsverkehr erheblich gesteigert. Umfangreicher Verkehr besteht ferner mit Spanien u. Russland. Kapital: GM. 16 518 000 in 86 000 St.-Akt. zu GM. 150, 6000 St.-Akt. zu GM. 600 u. 1000 Vorz.-Akt. zu GM. 18. Urspr. M. 10 Mill. 1921 Erhöh. um M. 15 Mill. Weiter erhöht 1922 um M. 25 Mill. in 25 000 Aktien zu M. 1000 u. M. 5 Mill. 6 % Vorz.-Akt. Die Vorz.-Akt. sind unter Zuzahl. von 1899¼ % lt. G.-V. v. 1./5. 1923 in St.-Akt. umgewandelt u. zwar 1000 Stück zu M. 5000. Sodann it. gleicher G.-V. erhöht um M. 65 Mill. in 5000 Stück zu M. 5000 u. 30 000 Stück zu M. 1000 sowie 1000 Stück Vorz.-Akt. zu M. 10 000 mit Div- Ber. ab 1./1. 1923. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 10fachem Stimmrecht ausgestattet. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 29./12. 1924 von M. 120 Mill. auf GM. 16 518 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. zu bisher M. 1000 auf GM. 150 umgewertet wurde. Die St.-Akt. über bisher M. 5000 sind in je 1 St.-Akt. zu M. 600 u. GM. 150 umgestellt, während die 1000 Vorz.-Akt. mit einem Nennwert von je M. 10 000 auf GM. 18 ermässigt wurden. Abstempel.-Frist 17./3. 1925, von da ab nur noch Deutsche Bank, Berlin. Anleihen: I. M. 25 000 000 (= GM. 1243798 Einzahl.-Wert) = RM. 186 569.70 (mit 15 % auf- gewertet) in 5 % Teilschuldverschr. von 1921, rückzahlbar zu 100 % ab 1926. Stücke zu M. 1000. Zs. 1./2. u. 1./8. Ausl. im April jeden Jahres erstmalig 1926. Ab April 1926 verstärkte Ausl. oder Total-Künd. mit 3 monatl. Frist zulässig. An der Berliner Börse Mitte Sept. 1921 zugel. Kurs Ende 1921–1924: 102.50, 120, 400, 0.46 %. M. II. 25 000 000 (= GM. 357 446 Einzahl.-Wert) = RM. 53 616.90 (mit 15 % aufgewertet) in 5 % Teilschuldverschr. von 1922. Zs. 1./5. u. 1./11., alles übrige wie oben. Kurs Ende 1924: 0 24 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je GM. 150 St.-Akt. = 1 St., Vorz.-Akt. = 100 St. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Nauen Grundst. 410 972, Wohnkolonie 524 307, Betr.-Anl. 16 293 566, Beteil. Eilvese G. m. b. H. 2 974 800, Läger 177 062, Eff. 60 478, ―