* Mäsd= Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 2139 Admiral z. D. H. Dähnhardt, Exz., Otto Bock, Ernst Russ, Hamburg; Gen.-Dir. Bernh. Beyer, Kassel; Dir. C. J. Thomas, Hamburg. Die Mitglieder des Vorstandes und des A.-R. müssen Reichsangehörige sein. Zahlstellen: Hamburg: Nordd. Bank; Berlin u. Bremen: Darmstädter u. Nationalbank. Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. in Hamburg 1, Steinstr. 110 (Hochbahnhaus). Gegründet: 27./5. 1911 mit Wirk. ab 9./10. 1911; eingetragen 9./10. 1911. Gründer s. Jahrg. 1922/23. Zweck: Übernahme u. Ausführung des von der Siemens & Halske A.-G. u. der Allge- meinen Elektricitäts-Ges. in Berlin mit der Finanzdeputation der Freien und Hansestadt Hamburg unter dem 25./1. 1909 abgeschloss. Betriebsvertrages betreff. die Hochbahn, dessen Bestimmungen für die Ges, so massgebend sind, als ob sie einen Teil des Ges.-Vertrages pildeten, sowie ferner die Übernahme des Betriebes der Hochbahn in Hamburg auf Grund des vorerwähnten Betriebsvertrages. Die Ges., welche an Stelle der vorgen. Elektrizitäts- Gesellschaften in den gedachten Betriebsvertrag eingetreten ist, ist zum Betriebe aller Ge- schäfte berechtigt, welche zur Ausführung dieses Vertrages u. später etwa erfolgender weiterer Ausdehnung der Hamburger Hochbahn dienen, sowie sonstiger mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde unternomm. Geschäfte, auch wenn sie ausserhalb des mit dem Staate abgeschloss. Vertrages liegen. Ausführ. des Vertrages, welchen die Hamburger Hochbahn A.-G. mit der Finanzdeputation der Freien u. Hansestadt Hamburg zur Förder. der öffentl. Ver- kehrsinteressen unterm 3./7. 1918 abgeschlossen hat, durch den der unter dem 25./1. 1909 abgeschlossene Betriebsvertrag ersetzt wird, u. dessen Bestimmungen für die Ges. so mass- gebend sind, als ob sie einen Teil dieses Gesellschaftsvertrages bildeten, ferner der Erwerb des Bahnkörpers der bestehenden Hochbahn, die Herstellung u. der Betrieb von neuen Schnellbahnlinien u. von elektrisch betriebenen Güterbahnen in u. um Hamburg; der Er- werb, der weitere Ausbau u. der Betrieb von Unternehm., die dem Stadt- u. Vorortverkehr in u. um Hamburg dienen, namentlich von Strassenbahnen, der Bau u. Betrieb von neuen Strassenbahnen in u. um Hamburg; Einricht. u. Betrieb von Kraftwagenlinien im selben Bereich sowie der dem öffentl. Verkehr dienenden Schiffahrt auf der Alster u. der Elbe; Bau u. Betrieb von Werkstätten für Herstellung von Fahrzeugen jeder Art u. deren Zu- behör sowie die Ausnutzung dieser Werkstätten für die Erzeugung aller Gegenstände, die in ihnen hergestellt werden können, u. der Betrieb aller mit diesen Zwecken der Ges. in Verbindung stehenden Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, derartige Unternehm. zu pachten oder ihr gehörige zu verpachten, auch sich an solchen in jeder Form zu beteiligen. Der Hamburgische Staat hat das Recht, das Unternehmen der Ges. mit allem Zubehör ein- schliessl. des Vorrats an Betriebsstoffen sowie mit allen der Ges. erteilten Rechten u. auf- erlegten Pflichten ungeteilt zu erwerben. Er übernimmt im Falle des Erwerbes alle Aktiven u. Passiven mit Ausnahme des A.-K. Der Erwerb kann erstmalig zum 1./1. 1957 u. dann immer nach Ablauf von je fünf weiteren Jahren ausgeübt werden, wenn die Absicht des Erwerbes 2 Jahre vorher der Ges. vom Staate bekanntgegeben worden ist. Der Erwerbs- preis wird wie folgt bestimmt: Der Preis besteht in dem zwanzigfachen Betragg des jährl. Einkommens, das die Ges. im Durchschnitt der letzten 5 Geschäftsjahre vor der Überlassung des Unternehmens unter Ausscheidung der beiden schlechtesten Geschäftsjahre gehabt hat. Das so berechnete jährl. Mittelerträgnis soll dem Erträgnis des letzten Geschäftsjahres min- destens gleich sein. Zu dem 80 ermittelten Betrag kommt hinzu der Beschaffungspreis für alle Anlagen, die zur Erzielung des Einkommens noch kein volles J ahr mitgewirkt haben, u. die Beträge, die für unfertige Anlagen verausgabt worden sind. Mindestens ist jedoch ein Preis zu zahlen, der dem Nennwert des gesamten A.-K. gleich ist. Im Falle einer Auflösung der Ges. wird ihr Vermögen zwischen den A- u. B-Aktien nach Massgabe des Verhältnisses dieser Aktienarten zu dem Gesamt-A.-K. der Ges. geteilt. Die B-Vorz.-Akt. werden – ausgenommen den Fall der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Hamburgischen Staat — mit 25 % ihres Nennwertes vorweg befriedigt. Die Ges. besitzt u. betreibt zurzeit folgende Verkehrsunternehmungen: 1. Die Hoch- u. Untergrundbahn in Hamburg, bestehend aus einer Ringlinie mit Abzweigungen nach Eimsbüttel, Ohlsdorf u. Rothenburgsort, Bahnlänge 27,98 km; 2. das Strassenbahnnetz der früheren Strassen-Eisenbahn-Ges. in Hamburg sowie der früh. Hamburg-Altonaer Central- bahn-Ges. auf hamburg. u. preuss. Gebiet, Bahnlänge 226,2 km; 3. die Alsterdampfschiffahrt (laut einem mit der Firma Lütgens & Reimers, Hamburg, geschloss. Vertrage vom 13./7. 1923 übt die Ges. die ihr vom Hamburg. Staate verlieh. Berechtig. zum Betriebe der Alster- schiffahrt für die Zeit seit 1./. 1923 bis 31./12. 1942 für Rechnung gen. Firma aus), 3 Linien mit 8,55 km Betriebslänge; 4, einen z. Zt. im Ausbau befindl. Autobusbetrieb; 5. ferner hat die Ges. auf Grund mit dem Hamburg. Staate geschloss. Verträge die Führung des elektr. Betriebes auf der staatl. Walddörferbahn u. die Führung des elektr. Betriebes auf der staatl. Langenhornerbahn übernommen. Der Betrieb der Bahnen erfolgt für Rechnung des Staates, wobei die Kosten für das Fahrpersonal sowie für die Unterhaltung der Betriebs- mittel nach wagenkilometrischen Sätzen der Ges. vom Staate vergütet werden. Betriebsstätten u. Grundbesitz. Die Ges. besitzt ein eigenes Kraftwerk an der Hell- brookstrasse, daselbst befindet sich auch der Betriebsbahnhof mit Werkstättengebäuden u.