= Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 31411 Ausbau einer weiteren Wasserkraftanlage bei Niederschwörstadt sich bemüht. Die Ver- handlungen sind soweit gediehen, dass die Erteilung der Konzession bald erfolgen dürfte. Zur Fortleit. des Stromes sind bedeutende Leitungsanlagen im Rheintal, Wiesental u. in den benachbarten Gebieten Oberbadens vorhanden. Es bestehen 255 km Leitung u. 78 Schalthäuser u. Transformatorenanlagen zur Stromverteilung. Die Stromliefer. erfolgt nach der Schweiz, nach Oberbaden u. nach dem Elsass. Insges. sind 5 Elektr.-Werke u. Stromverteilungsgenossenschaften sowie 19 Ortschaften angeschlossen; ferner werden 15 Ort- schaften u. Städte direkt mit Strom versorgt. Wenn in Zukunft der Reingewinn der Akt.-Ges. 8 % des einbez. Kapitals übersteigt, 80 sollen nach der neuen Konz. 33 % des Überschusses den Kraftabnehmern als Rückver- gütung auf ihre Stromrechnungen gutgesghrieben werden Übersteigt der Reingewinn 10 % des einbez. Kapitals, so soll der ganze Überschuss zur Preisherabsetzung zu Gunsten der Abonnenten verwendet werden. Die Konz. enthalten mehrere Bestimmungen über die von der Ges. zu entrichtenden Wasserrechtsgebühren sowie über eine Einwirkung der Konz.- Erteiler auf die Bedingungen, welche für Stromabgaben seitens der Ges. zu stellen sind; dieselben gehen über das gewöhnliche Mass nicht hinaus. Im J. 1915 erfolgte die käufliche Überlassung der auf Schweizergebiet liegenden elektrischen Anlagen an den Staat Aargau. Nach dem mit der Kantonsregierung abgeschlossenen Vertrag ist der Staat in alle Strom- lieferungs- u. Konzessionsverträge, die den gesellschaftl. Stromabsatz auf Schweizergebiet betrafen, mit gleichen Rechten u. Pflichten eingetreten; er betreibt die von der Ges. käuflich erworbenen Leitungsanlagen u. die Ges. liefert ihm die zur Bedienung seiner Strombezüge erforderliche elektr. Energie nach einem besonderen Stromlieferungsvertrage, welcher billige Engrospreise hierfür vorsieht, der Ges. aber die Stromlieferung an den Staat auf die Dauer von 20 Jahren zusichert. Mit den primären u. sekundären Leitungsanlagen sind auch die zugehörigen 26 Transformationsstationen samt Transformatoren u. Messinstrumenten sowie Qie grosse für die Stadt Rheinfelden erstellte Gleichstrom-Umformerstation mit Akkumulatoren- batterie in das Eigentum des Staates bzw. des von diesem gegründeten staatlichen Elektrizitätsunternehmens übergegangen. Kapital: RM. 12 Mill. in 12 000 Aktien à RM. 1000. Urspr. M. 4 Mill., erhöht lt. G.-V. v. 30./12. 1899 um M. 2 Mill. zu 107.50 %. Die G.-V. v. 6./4. 1908 beschloss weitere Erhöh. um M. 4 Mill. Die G.-V. v. 18./5. 1912 beschloss nochm. Erhöh. um M. 2 Mill. in 2000 Aktien B mit Div.-Ber. für 1912 mit höchstens 5 %. Dann Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 25./4. 1924 in gleicher Höhe auf Reichsmark-Währung umgestellt. Abstempel.frist v. 10./12. 1924–7./1. 1925. Anleihen: I. M. 4 050 000 = frs. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1901, rück- zahlbar zu 102 % ab 1./1. 1908; 5000 Stücke à M. 810 = frs. 1000, lautend auf Schweizer. Kreditanstalt. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1908 bis längstens 1./1. 1932 durch jährl. Auslos. im Juli (erste 1907) auf 1./1.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Hypoth. Eintrag. erhielt die Anleihe nicht; doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor gänzl. Tilg. eine andere Anleihe aufzunehmen mit besseren Rechten auf das Vermögen der Ges. Zur Aufnahme weiterer gleichberchtigter Anleihen ist die Ges. berechtigt, mit der statut. Beschränkung, dass der Gesamtbetrag der Anleihen die Höhe des A.-K. nicht überschr. darf. Verjähr. der Caup.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div Notiert in Basel u. Zürich. II. M. 5 062 500 = frs. 6 250 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./4. 1908, rückzahlbar zu pari, Stücke à M. 810 = frs. 1000 Nr. 5001–11 250, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt u. an deren Order. Zs. 1./1. u. 1./7. Die Tilgung der Teilschuld- verschreib. erfolgt zum Nennwert auf 1./7. 1928, doch ist den Kraftübertragungswerken Rhein- felden das Recht eingeräumt, durch jederzeitige sechsmonatliche Kündig., die aber nicht früher als auf den 1./7. 1918 erfolgen darf, den ausgegebenen Betrag an Teilschuldver- schreib. ganz oder teilweise schon früher zur Rückzahlung zu bringen. Im Falle bloss teil- weiser Rückzahlung hat die Bezeichnung der heimzuzahlenden Teilschuldverschreib. durch das Los zu geschehen. Eine hypoth. Sicherheit erhielt die Anleihe nicht. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach ges. Bestimmungen. Zahlstelle wie bei Anleihe I. Notiert in Basel u. Zürich. III. M. 3 037 500 = frs. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. werden lt. G.-V.-B. v. 18./5. 1912 ausgegeben; emittiert 1912 M. 2 025 000. Von den 3 Anleihen Ende 1924 noch in Umlauf RM. 7 612 380. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April-Mai in Berlin, Frankf. a. M. oder Rheinfelden. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 Stimme. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Gr. 0 d. A.-K.), event. weitere Rückl., bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 8 % Tant. an A.-R., ausserdem RM. 2000 an jedes Mitgl. u. RM. 4000 an den Vors. Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1924: Aktiva: Wasserkraftwerke Rheinfelden u. Wyhlen 15 347 030, Dampfwerk Wyhlen 1 625 834, Geb. 1 134 907, Bad. Industrie-Gelände 1 003 338, schweiz. do. 24 829, Leitungsnetze 3 706 194, Transformatoren 595 990, Einricht.-Gegenst. u. Fahrzeuge 1, Elektrizitätsmesser 272 214, Betriebsstoffe 70 159, Waren 209 812, vorausbez. Prämien 9321, nicht fert. Bauten 368 917, Wertp. 10 285, Kassa 4715, Bankguth. 1 062 381, Debit. 765 136. — Passiva: A.-K. 12 000 000, Obl. von 1901, 1908 u. 1912 7 612 380, Ern.-u. Anlage-Kap.-Tilg.-F. 4 360 349, ausgel. Obl. 6609, Obl.-Zs. 230090, Kredit. 840 928, Gewinn 1 160 712. Sa. RM. 26 211 070. ――――