Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1193 versorgung von Nachbargemeinden angelegten Teile des Leitungsnetzes nebst Zubehör. Will die Stadt von dem fünfzehnten Betriebsjahre an oder später auf die Stromlieferung verzichten, so muss sie zwei Jahre vorher kündigen. In diesem Falle hört jede Berechtigung u. Verpflichtung der Ges. zur Stromlieferung innerhalb der Stadt auf. Verträge mit anderen Gemeinden etc.: Die Verträge sind in den Jahren 1903–1908 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Jahren. Für die Gemeinden ist gegen die Ein- räumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe von den Bruttoeinnahmen ausbedungen. Die Ges. liefert den Gemeinden und Privaten elektr. Strom für Licht- und Kraftzwecke zu vereinbarten Preisen. 24 Gemeinden sind verpflichtet, das gesamte Kabel- netz mit Zubehör nach Ablauf des Vertrages zum jeweiligen Taxwert zu übernehmen, falls sie ein eigenes Elektrizitätswerk errichten oder den Strom von Dritten beziehen wollen. Im übrigen besitzen die Gemeinden das Recht zur käuflichen Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes zum Taxwert nach Ablauf des Vertrages oder schon vorher nach einer für die einzelnen Fälle besonders geregelten Frist, zumeist nach 10 oder 159 ahren, doch bleibt bei Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes die Verpflichtung zur Strom- abnahme bis zum Ablauf des Vertrages bestehen. Ferner bestehen Stromlieferungsverträge mit dem Hafen Ruhrort, mit der Eisenbahndirektion Essen, sowie mit der Industrie- Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf a. Rh. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Weiter besteht ein Vertrag mit dem Steinkohlenbergwerk Rheinpreussen, kraft dessen das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk aus den Lieferungen an die Städte Uerdingen, Krefeld u. Krefeld Hafen, Zwecke der Kabelführung in industrielle Werke sind ferner mit einer Reihe von Gemeinden Durchgangsverträge geschlossen, welche der Ges. gestatten, ihre Kabel durch das Gebiet der Gemeinde zu führen, u. zwar zwecks Stromversorgung von Interessenten ausserhalb der Gemeinde mit der Berechtig., innerh. der Gemeinde Strom an Grosskonsumenten abzugeben. Im Jahre 1909 wurde ein Vertrag zwischen dem Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk u. dem Landkreis Solingen genehmigt, nach welchem der Landkreis dem Werke den Bau von normal- spurigen Strassenbahnen ähnlichen elektr. Kleinbahnen im unteren Kreise Solingen übertrug. der Bau der Bahnen erfolgt auf Kosten des Kreises. Gleichzeitig wurde ein Pachtvertrag mit dem genannten Werke abgeschlossen; nach diesem Vertrage verpachtet der Landkreis Solingen dem Werke von dem Augenblick der Inbetriebnahme also ab 1911 der vorerwähnten Bahnen deren ausschliessl. Betrieb auf die Dauer von 60 Jahren. Mit dem Landkreise Solingen ist 1911 ferner ein Vertrag getätigt, nach welchem das Rheinisch -Westfäl. Elektrizitätswerk die bisher von der Solinger Kleinbahn A.-G. betriebenen Strassenbahn- linien in Pacht nahm: auch der Betrieb der Solinger Kreisbahn wurde übernommen. Ausser- dem ist die Ges. an den Bau u. Betrieb verschied. elektr. Strassenbahnen beteiligt. Kapital: RM. 140 000 000 in 339 000 Inh.-Akt. à RM. 400 u. 245 000 Nam.-Akt. à RM. 20. Urspr. M. 2 500 000, erhöht 1900 um M. 1 250 000, 1901 um M. 250 000, 1903 um M. 6 000 000. 1906 Erhöh. um M. 20 000 000. 1910 weitere Erhöh. um M. 8 000 000. 1913 Erhöh. um M. 12 000 000. 1918 Erhöh. um M. 10 000 000. Nochmalige Kap.-Erhöh. um M. 48 000 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./11. 1920 um M. 42 000 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 26./4. 1922 um M. 400 000 000 in 245 000 Nam.-Akt., welche der Einziehung unterliegen, u. 155 000 Inh.-Akt. à M. 1000. Von den Inh.-Akt. sind 95 000 Stück gezeichnet von der Darmstädter und Nationalbank zu Berlin mit der Verpflicht., dieselben a) den Inh. der Aktien der Braunkohlen- u. Briketwerke Roddergrube A.-G. zum Umtausch in der Weise anzubieten, dass gegen M. 1000 Roddergrube-Aktien M. 2000 neue Inh.-Akt. zum Umtausch kommen, b) den Gewerken der Gew. der Steinkohlen- bergwerke Viktoria Mathias, Essen, Graf Beust, Essen, u. Friedrich Ernestine, Stoppenberg bei Essen, zum Umtausch gegen die Kuxe dieser Gew. in der Weise anzubieten, dass auf drei Kuxe der Gew. Viktoria-Mathias M. 25 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Viktoria-Mathias M. 8000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 500 bar, drei Kuxe der Gew. Graf Beust M. 23 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Graf Beust M. 7000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar, drei Kuxe der Gew. Friedrich Ernestine M. 20 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Friedrich Ernestine M. 6000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar entfallen. Die auf die einzutauschenden Kuxe entfallende Ausbeute steht den bisher. Kuxenbesitzern bis zum 30./6. 1922 zu. Die Nam.-Aktien wurden den Kommunalverbänden zum Bezuge angeb. Restl. M. 60 000 000 Inh.-Akt. angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 5: 2 vom Anfang Juni bis 30./6. 1922 zu 108 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./12. 1924 unter Einziehung von M. 25 000 000 Nam.-Akt. mithin von M. 525 000 000 auf RM. 126 400 000 in der Weise, dass der Nennwert der Aktien von bisher M. 1000 auf KM. 400 u. der der Nam.-Akt. auf RM. 20 umgewertet wurde. Die Abstempel. der Akt.-Mäntel soll bis 15./2. 1925 bei den Zahlst. bewirkt sein, nach Ablauf dieser Frist findet eine Abstempel. nur noch bei der Deutschen Bank in Berlin statt. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 13 600 000 in 34 000 Aktien zu RM. 400 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1925. Anleihe-Umtausch-Angebot v. 28./12. 1923 wegen der Anleihen von 1922, 1905, 1906 u. 1911 (letztere drei bereits zur Rückzahl. zum 1./4. 1923 gekündigt) in wertbest. Anleihe der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. Gegen Einliefer. von M. 4000 Oblig. von 1922 wurde der