I―‚――‚―‚‚―m Banken und andere Geld-Institute. 2555 Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin u. Darmstadt: Darmstädter u. Nationalbank; Dresden: Albert Kuntze & Cie.; Freiburg i. Br.: Jos. Alex. Krebs; Giessen: Mitteld. Creditbank; Hannover: Hannov. Bank: Köln: A. Schaaffh. Bankverein; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Mannheim: Südd. Disconto-Ges.; München: Schneider & Münzing, Moritz Schulmann; Nürnberg: Anton Kohn; Strassburg i. E.: Strassb. Bank Ch. Staehling, L. Valentin & Cie.; Stuttgart: Doertenbach & Cie.; Wiesbaden: M. Berlé & Co.; Basel: Ehinger & Co.; Neuchatel: Schweiz. Bankverein; Zürich: Eidgen. Bank. Frankfurter Pfandbrief-Bank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Mainzerlandstr. 10. Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken (siehe a. unter Deutsche Hypothekenbank in Meiningen). Gegründet: 4./7. 1867 als Kommandit-Ges. a. A.; Akt.-Ges. lt. G.-V. v. 24./3. 1874; eingetr. 17./4. 1874. Fa. bis 29./11. 1922: Frankfurter Hypotheken-Kredit-Verein. Die Ges. ist eine Hypoth.-Bank im Sinne des Reichs-Ges. v. 13./7. 1899. Sie untersteht demgemäss der staatl. Aufsicht u. allen Bestimm., die das genannte Reichsgesetz trifft. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken innerhalb des Deutschen Reiches u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hyp. (Hyp.-Pfandbr.), die Gewähr. nicht hyp. Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder-(Kommunalobl.), die Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder. (Kleinbahnobl.). Die Ges. kann ausserdem alle den reinen Hyp.-Banken gesetzlich gestatteten Geschäfte betreiben. Die Gewähr. von Darlehen in Hyp.-Pfandbriefen der Ges. zum Nennwert ist mit ausdrücklicher Zustimm. des Schuldners gestattet. Die Ges. kann, ausserdem alle laut § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes gestatteten Geschäfte betreiben. Auf Grund der Forder. aus den unter c) genannten Darlehen u. auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentl. Rechtes gewährt sind, können Schuldverschreib. einer u. derselben Art ausgegeben werden, denen beide Arten von Forder. zur Deckung dienen. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 trat die Ges. der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hyp.- Banken bei, wobei die Bank hinfort die gleiche Div. wie die Preussische Boden-Kredit- Aktien-Bank in Berlin u. die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen zahlen wird. Zu dem Konzern gehört ferner die Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar u. die West- deutsche Bodenkreditanstalt in Köln (näheres hierüber s. bei diesen Banken). Der Gemein- schaftsgruppe ist gemäss G.-V. v. 26./4. 1923 weiter die Schlesische Bodenkredit Aktien-Bank in Breslau u. die Leipziger Hypothekenbank in Leipzig u. 1925 die Meckl. Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin, beigetreten. Kapital: RM. 6 000 000 in 3000 St.-Akt. zu RM. 60, 22 380 St.-Akt. zu RM. 100, 15 000 St.-Akt zu RM. 120 u. 2970 St.-Akt. zu RM. 600. Urspr. fl. 1 000 000 = M. 1 800 000, erhöht 1890 auf M. 2 700 000, 1892 auf M. 3 600 000, 1893 auf M. 4 800 000, 1894 auf M. 6 000 000, 1895 auf M. 7 500 000, 1898 um M. 1 500 000, 1899 um M. 1 500 000, 1903 um M. 1 500 000, 1905 um M. 3 000 000 zu 138 %. Nochmalige Erhöhung 1908 um M. 1 500 000. 1909 Erhöhung um M. 3 300 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 19 800 000 in 2970 St.-Akt. u. 330 Vorz.-Akt. à M. 6000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923, erstere übern. von einem Konsort. (Dresdner Bank, Fil. Frankfurt a. M.) zu 300 %, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 12 000: 6000 v. 27./3 –18./4. 1923 zu 300 % plus 5 % Stückzs., Bezugsrecht- u. Börsen- umsatzsteuer. Die Vorz.-Akt. sind mit 5 % (Max.) Vorz.-Div., Nachz.-Anspr. u. 15fach. Stimmr. ausgestattet u. zu 100 % begeb. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 26./4. 1923 um M. 35.4 Mill. in 5605 St.-Aktien u. 295 Vorz.-Aktien à M. 6000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16 /2. 1925 unter Einzieh. von M. 3 750 000 Vorz.-Akt. u. M. 11 500 000 St.-Akt., mithin von M. 60 Mill. auf RM. 6 000 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der St.-Akt. zu M. 600 bzw. M. 1200 bzw. M. 6000 auf RM. 60 bzw. RM. 120 bzw. RM. 600; von letzterer Kategorie sind von insges. 6700 Akt. 3730 Stücke in 22 380 Akt. zu RM. 100 umgewertet worden. Bezugsrechte: Bei Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre Vorrecht je nach Besitz zum Emissionskurse, soweit die G.-V. nicht anders beschliesst. Pfandbriefe: Die Ges. ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypotheken Pfandbriefe bis zum 20 fachen bzw. 15 fachen Betrage des eingez. A.-K. gemäss des Hypoth.- Bank-Ges. v. 13./7. 1899 auszugeben. Auf Grund Allerh. Ermächtig. erteilten die zu- ständigen Ressortministerien dem Institut unterm 28./5. 1903 das Privileg zur Ausgabe von auf den Inhaber laut. Hypoth.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. Rückzahlung gekündigter Pfandbriefe: Die noch im Verkehr befindlichen 4 % Pfand- briefe Serien 15, 16, 17, 25 u. 26 sind zur Rückzahl. zum 1./4. 1923, die Serien 18, 19, 21, 22, 23, 24, 27, 31, 34–42 zum 1./7. 1923 gekündigt, ebenso zur Rückzahl. gekündigt zum 1./4. 1923 3½ % Pfandbr. Serie 32 u. zum 1./7. 1923 3½ % Pfandbr. Serien 28–30. Gleichfalls gekündigt zum 1./7. 1923: 4 % Pfandbr. Serie 52 Lit. K Nr. 4301–5100, Lit. L Nr, 3201–5200,