1602 Textil- und Bekleidungs-Industrie. Reinleinen, Halbleinen u. Mischgewebe in Breiten von 35 em bis 510 em aus rohen sowie gebleichten oder gefärbten Leinen-, Baumwoll-, Hanf-, Jute- u. Mischgarnen. In den Bleich- u. Appreturanstalten werden vorzugsweise eigene Garne u. Gewebe ausgerüstet. Die Ges. betreibt: in Landeshut eine Werggarnspinnerei und eine Leinenweberei mit Vor- bereitung, Färberei, Mangel, Appretur und mechanischer Näherei Abteilung C. Epner sen. sowie eine Stückfärberei; in Ober-Leppersdorf b. Landeshut eine Leinenweberei mit Vor- bereitung, Mangel- u. Appreturanstalt, eine Stück- und Garnbleicherei sowie eine Zwirnerei, ferner eine Seidenweberel mit Vorbereitung; in Ober-Waldenburg eine Flachs- und Werg- garnspinnerei; in Christianstadt eine Flachs- und Werggarnspinnerei; in Schömberg i. Schles. eine Flachsröstanstalt u. Leinenweberei. Ausserdem besitzt die Ges. in Landeshut ein Ver- waltungsgebäude mit Lager u. Versandräumen. In den Werken der Ges. befinden sich 20 840 Flachs- u. Werggarnspindeln, 1750 Leinenwebstühle, über 300 Vorbereit.-, Farb-, Appretur-, Bleichappretur- u. sonst. Hilfsmasch. u. 200 mech. Seidenwebstühle. Die Fabriken besitzen eigene Schlosser-, Tischler- bzw. Reparaturwerkstätten u. werden durch elektr. Licht beleuchtet. Mit Ausnahme des Etablissements Seidenweberei sind eigene Kraft-, Licht- u. Heiz- anlagen vorhanden. Diese bestehen aus 25 Dampfkesseln mit 2720 qm Heizfläche, 12 Dampf- maschinen mit 2670 PS und einer Anzahl Dynamos und Elektromotoren. Zu den Fabriken gehören 56 Wohnhäuser für Direktoren, Beamte u. Arbeiter. Ausser 200 Beamten beschäf- tigen die sämtl. Etablissements rd. 3200 Arb., sowie 300 Handweber als Heimarbeiter. Der gesamte Grundbesitz der Ges. umfasst 899 805 qm, wovon 78 346 qm bebaut sind u. 821 459 qm auf Bleichfläche, Hofraum, Acker, Wiesen u. Wald entfallen. Kapital: GM. 8 824 000 in88 000 St.-Akt. zu GM. 100 u. 12 000 Vorz.-Akt. zu GM. 2. Urspr. M. 6 250 000. Die Gen.-Vers. v. 26./2. 1920 beschloss Erhöh. um M. 3 750 000. Die G.-V. v. 9./12. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 6 Mill. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 24./9. 1921 um M. 10 Mill. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 10 Mill. in Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lit. G.-V. v. 21./4. 1922 Erhöhung um M. 25 500 000 in 18 000 St.-Akt., 2500 mit 25 % einzuzahl. 6 % Vorz.-Akt., sowie 5000 mit 25 % einzuzahl. Vorz.-Akt. Lit. B. zu M. 1000. Tt. G.-V. v. 6./1. 1923 das Stammkap, ferner erhöht um M. 44Mill. durch Umwandl. der bestehenden M. 17 500 000 Vorz.-Akt. Lit. A u. B in St.-Akt. zu M. 1000 u. durch Neuausgabe von M. 26 500 000 Inh.-St.-Akt. zu M. 1000, sämtl. volldiv.-ber. für 1922/23. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 6./1. 1923 um M. 12 Mill. in 12 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000, einge- zahlt mit 25 % u. mit halber Div.-Ber, für 1922/23. Diese Vorz.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Deutsche Bank, Berlin), dem ausserdem Voist. u. A.-R. der Ges. angehört. Das Konsort. darf vor Ablauf des 30./9. 1932 über die Vorz.-Akt. ohne Zustimm. der Ges. nicht verfügen. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 6fachem St.-Recht ausgestattet u. zu 100 % begeben; im Falle der Liquid. der Ges. vorab oder durch Ankauf. Verlos. oder Kündig. rückzahlbar mit 110 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte It. G.-V v. 28./10. 1924 von M. 100 Mill. auf GM. 8 824 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf GM. 100 u. der der Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 auf GM. 2 (fehl. Einzahl. 25 %) herabgesetzt wurde. Abstempel. bis 15./12. 1924 durch die Zahlstellen, danach nur bei der Deutschen Bank in Berlin. Genussscheine: Die G.-V. v. 12./10. 1923 beschloss 50 000 Genussscheine zu M. 1000 aus- zugeben. Der gesamte aus der Verwert. der Genussscheine über den Nennwert hinaus zu erzielende Reinerlös ist nach Abzug der Kosten einer Genussscheinaufgeldrückl. zuzuführen, aus der Gewinne nicht verteilt werden sollen. Die Genussscheine gewähren ab 1./7. 1923 die gleichen Rechte am Reingewinn der Ges., wie sie eine St.-Akt. gleichen Nennbetrages besitzt. Im Falle einer Auflös. der Ges. erhalten die Genussscheininbaber aus dem Gesell- schaftsvermögen, nachdem sämtl. St.-Akt. zum Nennwert ausgezahlt sind, den Nennwert der Genussscheine. Der Rest des Vermögens wird anteilig unter St.-Aktion. u. Genussschein- inhaber verteilt. Wird das A.-K. der Ges. durch Neuausgabe von St.-Akt. erhöht oder werden Genussscheine in der Weise ausgegeben, dass die St.-Aktion. neue Genussscheine erhalten, so haben auch die Inhaber der Genussscheine das Recht, im gleichen Verh. u. zu den gleichen Bedingungen neue Genussscheine zu beziehen. Wird das Grundkap. der Ges. durch Zus. legung von St.-Akt. herabgesetzt, 80 findet ohne weiteres eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genussscheine statt. Die Genussschein- inhaber haben kein St.-Recht in den G.-V. Die Ges. ist berechtigt, die Genussscheine sämtl. oder zum Teil mit Innehalt. einer Kündigungsfrist von 3 Mon. zum Schluss eines Geschäftsj. einzuziehen. Im Falle der liquidationslosen Fusion der Ges. mit einer anderen ist die Kündig. jederzeit mit von der G.-V. festzusetzender Frist zulässig. Die Einzieh. der Genuss- scheine erfolgt nach Wahl der Ges. entweder gegen Zahlung desjenigen Betrages, der sich nach dem Einheitskurse ergibt, zu dem die St.-Akt. im Durchschnitt des der Kündigung vorausgegangenen Vierteljahres an der Berliner Börse amtlich notiert wurden, oder zu dem- jenigen Betrage, der dem amtl. Einheitskurse der St.-Akt. an der Berliner Börse am letzten Borsentage vor der in der Kündig. angegebenen Fälligkeit des Genussscheines entspricht. Die Ges. ist auch berechtigt, an Stelle der Rückzahl. dieser Beträge den Genussscheininhabern bei der Einzieh. als Gegenleist. für die Genussscheine St.-Akt. über den gleichen Nennwert mit Gewinnberechtig. von dem Zeitpunkte an zu gewähren, an dem die Gewinnberechtig. der eingezogenen Genussscheine aufhört. — Die G.-V. v. 28./10. 1924 beschloss die Einzieh. von 44 000 der der Ges. noch zur Verfüg. stehenden Genussscheine u. die Herabsetz. des Nennwertes der verbleibenden 6000 Stück von bisher M. 1000 auf GM. 100. Abstempel. etc. =