Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 2807 Betriebsgeb. sind vorhanden: 3 Fördermasch., Dampfkesselanlage von 3403 qm Heizfläche, Kompressoranlage, elektr. Kraftanlage von 5000 KW. Leistung, Kohlensieberei u. Kohlen- wäsche u. eine Kalksandsteinfabrik. Die Betriebsüberschüsse der Bergwerksges. Trier m. b. H. betrugen in den Jahren 1920 bis 1924: M. 1 067 150, 4 867 861, 32 055 135, ?, ?. Die Erzeugungsziffern der Zechen Radbod u. Baldur beliefen sich auf: Kohlenförderung Koksherstellung Reinammoniak Teer Benzol u. Homologen 1920% 09 641 295 678 t 974 t 11 496 t 2582 t 1921 381 95 276 016 t 971 t 11 373 t 2453 t 1922 . . 1 132 545 t 276 905 t 1004 t 11 761 t 2673 t 1924 . . 1 187835 t 187 271 t Denr Grundbesitz beider Zechen beläuft sich auf 820.28 ha, auf denen ausser den Betriebs- gebäuden 2095 Arb.- u. 144 Beamtenwohn. errichtet sind. Die Bergwerksges. Trier m. b. H. gehört mit ihren Gew. der Vereinig. für die Verteil. u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G. mit einer Gesamtbeteil von 2 500 000 t Kohlen u. 410 000 t Koks, ferner der Deutschen Ammoniak-Verkaufs-Vereinigung, dem Benzol-Verband u. dem Cumaronharz-Verband an. Interessen-Gemeinschaftsvertrag, abgeschlossen auf G.-V.-B. v. 20./12. 1920 zur Sicherung der Kohlenversorg. mit der Eisen- u. Stahlwerk Hoesch A.-G. in Dortmund mit Wirk. ab 1./7. 1920 auf die Dauer von 80 Jahren. Das Quotenverhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorst. von Hoesch hat die Betriebsleit. der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordentl. Vorst.-Mitgl. zur Wahl in den Vorst. von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentl. Vorst.-Mitgl. von Hoesch seinerseits Mitgl. vgrzuschlagen. Ihm liegt die Oberleit. des gesamten Bergwerksbesitzes beider Ges. ob. Zur Überwachung der Durchführ. des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je sieben Mitgl. des A.-R. jeder der beiden Ges. besteht. Dem Gemeinschafts- ausschuss sind die Abschlüsse beider Ges. zur Bestätig. einzureichen. Er hat die vom Vorst. jeder Ges. vorgeschlagenen Abschr. u. Rückl. zu prüfen u. das Ergebnis jeder Ges. festzu- stellen. Die Ergebnisse beider Ges. sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Ges. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln-Neuessen aus dem Besitz von nom. M. 5 000 000 Hoesch-Aktien, die Köln-Neuessen zum Nennwert mit der Verpflicht. übern. hat, sie während der Dauer des Interessengemeinschaftsvertrages ohne Zustimm. von Hoesch nicht zu veräussern sowie aus dem Besitz der auf obige M. 5 000 000 Hoesch-Aktien aus der Kap.-Erhoh. v. 29./7. 1921 bezogenen nom. M. 2 500 000 jungen Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleich. in Frage kommende Ergebnis, verbleiben vielmehr zur alleinigen Verf. von Köln-Neuessen. Dagegen fallen unter die Interessengemeinschaft die Erträgnisse aus den aus der Kap.-Erhöh. 1921 übern. M. 7 500 000 jungen St.-Akt. u. aus den M. 15 000 000 Vorz.-Akt. zweiter Reihe, welche die Ges. wechselseitig üÜbern. haben. Bei späteren Kap.-Erhöh., welche bei der einen oder anderen Ges. beabsichtigt sind, beschliesst der Gemeinschaftsausschuss darüber, ob u. in welchem Umfange der betr. Ges. für das ihr durch die Kap.-Erhöh. zufliessende neue Betriebskap. eine besondere Beteil. am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteil. Jede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinschaft ist jede Ges. verpflichtet, der anderen einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eig. Aktion. ausgeschüttet werden. Bei Feststell. dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interes sengemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kap. erhöht, 5 % des der Ges. neu zugeflossenen Kap.-Betrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquid. einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungskurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebenen Aktien verbleibende Liquidationserlös zwischen der Gesamtheit der Aktion. beider Ges. hälftig geteilt. Die vor- erwähnten nom. M. 5 000 000 Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien sowie die hierauf bezogenen M. 2 500 000 jungen Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessengemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer anderen Ges. auf, so hat die aufnehmende Ges. entsprechende Verpflichtung. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vorerwähnter Rechte in der Form eines Genussscheines zu verlangen. Nach einer Veröffentl. in der Frankf. Ztg. vom 3./6. 1925 nimmt die Ges. in Gemein- schaft mit Hoesch Interesse an dem Edelstahlwerk Eicken & Co., Kommanditges. in Hagen. Sie garantieren den Kommanditisten für die Zeit vom 1./1. 1925–31./12. 1929 die gleiche Div., wie Hoesch und Köln-Neuessen sie event. selbst zahlen, mindestens aber 5 %. Sie übernehmen an Beteilig. vorerst die Kapitalanleihe der beiden pers. haft. Ges. im Betrage von M. 635 000. Ausserdem übernehmen sie die Kommanditeinlagen der beiden Gesell- schafter Eicken u. Elbers im Betrage von M. 450 000. Endlich gewähren sie der Kom- manditges. Eicken die Erhöh. ihrer Einlage um M. 1 480 000, von denen 25 % sofort zahlbar sind. Vorgesehen ist auch, dass die übrigen Kommanditisten der Firma Eicken am 31./12. 1929 ihre Geschäftsanteile an Hoesch u. Köln-Neuessen übertragen. Kapital: RM. 55 410 000 in 9000 St.-Akt. (Nr. 1–9000) zu RM. 300, 9000 Zusatz-Akt. (Nr. 1 a–9000a) zu RM. 60, 10 500 St.-Akt. (Nr. 9001–9500, Nr. 18 501–28 500) zu RM. 600,