1278 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. drei neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1.1912 trat ein neuer Stromlieferungstarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Ubersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Ubersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. geht der Erneuerungs-Fonds an die Stadt über. An die Stadt- gemeinde abgeführt 1912/13–1923/24: M. 229 246, 233 043, 233 043, 266 400, 259 316, 264 919, 333 507, 653 293, 676 993, 450 750, 102 030 000, ?. Betriebsangaben: 3 Umformerstationen haben mit 10 Drehstrom-Gleichstrom-Umformern eine Gesamtleistung von 9600 kW u. verteilt sich die Leistung auf die Station Rosengarten 6600 KkW, Jageteufelstr. 600 kW, Falkenwalderstr. 2400 kW. Im Betriebe am 30./6. 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 Glühlampen . 183 125 193 356 212 630 234 704 349 760 388 977 409 800 427 011 Bogenlampen. 1 558 1 530 1510 1365 1 282 500 154 154 Motore .. 2 132 2 149 2 291 2611 2813 3067 3 217 3 533 Kabellänge m rd. 619 300 rd. 625 200 rd. 628 300 638 100 652 700 692 600 709 300 rd.717 410 3 Ausserdem am 30./6. 1924 vorhanden: 1544 Treppenbeleuchtungskonsumenten mit 10 692 Glühlampen, 14 445 Pauschalkonsumenten mit 47 322 Glühlampen. Gesamt-Konsumentenzahl am 30./6. 1924: 50 967. Gesamtanschlusswert am 30./6. 1924 25 768 Kw. Kapital: RM. 5 Mill. in 65 000 Aktien à M. 50 u. 35 Akt. à M. 50 000. Zur Erhöhung des A.-K. ist Genehmigung des Stettiner Magistrats erforderlich. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1892 um M. 300 000, 1894k um M. 500 000, 1897 um M. 500 000, 1898 um noch M. 500 000, 1900 um M. 1 000 000, 1902 um M. 1 000 000 (auf M. 5 000 000). Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 26./10. 1922 um M. 15 Mill. in 15 000 St.-Akt. Lit. B à M. 1000, von einem Konsort. übern. u. davon M. 7 500 000 3: 2 zu 150 % plus Steuer angeb. M. 7 500 000 sind vorweg der Grosskraftwerke Stettin A.-G. zu 150 % verkauft. Lt. G.-V. v. 27./4. 1923 erhöht um M. 80 Mill. in 45 000 St.-Akt. à M. 1000 u. 35 Aktien à M. 1 Mill. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. u. davon M. 42 500 000 angeb. 3: 1 zu 400 % plus Steuer. M. 37 500 000 übernimmt die Stadt Stettin zu 400 %. Lt. G.-V. v. 30./10. 1924 Umstell. des A.-K. von M. 100 Mill. auf GM. 5 Mill. durch Herabsetz. von je M. 1000 A.-K. auf GM. 50. Abstemp. frist 15./4. 1925 bei der Zahlst., nachdem nur noch bei der Deutsch. Bank, Stettin. Anleihe: M. 3 000 000 in 5 % Oblig. v. 1./10. 1920, rückzahlbar ab 1./10. 1921 durch Auslosung. In Umlauf ult. Juni 1924: GM. 22 151 (aufgewertet). Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Bis Ende Okt. in Berlin oder Stettin. Stimmrecht: M. 50 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), sodann von der Brutto-Einnahme 1 % 2. Ern.-F. bis 10 % des in den gesamten Anlagen invest. Kapitals für die nach dem Vertrag mit der Stadtgemeinde von letzterer zu übernehmenden Anlagenteile; bis 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., dann weitere 2 % Div., vom Überrest 50 % der Stadtgemeinde, restl. 50 % als weitere Div. bezw. nach G.-V.-B. Goldmark-Bilanz am 1. Juli 1924: Aktiva: Grundst. u. Geb. 1 656 559, elektr. Anl. ohne Mietsanl. 6 324 664, Mietsanl. 1 343 917, Inventar u. Werkzeug 1, Waren 160 885, Kassa u. Wertpap. 54 539, Kautionshinterleg. 9400, Debit. 813 902. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 500 000, Teilschuldverschr. 22 152, do. nicht eingelöste 1089, Amortis.-F. 4 443 359, Kaut. 9400, Kredit. 74 920, Quartals- u. Jahreszahl. 12 946, Gewinn-Rückstell. aus 1923/24 300 000. Sa. GM. 10 363 867. Kurs Ende 1913–1924: 121, 129.25*, –, 127, 120, 125*, 114.75, 135, 440, 4000, 7, 4 %. Vufgel. 21./3. 1893 zu 110 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1912/13–1923/24: 7, 7, 6, 7, 8½, 8, 7, 7, 15, 15, 0 %, GM. 2. Direktion: Fr. Constantin, Stellv. Adolf Boje.