Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 2791 am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteilig. Jede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Ges. verpflichtet, der andern einen Anteil am J ahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre ausgeschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugefloss. Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungs- kurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidationserlös zwischen der Gesamtheit der Aktionäre beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten M. 5 Mill. Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die auf- nehmende Ges. entsprechende Verpflicht. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vor- erwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen. 1922 engere Verbindung mit der Akt.-Ges. F. Küppersbusch & Söhne in Gelsenkirchen durch Aktienerwerb von der letzteren; 1925 Interessenahme an dem Edelstahlwerk Elcken & Co., Komm.-Ges., Hagen. Kapital: RM. 55 350 000 in 13 332 St.-Akt. zu RM. 900, 70 002, St.-Akt. Nr. 13 333– 83 334 zu RM. 600, 30 000 St.-Akt. Nr. 83 335–113 334 zu RM. 10, 1000 Nam.-Vorz.-Akt. (Gruppe I) u. 2500 Inh.-Vorz.-Akt. (Gruppe II) über je RM. 300. Urspr. M. 3 600 000; erhöht bis 1914 auf M. 28 Mill., s. hierüber Jahrg. 1920/21. Die G.-V. v. 12./2. 1920 beschloss Erhöh. um M. 12 Mill. in 7000 St.- u. 5000 Nam.-Vorz.-Akt. Letztere sind mit 5 % Vorz.-Div. sowie einem dreifach. St.-R. ausgestattet. Während der Dauer des Konsort., das vom 1./7. 1930 ab drei- mal durch einfach. Mehrheitsbeschluss um je 2 weitere Jahre verlängert werden kann, wird das St.-R. einheitlich durch die Konsortialleitung ausgeübt. Die G.-V. v. 20./12. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 10 Mill. in 10 000 St.-Akt. Von den M. 10 Mill. St.-Akt. übernahm Köln-Neuessen M. 5 Mill. zu 100 % in dauernden Besitz. Dann erhöht lt. G.-V. v. 29./7. 1921 um M. 45 Mill. in 30 000 St.-Akt. u. 15 000 Vorz.-Akt. Von den M. 30 Mill. St.-Akt. übernahm M. 7 500 000 St.-Akt. der Köln-Neuessener Bergwerksverein in Essen zu 135 ―― Die neuen M. 15 Mill. Vorz.-Akt. (Gruppe II), welche vor den St.-Akt., aber nach den Vorz.-Akt. (Gruppe I) ein Vorrecht auf 5 % mit dem Rechte der Nachzahl. haben, wurden ebenfalls vom Köln-Neuessener Bergwerksverein zu 100 % übern. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 24./3. 1922 um M. 45 Mill. in 45 000 St.-Akt. zu M. 1000, davon M. 15 Mill. voll div.-ber. ab 1./7. 1923. Diese übern. von einem Konsort. (A. Schaafhaus. Bankverein A.-G., Köln) u. angeb. den bisher. Aktion. im Verh- 5 1 vom 24./4.–18./5. 1923 zu 500 % plus Börsen- umsatzsteuer. Die Übrigen M. 30 Mill. St.-Akt., die mit 25 % eingezahlt sind, übernahm die Kohle- u. Eisen-Ges. für industrielle Verwertung u. Forschung m. b. H., Berlin, u. sind eben- falls ab 1./7. 1922 im Verh. ihrer Einzahl. div.-ber. Die Einziehung dieser M. 30 Mill. Akt. ist durch Ankauf oder fristlose Kündig. zulässig; im letzteren Falle muss der ganze Betrag der Akt. gleichzeitig gekündigt werden. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./3. 1925 von M. 140 Mill. auf RM. 55 350 000 derart. dass der Nennwert der St.-Aktien zu bisher M. 1500 auf RM. 900, der der St.-Aktien Nr. 13 333–83 334 zu bisher M. 1000 auf RM. 600 u. der der gebundenen St.-Aktien Nr. 83 335–113 334 zu bisher M. 1000 auf RM. 10 ermässigt wurde. Die Vorz.-Aktien Gruppe I wurden im Verh. 5:1 u. die der Gruppe H im Verh. 6:1 zus. gelegt: der Nennwert dieser Akt. beträgt dann je RM. 300. Abstemp.frist 25. 6. 1925, danach nur bei dem A. Schaaffhaus. Bankverein A.-G., Köln. Anleihe Hoesch: M. 6 Mill. in 4 % Oblig. v. 1895 u. 1898, 6000 Stücke zu M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges.; Köln, Düsseldorf, Bonn, Krefeld: A. Schaaffh. Bankverein; Aachen, Coblenz, Köln, Viersen, Bonn: Dresdner Bank u. deren sonst. Niederlass. Zur Rückzahl. zum 1./8. 1923 gekündigt. Anleihe von 1914: M. 4 Mill. in 4½ % Teilschuldverschreib. zu M. 1000, rückzahlbar ab 1./4. 1919 zu 102 %. Zs. 1./4. u. 1./10. Zur Rückzahl. zum 1./5. 1923 gekündigt. Hypoth.-Anleihe: M. 12 Mill. in 12 000 4½ % Teilschuldverschreib. zu M. 1000, rück- zahlbar zu pari, aufgen. von der Gew. Fürst Leopold. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank; Essen: Essener Credit-Anstalt. Kurs Ende 1913–1922: 100, 96.60*, –, 93, –, 98*, 99, 97.25, 104, – %. Zugelassen im Juni 1911: erster Kurs am 12./6. 1911: 101.50 %. Noch in Umlauf von allen 3 Anleihen Ende Juni 1922 M. 17 930 915. – Zur Rückzahl. zum 1./4. 1923 gekündigt. Die Ges. erklärte sich unterm 10./1. 1924 bereit, je M. 1000 der vorstehend gekündigten aber noch nicht eingelösten Teilschuldverschreib. bis 10./2. 1924 mit 5 $ Goldanleihe oder Rentenmark einzulösen. Nach Ablauf der Frist wird der Nennbetrag der gekünd., nicht eingelösten Teilschuldverschreib. bei den zuständigen Hinterlegungsstellen hinterlegt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im 2. Sem. des Kalenderj. Stimmrecht: St.-Akt. Nr. 1–83 334 je RM. 300 = 1 St., St.-Akt. Nr. 83 335–113 334 je = 1 St., 1 Vorz.-Aktie Gr. I = 30 St. in besond. Fällen, sonst 10 St., 1 Vorz-Aktie 12 8. –