2128 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jan.-Mai. Stimmrecht: 1 Aktie Lit. A oder B zu GM. 200 = 1 St., 1 Aktie zu GM. 400 = 2 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn, nachdem die Ges. M. 75 000 für die 4 % garant. Obl. u. M. 11 250 für die 4½ jetzt 4 % nicht garant. Obl. u. die Rückl. für den Res.- u. den Ern.-F. verwendet hat, den Aktien Lit. A bis 3½ % Div., dann den Aktien Lit. B bis 3½ %, vom weiteren Überschuss leistet die Ges. Verzins. u. Amort. der Obl., Rest teilen sich event. die Aktien Lit. A u. B pro rata. Die G.-V. ist ermächtigt, die A.-R.-Vergüt. alljährl. den Zeit- verhältn. entsprech. anderweitig festzusetzen. Neben dem R.-F. ist ein Res.- u. Ern.-F. zu bilden. Aus diesem sollen die Kosten der Ern. des Oberbaues u. der Betriebsmittel bestritten werden. Seine Mittel sind gesondert zu verwalten und mündelsicher zu belegen. Dem Fonds werden überwiesen: 1. Eine jährliche, den Einnahmen zu entnehmende Rücklage, welche nach einem von den Regierungen zu Lübeck u. Oldenburg zu genehmigenden Regulativ zu berechnen ist. 2. Der Erlös aus dem Verkauf des bei den Auswechselungen und Reparat. gewonnenen Altmaterials und der ausgemusterten Lokomotiven und Wagen. 3. Während der nächsten 18 Jahre v. 1./1. 1911 ab alljährlich ein Betrag von M. 27 000 zur Bildung einer Kap.-Res. 4. Die Zs. des angesammelten Kapitals. Vor Ablauf der in Ziffer 3 festgesetzten Frist darf die jährliche Entnahme aus dem Fonds die nach Ziffer 1 und 2 zugeführten Rücklagen nicht übersteigen und sind die darüber hinaus erwachsenden Ern.-Kosten auf Titel VI und VII der Ausgaben der Betriebsrechnung zu übernehmen. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Bahnanl. 2 768 465, Stoffvorräte 77 129, Wertp. 732, Bankguth. 139 805, Kassa 4528. – Passiva: A.-K. 2 200 000, R.-F. 220 000, Anleihen 311 535, Res.- u. Ern.-F. 54 293, Ruhegehalts-, Witwen- u. Waisenkasse 100 000, Unterst.-F. 30 000, verschied. Kredit. 74 833. Sa. RM. 2 990 662. Kurs Ende 1914–1924: Aktien Lit. A in Berlin: 64*, –, 58, 72.50, 70*, 65, „ 3900, 19.75, 34.90 %. In Hamburg: –*, –, 58, 65, 70*, 70, 65, 180, –, 15, 33 %. Dividenden 1914–1923: Aktien Lit. A: 3, 3, 3, 3½, 3½, 3½, 0, 0, 3½, 0 %; Aktien Eit. B; 0, 0, 0, 1, 1, 1, 0, 0, 0 0% Ö.Y ß) Direktion: Vors.: Bürgerm. Mahlstedt, Eutin; Stellv.: Betriebsdir. Baurat Tietjens, Kaufm. Heinr. Meineke, Hamburg. Aufsichtsrat: (5) Vors.: Bank-Dir. R. Janus, Lübeck; Stellv.: Bank-Dir. Arth. Fried- laender, Hamburg; Ober-Reg.-Rat a. D. Bucholtz, Fabrikbes. C. Friederichsen, . Gustav Tesnau, Eutin. Zahlstellen: Für Aktien: Berlin: Jarislowky & Co., C. Schlesinger-Trier & Co. Comm.- Ges. a. A.; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Lübeck: Commerzbank in Lübeck; Eutin: Fil. d. Oldenb. Landesbank. 3 Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Ges. in Finsterwalde. Gegründet: 26./10. 1885; eingetr. 31./12. 1885. Konz. 16./12. 1885 bezw. 28./7. 1892 u. 28./6. 1901 für Bahnen untergeordneter Bedeutung. Dauer der Ges. unbeschränkt, soweit nicht die Konz. Bestimmungen über die Beendigung vorgeschrieben hat. Betriebseröffn. 20./9. 1887. Zweck: Bau- u. Betrieb einer Nebeneisenbahn von Zschipkau nach Finsterwalde mit einer Abzweig. in Sallgast nach Lauchhammer; doch kann das Unternehmen auf den zeit- weiligen Betrieb von Kleinbahnunternehm. der Kreise Luckau u. Calau für deren Rechnung, sofern diese Kleinbahnen an die Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn Anschluss haben, aus- gedehnt werden. Die Konzession zum Bau der Eisenbahn Zschipkau-Finsterwalde als Eisen- bahn untergeordneter Bedeutung datiert vom 16./12. 1885. Die Genehmig. zur Umwandl. der Kleinbahn Sallgast-Lauchhammer in eine Nebenbahn mit Anschluss an den Staats- bahnhof Lauchhammer ist der Ges. durch Konzess. vom 28./6. 1901 erteilt worden. Die Stamm- bahn Zschipkau-Finsterwalde (20,2 km) ist am 20./9. 1887, die Zweigbahn Sallgast-Lauch- hammer (13 km) am 16./12. 1887 dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. Ausserdem wird der Fahrbetrieb für die gemischten Züge auf der 7,7 km langen Staatsbahnstrecke Zschipkau-Senftenberg geführt. Nach den Konzessionsbestimmungen des Eisenbahn- gesetzes 1838 ist die Ges. verpflichtet, den Betrieb der Stammbahn Zschipkau-Finsterwalde der Verwalt. einer anschliessenden Bahn gegen Gewähr. einer jährl. Rente, welche den im Durchschnitt der letzten 5 Jahre erzielten Reineinnahmen gleichkommt u. mindestens jährl. 4½ % ihres Anlagekapitals beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich er- achtet. Für die Zweigbahn Sallgast-Lauchhammer ist die Ges. unbeschadet des gesetzl. Erwerbsrechtes verpflichtet, die Nebenbahn von Sallgast nach Lauchhammer (Staatsbahnhof) gegen Erstattung der von ihr hierfür aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen u. nützlichen Anlagekosten nach Ablauf von 5 Jahren seit der Inbetriebnahme dieser Neben- eisenbahn jederzeit schulden- u. lastenfrei an die Staatsregierung auf deren Erfordern ab- zutreten. An Stelle des Ministers der öffentl. Arbeiten ist durch Reichsgesetz das Reichs- verkehrsminist. getreten. An rollendem Material verfügt die Bahn über 14 Lokomotiven, 8 Post- bzw. Güterwagen, 296 offene u. 15 geschlossene Güterwagen. Der Reichsverkehrs- minister beabsichtigt, die Bahn ab 1./9. 1925 für das Reich zu erwerben, wozu die günstige Wegführung der Bahn durch das dortige Braunkohlenrevier erheblich mitspricht. Kapital: GM. 4 Mill. in 20 000 Aktien zu GM. 200. Früher 1000 St.-Akt. u. 500 St.- Prior.-Akt zu M. 1000. 1895 erhöht um M. 500 000. 1900 weitere Erhöh. um M. 500 000.