1258 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Westsachsen Akt.-Ges., Zwickau i. S.; Aktien der Kraftwerk Thüringen A.-G. in Gispers- leben; Aktien der Thüringischen Elektrizitäts- u. Gas-Werke, Apolda; Deutsche Reichs- anleihe u. Kaut.-Effekten; Aktien der Bergischen Kleinbahnen in Elberfeld; Aktien der Schwebebahn Vohwinkel-Elberfeld-Barmen A.-G., Aktien der Elektrischen Strassenbahn Barmen-Elberfeld, Beteil. an der „Bergische Elektrizitäts-Versorgungs-G. m. b. H. , Elberfeld. Geschäftsbericht 1923/24. Die Ges. schreibt darin: Die im Geschäftsbericht erwähnte Vergütung, die uns das Reich für unseren Verlust an Auslandsbesitz auf Grund des Ver- trages von Versailles zugesprochen hat, ist im Berichtsjahr verbucht u. abgerechnet worden. Auf Goldmark umgerechnet ergibt die uns insgesamt zugestandene Entschädigungssumme nur einen ganz geringen Prozentsatz der von uns zur Entschädigung angemeldeten u. vom Reiche anerkannten Vermögenswerte. Die Entschädigung selbst ist uns, von einer kleinen Barvergütung abgesehen, in Reichsschatzanweis. mit mehrjähriger Laufzeit ausgezahlt worden. Welcher wirkl. Wert diesen Schuldverschr. innewohnt, ist noch ungewiss, da die Aufwertungsfrage für Reichsschulden noch ungelöst ist. Dass die im Einzelfalle oft viele Millionen Goldmark betragenden Liquidat.-Verluste einfach dem einzelnen Geschädigten auferlegt wurden, statt sie der Gesamtheit der deutschen Steuerzahler aufzubürden, ist eine der grössten Ungerechtigkeiten der Gesetzgebung bzw. der Gesetzesausführung der Nach- kriegszeit. Zur Veranschaulichung des Verfahrens, nach dem sich das Deutsche Reich seiner Verpflicht. gegenüber Reichsangehörigen, deren Auslandsbesitz zu Gunsten des Reparationskontos abgerechnet wird, entledigt, greifen wir eine Verfüg. des Reichsausgleichs- amtes heraus, die uns in den letzten Tagen zugegangen ist. Unsere Ges. hatte eine Zins- forderung in Höhe von franz. Frs. 77 256 zur Abrechn. im Ausgleichsverfahren angemeldet. Das Amt hat uns in Erledigung dieser Abrechn. mitgeteilt, dass die Forder. gegnerischer- seits anerkannt u. dem Reichsausgleichsamt voll gutgeschrieben worden sei u. unsere Ges. nunmehr vom Reich gemäss § 25 des Reichsausgleichsgesetzes in der Fassung v. 28./10. 1923 den Betrag von GM. 315 ausbezahlt erhalte. Wenn wir nun davon absehen, dass unsere seinerzeitige Forder. Goldfranken, also etwa GM. 63 000 bedeutete, so entsprechen doch auch heute noch Frs. 77 256 einem Betrag von ca. GM. 17 000.— Dafür bietet man uns als Entschädigung M. 315, also 0.5 % des urspr. oder 1.85 % des heutigen Wertes. Bei der Abfindung der Liquid.-Schäden liegen die Dinge nicht viel anders als bei diesem Ausgleichs- verfahren. Eine gerechte Verteilung der riesigen finanziellen Lasten, die das deutsche Volk als Folge des verlorenen Krieges auf sich nehmen muss, ist die erste u. wichtigste Voraus- setzung für deren Tragbarkeit u. die durch die Liquid.-Schäden Betroffenen haben vor allen anderen einen Anspruch darauf, dass ihnen entweder eine ihren wirklichen Verlusten besser entsprechende Aufwert. der erhaltenen Vergüt. zugesprochen oder die allgemeine Steuerlast für sie in einem Ausmasse aufgehoben oder beschränkt wird. Wir hoffen, dass Regierung u. Volksvertretung Verständnis für die Wiedergutmachung der schweren Unbill, die den durch das Liquid.- u. Ausgleichsverfahren Geschädigten zugefügt worden ist, haben werden. Ferner: Auch die Industriebelastung auf Grund des Dawes-Gutachtens sei ihr auferlegt worden, obwohl reine Holdingges. davon befreit sein sollen, denn die Steuerbehörde habe der Continentalen, die in aller Welt als Holding-Ges. bekannt ist, nicht den Charakter einer solchen zuerkannt. Kapital: RM. 8 008 000 in 31 122 5 % Vorz.-Akt. Emiss. 1907 zu RM. 250, 2000 6 % Vorz.-Akt. Ausgabe 1922 zu RM. 4 u. 878 St.-Akt. zu RM. 250. Urspr. Ms 16 000 000, Erhöh. um M. 16 000 000 lt. G.-V. v. 15./6. 1897. Die a. o. G.-V. v. 4./1. 1907 beschloss die Zuzahlung von 35 % = M. 350 pro Aktie zu- züglich 4 % Stückzinsen. Die Aktien, für welche die Zuzahlung geleistet wurde, geniessen in bezug auf Kapital u. Div., letztere mit der Verpflichtung der Nachzahlung bis zur Höhe von 5 %, einen Vorzug vor den übrigen Aktien. Von den 32 000 Akt. sind 31 122 in Vorz.- Akt. Ausgabe 1907 umgewandelt, restl. 878 sind St.-Akt. verblieben. Die G.-V. v. 11./8. 1922 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 2 000 000 durch Ausgabe von 2000 Inhaber-Vorz.-Akt. à M. 1000, die zu pari ausgegeben werden, die Bezeichnung Vorzugsaktie Ausgabe 1922 u. die Nrn. 32 001–34 000 führen u. mit folg. Rechten ausgestattet sind: Sie erhalten vor allen übrigen Aktien eine Vorz.-Div. im Höchstbetrage von 6 % mit Nachzahl.-Anspruch. Die Ges. hat das Recht, diese Vorz.-Akt. jederzeit ganz oder teilweise nach mindest. sechsmonat. Künd. auf den Schluss eines Geschäftsjahres gegen Zahlung von 115 % einzuziehen. Erfolgt die Einzieh. aus dem verfügb. Gewinn, so sollen in einem Geschäftsjahr nicht weniger als 1 % u. nicht mehr als 10 % dieser Vorz.-Akt. getilgt werden. Im Falle der Liquid. der Ges. werden zunächst die Inh. der Vorz.-Akt. Ausgabe 1922 vor den übrigen Aktien bis zum Nennbetrage der Aktien befriedigt, sodann die Inh. der 1907 geschaffenen 31 122 Stück Vorz.-Akt. bis zum Nennbetrage der Aktien. Der Rest der Liquidationsmasse wird an die Besitzer der 878 Stück St.-Akt. bis zu deren Nennbetrag u. ein etwaiger Überrest auf sämtl. Aktiengatt. gleichmässig nach deren Nennwert verteilt. Die Kap.-Umstell. erfolgte It. G.-V. v. 27./2. 1925 von M. 34 Mill. auf RM. 8 008 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. u. der Vorz.-Akt. von 1907 zu bisher M. 1000 auf RM. 250 u. der der Vorz.-Akt. von 1922 von bisher M. 1000 auf RM. 4 ermässigt wurde. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Oblig. von 1898, 20 000 Stück Ser. I (Nr. 1–20 000) à M. 1000, davon sind 10 000 Stück Nr. 1–10 000 i. J. 1898 ausgegeben; die aus den restl. 10 000 Stück Nr. 10 001–20 000 noch nicht getilgten Oblig. sind i. Jahre 1920 in den Verkehr gebracht. Zur Rückzahl. am 31./8. 1923 gekündigt. C.-V.: 5 J. (F.)