Banken und andere Geld-Institute. 2615 Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp. Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: RM. 21 050 000 in 2500 St.-Akt. A zu RM. 1000, 115 000 Lit. B zu RM. 100, 300 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, 1897 um M. 6 000 000, 1898 weitere Erhöhung um M. 4 500 000. Nochmals erhöht 1908 um M. 7 500 000. Weitere Erhöhung 1913 um M. 6 000 000. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000. Dann lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöht um M. 98 000 000 St.-Akt., davon M. 69 000 000 den Aktionären der Bayer. Handels- bank in München (M. 44 500 000) und der Vereinsbank in Nürnberg (M. 24 500 000) in Umtausch zu 100 % angeboten. Die G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss auch die Ausgabe von M. 60 000 000 Vorz.-Akt. Die Bayerische Handelsbank u. die Vereinsbank in Nürnberg haben diese Vorz.-Akt., welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht ausgestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Das Div.-Recht ruht für die Dauer der unter den beteiligten Banken vereinbarten Interessen- gemeinschaft, da die Gewinne der drei Banken einem Gesamterträgnis, das nach einem bestimmten Verhältnis verteilt wird, zufliessen und- deshalb die Verrechnung unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft zwecklos ist. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 21./4. 1922 zum M. 135 000 000 sowie M. 10 000 000 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000. Die Vorz.-Akt., die von dem Bankhaus Mendelssohn & Co., Berlin übernommen wurden, sind mit den gleichen Rechten wie die obigen ausgestattet. Erhöht lt. G.-V. v. 1./3. 1923 um M. 495 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. M. 255 000 000 voll einbez. Aktien wurden von einem Konsort. unter Führung des Bankhauses Mendelssohn & Co., Berlin übern., davon M. 152 500 000 den bisher. Aktion. im Verh. 2:1 v. 25./4.–15./5. 1923 zu 1000 % angeboten. Die Kap.- Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 Mill. (M. 800 Mill. St.-Akt. u. M. 70 Mill. Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 Mill. St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) derart, dass der Nennwert der bisher. St.- u. Vorz.-Akt. im Verh 66¾: 1 herabgesetzt wird. An Stelle der bisher. Aktien werden Neudrucke gegeben, auf die die bei der Umstell. sich ergebenden RM.-Beträge angerechnet werden. Es entfallen auf die St.-Akt. zu M. 600, M. 1000 u. M. 1200 je RM. 9, RM. 15 u. RM. 18 u. auf die Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 RM. 15. Neue St.-Akt. werden zu RM. 20, RM. 100 u. RM. 1000 u. Vorz.-Akt. zu RM. 1000 ausgegeben. Insoweit der auf eingereichte Aktien entfallende Betrag nicht zum Ersatz einer entsprechenden neuen Aktie ausreicht, werden Anteilscheine aus- gehändigt; das Gleiche gilt von Spitzenbeträgen. Bis 31./8. 1925 nicht eingereichte St.-Akt. werden für kraftlos erklärt. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 8 Mill., übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %, das den Aktionären ein Bezugsrecht im Verh. 3: 2 zu 110 % anbieten wird. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündel- sicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. u. 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch derjenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Obl. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1923 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 53 812 110 289 an Hyp.-Darl. in Umlauf M. 53 267 075 400 an Pfandbriefen in Stücken à M. 10 000 000 bis 100 000 000 u. Komm.-Darl. M. 2 979 664 956, denen M. 2 953 790 500 Komm.-Obl. gegenüberstanden. Die vor dem 14./2. 1924 ausgegeb. auf Papiermark lautenden Darlehen u. Obligationen sind nach den Vorschriften der III. Steuernotverordnung zu liquidieren. An wertbeständ. u. zwar auf Feingold laut. Pfandbr. befanden sich ult. 1924 6 216 221 g = 17 343 260 Fein- gold-M. in Stücken zu 2000, 1000, 500, 200, 100, 50, 20 u. 10 Feingold-M. in Umlauf, die durch Feingoldhyp. im Gesamtbetrage von 6 414 669 g = 17 896 929.26 Feingold-M. gedeckt waren. Von der Pfandbr.-Umlaufsumme entfallen auf 5 % Goldpfandbr. 4 280 240 Feingold-M., 8 % Goldpfandbr. 4 099 950 Feingold-M., 10 % Goldpfandbr. Serie 1–7 6 957 750 Feingold-M., 10 % Goldpfandbr. bis spätestens 31./12. 1929 einzulösen, Serie 8 u. 9 1 997 000 Feingold-M., *