2598 Banken und andere Geld-Institute. 20./7. 1922), 29./11. 1922 (genehm. v. Reichsrat 21./12. 1922), 26./4. 1923 (genehm. 5./6. 1923), (16./2. 1925 (genehm. 29./3. 1925). Niederl. in Berlin W., Vossstr. 6. Zweck: 1) Gewährung von hypoth. Darlehen auf Grundstücke im Deutschen Reiche bis zu höchstens des ermittelten Wertes und Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund so erworbener Hypoth.; –— 2) Gewährung von Darlehen an deutsche Körper- schaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuldverschreib. (Komm.- Oblig.) auf Grund so erworbener Forder.; – 3) Gewährung von Darlehen an Kleinbahn-Unternehm. im Deutschen Reiche gegen Verpfändung der Bahn u. Ausgabe von Schuldverschreib. (Kleinbahn-Oblig.) auf Grund so erworb. Forder.; – 4) Betrieb sonst. im § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Die a. o. G.-V. v. 11./4. 1921 genehmigte den Abschluss einer Interessengemeinschaft mit der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin, wonach die geschäftlichen Interessen unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit jeder Bank vereinigt u. Gewinn u. Verlust nach dem Ver- hältnis des jeweiligen A.-K, zurzeit 6: 5, geteilt werden. Eine Vereinigung der Vermögen findet nicht statt. Jede Bank behält ihre Rechtspersönlichkeit, ihre bisherige Firma u. ihr bisheriges Domizil; der Berliner Betrieb der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist mit dem Betrieb der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin vereinigt worden. Der Vertrag soll zunächst bis zum 31./12. 1967 gelten. Laut Beschluss der a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 sind die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln u. die Norddeutsche Grund- Credit-Bank in Weimar als weitere Gemeinschafts-Teilhaber in die Interessen-Gemeinschaft eingetreten, wobei die Bestimmungen des Vertrags zwischen den beiden ersten Banken auf das Verhältnis der beiden letzteren zu den ersteren Banken entsprechende Anwendungen finden und zwar mit der Massgabe, dass die sich ergebenden Gewinne und Verluste der Gemeinschafts-Teilhaber unter diesen in der Weise auszugleichen sind, dass das Verhältnis von 8 auf das jeweilige Aktienkapital der beiden ersteren Banken zu 7 auf das jeweilige Aktienkapital der beiden letzteren zu Grunde gelegt wird. Dies Verhältnis gilt auch als Richtschnur bei der Festsetzung der Div. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 ist der Gruppe der Frankfurter Hypotheken-Kredit-Verein, jetzt Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. durch G.-V.-B. v. 26./4. 1923 die Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig u. 1925 die Mecklenburgische Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin i. M., beigetreten. Die Gewinnverteil. geschieht im Verh. zum A.-K. Kapital: RM. 12 Mill. in 120 000 Aktien zu RM. 20/ 37 920 Aktien zu RM. 100, 16 000 Aktien zu RM. 120 u. 6480 Aktien zu RM. 600. Urspr. M. 9 Mill., 1872 noch M. 15 Mill. begeben, 1906 Erhöh. um M. 1 500 000. Nochmals erhöht 1910 um M. 3 Mill. 1911 weitere Erhöh. um M. 3 Mill. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 15./2. 1921 um M. 4 500 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29.,4. 1922 um M. 7 200 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 43 200 000 in 6480 St.-Akt. u. 720 Vorz.-Akt. zu M. 6000, erstere übern. von einem Konsort. (Mitteldeutsche Creditbank, Frankf. a. M.) zu 300 %, davon M. 21 600 000 angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 12 000: 6000 v. 10.–26./2. 1923 zu 300 % plus 5 % Stückzs. ab 1./1. 1923 u. 32 % als Pauschale für Bezugsrechtsteuer usw. Die Vorz.-Akt. sind mit 5 % (Max.) Vorz.-Div. u. 15fachem Stimmrecht bei Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat, Anderung der Satzung, Auflösung der Gesellschaft ausgestattet u. zu 100 % begeben. Ferner erhöht (lt. G.-V. v. 26./4. 1923 um 75 600 000 (M. 71 820 000 St.-Akt., M. 3 780 000 Vorz.-Akt.); davon diente ein Teilbetrag zum Erwerb von Aktien der Nordd. Grund-Credit-Bank, der Westdeutschen Bodenkreditanstalt u. der Leipziger Hypothekenbank. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einzieh. der M. 8 100 000 Vorz.-Akt. u. von M. 33 900 000 St.-(Vorrats-)Akt., mithin von M. 120 Mill. auf RM. 12 Mill., wobei die Aktien zu bisher M. 300, M. 1200 u. M. 6000 in solche zu RM. 20 u. Anteilsch. zu RM. 10, RM. 100, RM. 120 u. RM. 600 umgewertet wurden. Pfandbriefe: Die Bank ist berechtigt, gegen die von ihr gewährten hypothekarischen Darlehen verzinsliche, auf den Inhaber lautende Pfandbr. auszugeben. Die Pfandbr. werden auf Antrag kostenfrei auch auf Namen umgeschrieben. Die Bank steht unter der Aufsicht der Staatsregierung. Diese Aufsicht wird durch einen, gleichzeitig mit den Obliegenheiten des Treuhänders betrauten, ständigen Staats- kommissar ausgeübt. Die Pfandbr. u. Kommunal-Obl. sind in Thüringen zur Anlage von Mündelgeldern zugelassen; sie sind bei der Reichsbank beleihbar. In Umlauf waren an Pfandbr. Ende 1923 (bei M. 358 970 Mill. Unterlags-Hyp.) M. 265 995 715 550, an Kommun.-Obl. (bei M. 5 085 824 125 Kommunal-Darlehnsbestand) M. 3 355 890 000. Die Pfandbriefe werden, ausser in Berlin u. Frankf. a. M., teilweise auch in Leipzig, Dresden, Hamburg u. München notiert. 4 % Prämienpfandbr. v. 1./2. 1871 It. Konz. v. 30./3. 1867; urspr. M. 30 000 000; Ende 1923 nochunverlost M. 3 412 500. Zinsterm. ganzj. 1./2. Tilg. lt. Plan. Eingeteilt in 4000 Serien zu 25 Stücke à M. 300. Serienzieh. am 1./12., Gewinnzieh. am 2./1., Auszahl. am 1./2., erste Serienzieh. 1./12. 1871, letzte 1./12. 1926. Die Serienzieh. am 1./12. 1924 u. folg. Gewinnzieh. hat nicht stattgefunden. Hauptgewinn zur Serienzieh. Plan 1923: 1 zu Tlr. 50 000, 1 zu 15 000, 5 zu 1000, 8 zu 500, 42 zu 200, 3718 zu 105, zus. 3775 St. mit Tlr. 472 790. Plan 1924: 1 zu Tlr. 100 000, 1 zu 12 000, 5 zu 1000, 5 zu 500, 30 zu 200, 3458 zu 105, zus. 3500 St. mit Tlr. 488 590. Kurs Ende 1914–1924: In Berlin: 143*, –, 156, –, 2060, 205,