2140 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Wagenhallen. Das Gelände ist Eigentum des Hamburg. Staates. Ein elektr. Unterwerk liegt auf Staatsgrund an der Heilwigstrasse, ein anderes im Tunnel bei der Haltestelle Hauptbahnhof. Als Verwaltungsgebäude dient das 1919 erworbene, Steinstrasse 104/116 gelegene „Hoch- bahnhaus“. Dagegen ist das frühere, Hellbrookstr. 4 gelegene Verwaltungsgebäude der Ges., sowie das Falkenried 7 gelegene frühere Verwaltungsgebäude der ehemaligen Strassen- Eisenbahn-Ges. vermietet. Sie besitzt ferner Grundst. u. Geb. für Strassenbabnzwecke in Gesamtgrösse von 269 308,2 qm, davon 77 511 am bebaut, ferner auf Staatsgrund 1961 am bebaut, u. für die Alsterschiffahrt in Grösse von 7548 qm, davon 905 am bebaut. Sämtl. Grundstücke sind ohne hypothekarische Belastung. Der Grund u. Boden, auf welchem der Bahnkörper der Hochbahn steht, gehört dem Hamburg. Staate u. ist der Ges. für die Dauer der Ver- leihung pacht- u. abgabenfrei überlassen. Die Ges. besitzt zurzeit folgende Betriebsmittel: 200 Hochbahnwagen, 825 Strassenbahnmotorwagen, 745 Strassenbahnanhängewagen, 20 Per- sonen- u. Schleppdampfer, 14 Autobusse. Die Hamburger Finanzdeputation schloss am 3./7. 1918 einen Vertrag mit der Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. ab. Letztere übernahm danach den gesamten Betrieb der Hamburgischen Verkehrsmittel. Der Hamburg. Staat brachte den Bahnkörper der Hochbahn in die Ges. ein. Hierfür erhielt er M. 48 630 000 B-Aktien, auf einen Namen lautend. Auch die Hamburger Strassen-Eisenbahn-Ges. wurde mit der neuen Ges. fusioniert. Lt. Vertrag v. 23./12. 1921 mit der Hamburg-Altonaer-Centralbahn-Ges. ging deren gesamter Wagenpark sowie das Betriebsbahnhofsgrundst. in Altona u. die gesamten Masch., Werkzeuge, Lagerbestände etc., ferner deren Rechte an der elektr. Oberleitung in Hamburg in den Besitz der Ges. über gegen Gewährung von 5100 neuer A.-Akt. der Hochbahn-Ges. Befördert wurden im Geschäftsj. 1914–1923 gegen Einzelzahl. u. auf Wochenkarten 36 478 190, 35 802 754. 42 081 657, 55 659 941, 69 612 679, 255 542 179, 206 861 013, 215 924 030, 206 762 516, 168 278 780 Personen. Die Betriebseinnahmen betrugen zus. M. 5 003 811, 4 755 721, 5 532 872, 7 419 253, 11 165 399, 63 617 786, 126 685 395, 208 756 125, 1789 893 934, 2 565 170 Bill. Kapital: GM. 92 075 000 in 115 000 Inh.-Akt. A, 68 630 auf den Hamburger Staat lautende Aktien B zu GM. 500, sowie 1 B.Vorz.-Aktie auf Namen des Hamburgischen Staates zu GM. 260 000. Urspr. M. 15 Mill. Die G.-V. v. 16./7. 1918 genehmigte einen neuen Vertrag mit der Hamburger Finanzdeputation u. beschloss, die bisher. M. 15 Mill. Akt. als A-Aktien zu bezeichnen und das A.-K. um M. 48 630 000 auf den Namen des Staates Hamburg lautende B-Aktien zu erhöhen. Ferner wurde weitere Erhöh. um M. 31 500 000 in A-Aktien beschlossen. Die G.-V. v. 25./3. 1919 beschloss weitere Erhöh. um M. 900 000 in A-Aktien. Sodann weiter erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1922 um M. 30 100 000 in 17 600 Inh.-A-Akt. zu M. 1000 u. 12 500 auf den Hamburgischen Staat lautende B. Akt. zu M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1922. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 30./6. 1923 um M. 120 000 000. Ausgegeben werden M. 100 000 000 A-Aktien auf den Inhaber u. M. 20 000 000 B-Vorz.-Akt. auf den Namen mit öofach. Stimmrecht. Von diesen werden 2500 Stück als voll eingezahlt geltende Stücke dem hamburg. Staat übergeben, wofür er die in Hamburg befindlichen Gleisanlagen der Hamburg-Altonaer Zentralbahn im Werte von M. 2 500 000 einbringt. Die restlichen 17 500 Stück B-Vorz.-Akt. übernimmt der Staat zu 140 %. Von den M. 100 000 000 A-Aktien werden 32 500 Stück von einer Bankengruppe zu 750 % übernommen. Die Be- sitzer der alten A-Aktien erhalten hierauf ein Bezugsrecht von 2: 1 zu 800 %. Die restl. 67 500 Stück A-Aktien übernimmt die Bankengruppe zu 100 %, um sie im interesse der Ges. zu verwerten. Div.-Ber. aller Aktien vom 1./1. 1923 an. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 15./12. 1924 von M. 253 630 000 unter Einzieh. von M. 50 Mill. A-Emiss 1923 auf GM. 92 075 000 derart, dass der Nennwert der Aktien A u. B von bisher M. 1000 auf GM. 500 umgewertet wurde. Die 20 000 B.Vorz.-Aktien im Nennwert zu bisher M. 1000 sind in 1 B-Vorz.-Aktie zu GM. 260 000 umgewandelt worden. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Strate Hamburg geschlossenen Vertrage v. 3./7. 1818 sowie Nachtragsvertrage v. 7./6. 1923 vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebs- ausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u. Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypotheken- schuld u. Schulverschreib.-Zinsen, sowie nach Rückstell. der Beträge für Abschreib., Er- neuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im Betriebe u. ferner nach Vornahme der Ein- lagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die beiden Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinn- anteil auf jede A-Aktie solange um 1 % grösser ist als derjenige auf eine B-Aktie u- B-Vorz.-Aktie, bis der auf die B-Akt. u. B.-Vorz.-Akt. entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes der Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die A-Akt. u. 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. B.Vorz.-Akt. sowie der satzungsmäss. Anteil an den A.-R. noch verbleibt, ist zu einem Vierteile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst zur Erhöhung des Gewinn- anteils beider Aktienarten um ein weiteres 1 % verwendet. Von dem alsdann noch vor- handenen Reingewinne erhalten die B.Akt. u. B.Vorz.-Akt. bis zu einem weiteren 1 % Ge- winnanteil, sodass alsdann die A-Akt. u. die B-Akt. sowie B-Vorz.-Akt. gleichmässig 7 % Ge- winnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½ Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staat-