2102 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Die Ges. ist berechtigt, Oblig. auszugeben, jedoch darf der Gesamtbetrag der jeweilig ausstehenden Oblig. niemals mehr als den sechsfachen Betrag des Grundkap. ausmachen. Auch dürfen Oblig. nur in einem Betrage ausgegeben werden, welcher nicht höher ist, als der Bilanz- oder Anschaffungswert aller der Ges. gehörigen Vermögensobjekte. Die G.-V. v. 20./1. 1899 beschloss den Ankauf folgender Bahnen: 1) Normalspurige Kleinbahn von Voldagsen nach Duingen, 15.9 km lang. Die Konz. ist am 4. bzw. 30./9. 1895 für unbeschränkte Dauer erteilt- Auf dem Bahnunternehmen ruht eine im Bahngrundbuche eingetr. Schuld an die Provinz Hannover von urspr. M. 800 000, welche die Ges. in Anrechnung auf den Kaufpreis mit übernommen u. mit 3.34 % jährl. zu verzinsen u. mit 1.25 % jährl. zu tilgen hat. Die Verlängerung der Kleinbahn Voldagsen-Duingen um 11.7 km bis Delligsen ist 1901 in Betrieb genommen. Länge 27.6 km. 2) Nebenbahn von Ettenheimmünster über Ettenheim an den Rhein (Baden) mit Im Spurweite, 15.9 Kkm lang. Zu den Baukosten dieser Bahn haben der Staat einen unver- zinsl., nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 240 000, die Gemeinden einen solchen von M. 60 000, sowie freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Konz. 60 Jahre von der Betriebseröffnung 1893 an gerechnet. Der Staat ist berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin voraus- gegangenen 5 jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Rein- einnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Münstertal-Sulzburg u. Haltingen-Kandern, 16.9 bzw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. 5) Normalspurige Nebenbahn Biberach-Oberharmersbach (10.6 km). Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 318 540, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Wert von etwa M. 185 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 6) Normalspurige Nebenbahn Oberschefflenz-Billigheim (8.5 km). Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 260 700, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 120 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 12./6. 1908. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unent- geltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. Die Nebenbahn Erstein-Ottrott (19.5 km) ist infolge des Friedensvertrages von Versailles aus der Verwalt. der Ges. ausgeschieden. Die Entschädigungsfrage ist noch nicht endgültig eregelt. Konswrtiglbsk an 1) Nebenbahn Achern-Ottenhöfen (10.4 km lang; normalspurig); Betriebseröffnung 2./9. 1898. 2) Nebenbahn Möckmühl-Dörzbach (39 km lang; 0.75 m-spurig), Betriebseröff. 15./3. 1901. (Die Nebenbahnen Rosheim-St. Nabor u. Diedenhofen-Mondorf sind infolge des Friedensvertrages von Versailles ebenfalls aus der Verwalt. der Ges. ausgeschieden. Pachtbetriebe: 1) Nebenbahn Mosbach-Mundau (28 km lang; 1 m-spurig). Betriebs- eröffnung 3./6. 1905. Wegen schlechter Betriebsergebnisse der dem Reich gehörigen Strecke hat die Ges. 1921 bei der Reichsregierung Zahl. eines laufenden Betriebszuschusses oder Entbindung vom Pachtvertrag, der bis zum 31./3. 1926 läuft, beantragt. 2) Nebenbahn Vorwohle-Emmerthal. Die Ges. hat M. 6 376 000 Unternehmen erworben. Kapital: GM. 8 005 000 in 20 000 St.-Akt. zu GM. 400 u. 1000 Vorz.-Akt. zu GM. 5. M. 3 Mill. Lt. G.-V. v. 20./10. 1921 erhöht um M. 3 500 000 durch Ausgabe von M. 3 Mill. St.-Akt. u. M. 500 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 6./. 1923 um M. 6 500 000 in 6000 St.-Akt. u. 500 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 6fachem St.-Recht ausgestattet. Nochmals erhöht 0 G.-V. v. 2./8. 1923 um M. 8 Mill. in 8000 St.-Akt. zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./4. 1923. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern., davon M. 2 Mill. den bisher. Aktion. 1 Verh. 6:1 vom 27./8.–15./9. 1923 zu 25 000 % plus Steuer angeboten. Die „.% erfolgte lt. G.-V. v. 30./12. 1924 von M. 21 Mill. auf GM. 8 005 000 derart, dass der or St.-Akt. von bisher M. 1000 auf GM. 400 ermässigt wurde. Der Nennwert der Vorz-Akt.