2606 Banken und andere Geld Eietttte ihrer Eigenschaft als Hypothekenbanken bleiben die drei Banken selbständig. Den Aktionären der Bayer. Handelsbank wurden im Juni 1921 im Umtausch neue Aktien der Bayer. Vereinsbank zu 100 % angeboten. Gegründet: 4 1869. Konz. v. 11./4. 1869, 25./4. u. 14./7. 1871, zuletzt erneuert 15/12. 1899. Eingetr. 4./8. 1869. Zweck: Betrieb aller Bank- und Handelsgeschäfte; seit 1871 auch Bole %.... Die Bankabteilung wurde 1921 mit der Bayer. Vereinsbank in München verschmolzen. Das Lagerhausgeschäft am Ostbahnhof wurde 1921 verkauft. Wegen Aufnahme anderer Banken bezw. Bankgeschäfte siehe dieses Handb., Jahrg. 1919/20 u. früher. Kapital: RM. 3 250 000 in 65 000 Aktien zu RM 50. Urspr. M. 10 285 714.29, erhöht 1889 um M. 5 000 000. Weiter erhöht 1895 auf M. 20 379 714.29. 1900 Erhöhung um M. 6 792 000. Nochmals erhöht 1906 um M. 6 792 000. 1908 weitere Erhöh. um M. 1 636 285.71. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1912 um M. 8 900 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 20./12. 1921 um M. 5 500 000. Dann erhöht lt. G.-V. vom 1./3. 1923 um M. 5 Mill. in 5000 Inh.-Aktien zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von der Bayer. Vereinsbank München zu 1100 % übernommen. Das gesetzl. Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Abermals erhöht lt. G. V. vom 21./6. 1923 um M. 10 000 000 in 10 000 Inh.-Akt. à M. 1000 zu 3000 %. Lt. G.-V. v. 24./3. 1925 Umstell. von M. 65 Mill. auf RM. 3 250 000 (20: 1) in 65 000 Aktien zu RM. 50 wie folgt: die 54 713 Aktien zu je M. 1000 werden auf je RM. 50 festgesetzt, an Stelle der 30 000 Aktien zu fl. 200 werden zunächst Anteilsch. zu RM. 17 ausgegeben, von denen je 3 zum Umtausch gegen eine Aktie zu RM. 50 berechtigen; also = 10 000 Aktien zu RM. 50. An Stelle der übrigbleib. Spitzen werden 287 neue Aktien zu RM. 50 ausgegeben. Pfandbriefe u. Kommunal-Schuldverschreibungen: Die Bayer. Handelsbank Boden- kreditanstalt ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypoth. Darlehen im Deutschen Reiche gegen erste Hypothek, ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung von Hypoth., zur Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Ge- währung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bis zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen (Kommunal-Oblig), zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch vine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunter- nehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Bayer. Handelsbank Bodenkreditanstalt unterliegt ausser den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal- Oblig. vom bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge- meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Pfandbriefe: Die unverlosbaren Pfandbr. sind vom Ausstellungstage an innerhalb 70 Jahren mit 2 monat. Frist seitens der Bank kündbar, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren vom Ausstellungstage an nicht rückzahlbar; die verlosbaren Pfandbr. sind vom Aus- stellungstage an innerhalb 60 Jahren mit 2 monat. Frist kündbar. Im Umlauf Ende 1923: M. 3.3 Md. unverloste, M. 233 517 700 verloste Pfandbr. Noch im Umlaufe sind: 3½ % Pfandbr. v. 1903–1906, verlosbar, M. 4 750 000, lt. Genehm. v. 13./1. 1903, Stücke à M. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. in längstens 60 Jahren vom Em.-Jahre ab. Kurs in München u. Augsburg mit 3½ % Pfandbr. zus. notiert. 3½ % Pfandbr. v. 1903–1906, verlosbar, M. 21 755 000, lt. Genehm. v. 26./2. 1903. Stücke à M. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. M. 5 000 000, Stücke à M. 5000 lt. Genehm. v. 16./5. 1904. Notiert in München u. Augsburg mit obigen 3½ % Pfandbr. Lt. Genehm. v. 24./4. 1905 u. 10./8. 1906 kamen M. 10 000 000 bezw. M. 12 000 000 3½ % verlosb. Pfandbr. zur Ausgabe. Notiert in München u. Augsburg. Von den oben genannten 3½ % verlosbaren Pfandbr. wurden M. 10 000 906 unter der Bezeichnung Serie XV, M. 8 750 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100 (Zs. 1./4. u. 1./10) sowie Serie I, M. 1 250 000, nur Stücke à M. 5000 (Zs. 1. . u. 1500 eingeführt. In Frankf. a. M. Kurs Ende 1914–1923: 87*, –, 83, 83, 92*, 88, 96, 92 Ferner gelangten von den 3½ % verlosb. Pfandbr. Ser. 1 II M. 1 550 000, Stücke à M. 5000 (Zs. 1./4. u. 1./10.) u. Ser. XVI M. 5 870 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100 (Zs. 1./4. u. 1./10.) zur Einführung. In Berlin Kurs Ende 1914–1923: 87.75*, –, 83, 83, 92,–, 96, 92, –, – %. 3½ % Pfandbr. von 1897, I. Serie M. 10 000 000, unverlosbar, seit 1906 kündbar, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 (Lit. A–1). =. 1 4. u. Tilg. durch Kündig. oder Rückkauf. Kurs in München Ende 1914–1923: 87.20*, –, 83, 85.25, 87*, 87, 92.20, 92.50, 130, – %; in Augsburg 1922–1923: 135, – %.