1254 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Aufsichtsrat. Geh. Komm.-Rat Hans Kullen, Gymnasialprof. Dr. phil. Christoph Ries, München; Kammerdir. a. D. Dr. jur. Alfred Oehrl, Neu Pasing; Bankier Dr. Karl Martini, Bankier 3 osef Reim, Fabrikbes. Gustav Salffner, München; Geschäftsführer Karl Vorsheim, Dir. Josef Bergmeister, München. Zahlstellen. Ges. Kasse; München: Albert Schwarz. Rhein- Donau Akt.-Ges. in München, Lenbachplatz 4/6. Gegründet: 30./12. 1921; eingetragen 5./1. 1922. Gründer: Das Deutsche Reich, 8= Staat Bayern, die Länder: Thüringen u. Hessen, die Stadtgemeinden: Aschaffenburg, Bamberg, Berchtesgaden, Kulmbach, München, Passau, Regensburg, Würzburg, Erlangen, Fürth i. B., Nürnberg, Roth bei Nurnberg, Wertheim, Bonn, Koblenz, Crefeld, Duisburg, Frankf. a. M., Hanau a. M., Köln, Neuss, Offenbach a. M., Wesel, Wiesbaden, Mainz, die Deutsche Bank Fil. München in München, Bayerische Staatsbank, Bayerische Vereinsbank, Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank, München. Zweck: Ausbau der Grossschiffahrtsstrasse vom Main bei Aschaffenburg über Bamberg, Nürnberg zur Donau u. weiter über Regensburg bis zur Reichsgrenze bei Passau, der Aus- bau der Donau zwischen Kelheim u. Ulm zur Grossschiffahrtsstrasse, die Herstellung von Schiffahrtsanschlüssen nach Augsburg u. München sowie der Bau u. Betrieb von Wasser- kraftwerken an diesen Wasserstrassen. Die Ges. ist berechtigt, ähnliche Unternehmungen zu errichten u. sich an solchen, insbesondere dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken u. Anlagen zur Verwertung von Wasserkraft zu beteiligen, sowie überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die zur Förderung des Unternehmens dienlich erscheinen. Die Grossschifffahrts. strasse Rhein-Main-Donau soll den Westen mit dem Südosten Europas durch eine leistungs- fähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500 t Tragfähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht, Das Betriebswasser für die Strecke Main-Donau soll dem Lech unterhalb Augsburg entnommen u. durch einen rund 90 km langen Zubringerkanal der Scheitelhaltung der Schifffahrtsstrasse zugeführt werden. Der Ges. ist vom Reich u. Bayern das Recht gegeben, die von ihr im Zuge der Wasserstrasse ausgebauten Wasserkräfte 100 Jahre lang auszunutzen, beginnend mit der ganzen oder teilweisen Inbetrieb- nahme des einzelnen Werkes. Dieses Recht wird für die zunächst in Angriff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke spätestens 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Erlaubnisfrist fallen die Kraftwerke unentgeltlich an das Reich. Von der eigentl. Wasserstrasse werden die einzelnen Teilstücke nach Fertigstell. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich für eigene Rechnung übernommen. Die Ges. ist berechtigt, Grundeigentum zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zur Entfernung von 1 km zu enteignen. Zunächst wird der Ausbau der Schifffahrtsstrasse zwischen Aschaffenburg u. Würzburg u. zwischen Regensburg u. Passau in Angriff genommen, wobei insges. 15 Kraftwerke mit einer Gesamtleist. von rd. 90 000 PS. u. einer jährl. Energieerzeugung von 360 Mill. KW.-St. gewonnen werden. Kapital: GM. 2 700 000 in 90 000 St..-Akt. u. 45 000 Vorz.-Akt. zu GM. 20. Die Aktien bestanden bis zur Kap.-Umstell. aus: 1. 1 800 000 St.-Akt. Gruppe A, die vom Reich, Bayern, anderen deutschen Ländern u. öffentl.-rechtl. Körperschaften übern. wurden u. eine Div. von höchstens 4 % beziehen, jedoch erst, nachdem die Vorz.-Akt. befriedigt sind; 2. 300 000 Vorz.- Akt., Gruppe B, die von öffentl.-rechtl. Körperschaften, juristischen oder natürlichen Personen übernommen werden. Die Vorz.-Akt. berechtigen zum Bezuge einer Vordividende bis zu 7 %. Der Bezug einer Vordividende von 5 % ist vom Reich u. Bayern gewährleistet, solange u. soweit nicht Bauzsch. in gleicher Höhe bezahlt werden. Die für' Zwecke der Deckung der Vorz.-Akt., Gruppe B, nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmten Rücklagen werden im Falle der Liquidation, soweit dieser Fonds nach Deckung der Verbindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt., Gruppe B, gemäss § 7 der Satzung verteilt. A.-K. bis März 1923 M. 900 Mill. in 600 000 St.-Akt. u. 300 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 14./3. 1923 erh. um M. 1200 Mill. in 1 200 000 St.-Akt.. begeben zu pari. Umstell. lt. a. o. G.-V. v. 20./11. 1924 von M. 2 100 Mill. auf GM. 2 700 000 derart, dass gegen 20 St.-Akt. zu M. 1000 eine neue, gegen 20 Vorz.-Akt. zu M. 1000 3 neue von GM. 20 u. gegen 20 St.-Akt. zu M. 1000 3 neue zu GM. 20 im Umtausch gewährt werden, mithin dann 90 000 St.-Akt. u. 45 000 Vorz.-Akt. zu je GM. 20. Einr.-Termin bis 31./3. 1925. Ahnleihe: M. 323 050 000 in 5 % Teilschuldverschr. von 1922 Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000. Zs.: 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1932 zu 102 % durch Auslos. (April p. Aug.). Sicherungshyp. zu erstem Rang auf sämtl, Kraftwerke. Die Ges. hat sich das Recht vorbehalten, weitere Anleihen zu gleichem Range auf dieselben Kraftwerke hypothekarisch eintragen zu lassen. Die Belastung darf jedoch niemals mehr als 60 % des von der Ges. durch St.-Akt., Vorz.-Akt., Teilschuldverschr. oder sonstwie aufgebrachten Kap. übersteigen. Das Reich u. Bayern übernehmen für Verzins. u. Heimzahl. zu 102 % die gesamtschuldnerische Bürgschaft. in Umlauf Ende 1923: M. 295 745 000 (Wert am 1./1. 1924: GM. 1 165 429,5 0). Kurs Ende 1922 bis 1924: In München: 100, 0.08, 0.20 %. In Frankf. a. M.: 96, 0.15, 0.25 %. In Berlin 1923: 0.36, 0.19½ %. In Hamburg 1924: 0.20 %. Handdarlehen: M. 80 200 000 sind den Teilschuldverschr. in bezug auf Verzinsung zu 5 % p. a., Tilg. u. Rückzahl. zu 102 %, hypothekar. Eintragung u. Bürgschaft des Reiches u.