1230 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. malig am 1./10. 1927. Von 1932 ab verstärkte Auslos. oder Kündig. mit 3 monatl. Frist zulässig. Aufgelegt bei den Banken wie bei Anleihe I, sowie bei Darmstädter u. National- bank, Commerz- u. Privatbank A.-G., Berlin; Badische Girozentrale, Mannheim. Selbst- schuldnerische Bürgschaft des Landes Baden für Kapital u. Zinsen verbürgt. Die Teil. schuldvyerschreib. sind mündelsicher. Notiert ebenso wie Anleihe I in Berlin, Frank- furt a. M. u. Mannheim. Kurs Ende 1923–1924 in Berlin: 50, 0.135 %. In Frankfurt a. M.: –, 0.14 %. Anleihe II: 2. Teil. M. 65 013 000. Oblig. u. 2 250 000 Handdarlehen. Aufgelegt im Juni 1922. Zs. 1./4. u. 1./10., erstmalig am 1./10. 1922; alles übrige wie bei Anleihe II, 1. Teil. Kohlenwertanleihe: 5 % Teilschuldverschreib. vom Jahre 1923 im Gesamtwert von 625 000 t Kohle (westfäl. Fettflammnuss IV, gesiebt u. gewaschen, ab Zeche einschl. Steuer). Eingeteilt in 5 Serien zu je 125 000 t Kohle, jede Serie in Stücken A 1250 zu 10 t, B 5000 zu 5 t, C 15 625 zu 2 t, D 37 500 zu 1 t, E 37 500 zu ½ t. Zs. 1./2. u. 1./8., erstmalig am 1./8. 1923. Ausgegeb. Ser. I, II, III u. IV, welche einen Geldwert im Betrage von 441 737,5t Kohle brachten. Tilg. durch Auslos. oder freihänd. Rückkauf mit mind. jährl. 1 % der Gesamt- menge der Kohle; die Tilg.-Raten werden jeweil. am 1./8., erstmal. 1928, gezahlt. Verstärkte Auslos. oder Kündig. sämtl. Teilschuldverschreib. mit 3 monat. Frist zulässig, erstmals 1933. Die zur Auszahl. gelangenden Beträge für Verzins. u. Pilg. werden nach dem Duchschnitts- kohlenpreis berechnet, der sich ergibt aus den tägl. Kohlenpreisen für westfäl. Fettflamm- nuss IV, gesiebt u. gewasch., ab Zeche, einschl. Steuer, während der den Zahlungsterminen vorhergehend. Halbjahre vom 1./1.–30./6. (für die Zahlung. am 1./8.) und vom 1./7. bis zum 31./12. (für die Zahlung. am 1./2.). Sollte die bezeichnete Kohlensorte nicht mehr oder nicht mehr in bisherig. Weise gehandelt werden, so tritt an ihre Stelle eine ihr nach der Ent- scheid. des Badischen Handelstags gleichwert. Kohle. Sicherheit: Reallast auf dem Murg- werk I. u. II. Ausbau und auf die Leitungsnetze, die der Schuldnerin gehören oder erstellt werden, ausserdem selbstschuldnerische Bürgschaft des Landes Baden für Kapital u. Zinsen. Die Teilschuldverschreib. sind mündelsicher. Kurs Ende 1923 –1924: M. 12, 10.50. Zu- gelassen an der Berliner Börse im Juli 1923. Notiz in Mark für 1 Tonne. Nach Schaffung einer festen Reichswährung haben die Inh. der Teilschuldverschreib. aus § 16 der Anleihe- beding. das Recht, die Umwandl. der Schuldverschreib. in eine Geldschuld auf Grundlage des am Tage des Inkrafttretens des betr. Gesetzes bestehenden Kohlenpreises zu verlangen. Durch das Münzgesetz vom 30./8. 1924 ist die neue Reichswährung am 11./10. 1924 in Kraft getreten. Der Kohlenpreis betrug bei Inkrafttreten des Gesetzes einschliessl. Steuer RM. 17.50 pro Tonne. Die eingereichten Schuldverschreib. wurden somit über kg 10 000, 5000, 2000, 1000 u. 500 lautend auf RM. 175, 87.50, 35, 17.50 u. 8.75 abgestempelt. Von diesem Recht der Umstempelung ist Gebrauch gemacht worden für 241 355 Tonnen. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Reichsmark-Bilanz am 1. April 1924: Aktiva: Grundst. 106 673, Gebäude 2 073 775, Betriebsanl. 20 248 254, im Bau befindl. Anlagen 6 305 212, Zähler 1 232 290, Lager 972 683, Inv., Apparate, Werkz. u. Fahrzeuge 1, Beteil. 261 778, Eff. 28 713, Kassa 1302, Guth. einschl. . Banken 1 049 934, Debit. 2 838 838, vorausbezahlte Versicher. 2304. – Passiva: A.-K. 18 000 000, Anl. I (Murgwerk) 3 499 444, do. II (Schluchsee) 1. Teil 1 228 434, do. 2. Teil 88 114, Kohlenwertanl. 7 730 406, Staatsschuld.-Verw. 285 750, Anl.-Zs. Kohlenwertanleihe 120 035, Kredit. 3 107 734, Wohlf.-F. 100 000, R.-F. 961 844. Sa. RM. 35 121 763. Dividende 1922/23: 10 %. Direktion: Oberingenieure Otto Helmle, Rudolf Fettweis, Ministerialrat Dr. Karl Wengler, Berlin. Aufsichtsrat: Vors.: Präsident der Wasser- u. Strassenbaudirektion Dr. Casimir Paul Stellv.: Präsident Dr. Fuchs, Karlsruhe; Gen.-Dir. Dr. Aengenheister, Freiburg i. Breisgau; Ober-Reg.-Rat Dr. Konstantin von Bayer-Ehrenberg, Dir. der Badischen Bank Rich. Betz, Karlsruhe; Fabrikant u. Landtagsabgeordneter Rich. Freudenberg, Weinheim; Landtags- abgeordneter Maier, Heidelberg; Oberbaurat Dr. Ing. h. c. Friedr. Meythaler, Ministerial- Dir. Sammet, Durlach; Oberregierungsrat Schellenberg, Ober-Reg.-Rat Seeger, Karlsruhe. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Felten & Guilleaume Carlswerk Act.-Ges. in Köln-Mülheim. Gegründet: Aus der seit 1826 bestehenden offenen Handelsgesellschaft Felten & Guilleaume als Felten & Guilleaume Carlswerk Act.- Ges. 14./12. 1899; eingetr. 31./12. 1899. Vom 4./5. 1905 –31./12. 1910 führte die Ges. die Firma Felten & Guilleaume – Lahmeyer- werke Act.-Ges. Zweck: Weiterführung des Geschäftes der Handels-Ges. Felten & Guilleaume in Mül- heim am Rhein sowie überhaupt: a) Erricht. oder Erwerb. u. Betrieb von Fabriken u. sonst. gewerbl. Anlagen auf den Gebieten der Drahtindustrie, der Metallurgie u. der angewandten