3088 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Die Ges. war in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands u. seiner Hinterländer nach u. von Nord- u. Mittel- amerika dienten und eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelte. Näheres über dieses Kabel- Konzess.-Verhältnis zum Reich siehe dieses Handbuch 1919/20, I. Bd. Lage der Ges. nach dem Kriege. Wegen der durch den Krieg u. den Vertrag von Versailles geschaff. Unsicherheit der Lage hat der Minister für Handel und Gewerbe auf Grund der Verordn. des Bundesrates v. 25. Febr. 1915 Befreiung von der Verpflicht. der Aufstell. der Bilanz für 1918 u. Aufschub für die Bilanzen der Jahre 1919 u. 1920 bewilligt. Die Gesellschaft konnte deshalb erst im Mai 1922 die gemeinsame Bilanz für 1918 u. 1919 u. die Bilanzen für 1920 u. 1921 vorlegen. Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabelstrecken unter Zwang verzichtet. Auch das sonstige Eigentum der Ges. im feindl. Auslande (Stationseinricht., Vorratskabel in Tanks, Beamtenhäuser) sind im Krieg der Beschlagnahme verfallen. Das Mobiliar ihrer Beamtenhäuser in Horta ist bereifs im Liquidationsverfahren verkauft worden. Ob das übrige beschlagnahmte Eigentum liquidiert werden wird, ist noch nicht entschieden. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch-Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Osteuropäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch- Atlantische Telegraphenges. zusammen. Die Verschmelz. ist mit Wirk. v. 1./1. 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Südamerik.- bzw. der Osteurop. Telegraphenges. das Vermögen dieser Ges. als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1: 1 ergab sich daraus, dass die bisherigen Aktien der 3 Ges. nach Lage ihrer Vermögensverhältnisse gleich zu bewerten waren. Die vereinigten Ges. erhielten damals zu Wiederaufbauzwecken eine Entschädig. von M. 500 Mill. zur Abgeltung ihrer Ansprüche aus dem Verlust der Kabel. Von den Kabellegungsplänen der Gesellschaft hat der auf die Einrichtung einer Ver- bindung Emden-London bezügliche im Febr. 1924 ausgeführt werden können. Diese Ver- bindung ist unter Benutz. eines Kabelstückes, das von dem früheren Besitz verblieben war, in Gemeinschaft mit der Eastern Telegraph Company London hergestellt worden. Das Kabel ist in die Londoner Station der Eastern Telegraph Company eingeführt u. stellt die kürzeste Kabelverbind. zwischen Deutschland u. Südamerika dar; es dient ferner zur Beförder. von Telegrammen nach und von Afrika, Asien und Australien, die nunmehr ebenso wie die Telegramme nach und von Südamerika, ohne fremde Staatstelegraphen- ämter zu berühren, unmittelbar zwischen Emden und dem internationalen Kabelsystem ausgetauscht werden. Für Telegramme aus Deutschland nach den genannten Ländern bildet das Kabel den Normalweg. Seit dem 1./1. 1925 können auch Telegramme nach Portugal, Spanien u. den übrigen am Mittelländischen Meer gelegenen europäischen Ländern üer das Kabel geleitet werden. Das Kabel Emden-London ist der Vorläufer des Kabels nach Vigo (Spanien) und soll nach Herstell. dieser Verbind. nur noch aushilfsweise betrieben werden. Für das Emden-Vigo-Kabel ist die Konzession von der spanischen Regierung am 9./5. 1924 erteilt worden. Die Konzession für die Anland. des Kabels Emden-Horta auf den Azoren hat die Ges. am 6./9. 1924 von der portugisischen Regierung erhalten; das Reichspostministerium hat die Erlaubnis zur Anlandung des Kabels auf deutschem Boden unter dem 9./4. 1924 erteilt, Die Vorarbeiten für die Herstell. u. Legung dieses atlantischen Kabels werden mit Nachdruck betrieben; die Ges. hofft, dass mit der Herstellung des Kabels in einigen Monaten begonnen werden kann. Das Kabel wird unter Verwert. der neuesten Fortschritte der Kabeltechnik, die auf grössere Geschwindigkeit der Übermittelung der Telegramme hinzielen, hergestellt werden; das Kabel wird ein Mehrfaches der Leistungs- fähigkeit eines Kabels älterer Bauart besitzen. Auf den Azoren wird es Anschluss an die Kabel der amerik. Ges., Commercial Cable Co. u. Western Union Telegraph Co., finden, und zwar in der Weise, dass die unmittelbare Übermittelung der Telegramme zwischen Emden und Newyork ohne Umtelegraphierung ermöglicht wird. Die Kosten der Herstell. des Emden-Azorenkabels werden teils aus der vom Reich erhaltenen Entschädigung bestritten, teils durch eine in Newyork auszugebende, hypothekarisch gesicherte Oblig.- Anleihe von § 4 000 000 aufgebracht, welche W. A. Harriman & Co. Ins. Newyork von der Ges. übernommen haben. Diese Anleihe ist mit 7 % jährlich zu verzinsen und inner- halb von 20 Jahren zu tilgen; die Ges. hat das Recht, sie jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Im Zus. hang mit dieser Anleihe werden W. A. Harriman & Co., Inc., nom. RM. 625 000 St.-Akt. der Deutsch-Atlantischen zu pari übernehmen. Die Neue Deutsche Kabelges., die seinerzeit unter Führung des Hauses M. M. Warburg & Co. gegründet wurde, um ein zweites deutsches Kabel von Emden nach den Azoren zu legen, das dort an das Newyork-Azoren-Kabel der Western Union Telegraph Company Anschluss finden sollte, wird, nachdem sich die beiden erwähnten amerikanischen Ges. mit der Deutsch- Atlant. Telegr.-Ges. geeinigt haben in die Deutsch-Atlantische Telegraphenges. übergehen. Kapital: RM. 6 270 000 in 37 500 St.-Akt. zu RM. 150, 625 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2500 6 % Vorz.-Akt. zu RM. 8. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; 1900 Erhöhung um M. 8 000 000, von