4552 Banken und andere Geld-Institute. Leo Donski, Zoppot; Dir. Leo Herbst, Ing. Eugen Krasuski, Dir. Georg Najda, Dir. Karl Wilh. von Scheibler, Dir. Rob. Geyer, Lodz; Dir. Adolf Weiss, Zoppot; Hlermann Winter, Danzig; Bankier Michel Canne, Ernst J. Seeligmann, Berlin; Richard Winter, Wien. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Danziger Roggenrentenbank Aktiengesellschaft in Danzig. Durch Beschluss der G.-V. v. 27./4. 1925 ist die Ges. unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Fusion der Danziger Hypotheken-Bank A.-G. angegliedert worden. Nach- stehend letzte ausführliche Aufnahme. „„ Gegründet: 13./12. 1922; eingetr. 8 /3. 1923. Zweck: Beleih. von Grundstücken mit Roggenwertrenten u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. (Roggenrentenbriefen) auf den Inhaber auf Grund von Roggenwertrenten. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig u. des Deutschen Reiches. Die Darlehen werden gewährt, verzinst u. zurückgezahlt gegen Eintrag. von Reallasten in Form von Roggenwerten nach dem Werte einer bestimmten Anzahl Zentner Roggen in barem Gelde oder bei Zustimmung des Darlehnsnehmers in Roggen- rentenbriefen der Bank. Die Tilgung beginnt mit dem Ablauf des vierten Jahres. Von ihrem Beginn ab dürfen die Jahreszinsen nur von dem sich ergebenden Restkap. berechnet werden, der Mehrbetrag ist zur Tilgung zu verwenden. Die Berechnung der von dem Darlehns. nehmer zu bewirkenden Leistung sowie diejenige des Geldwertes der Roggenrentenbriefe u. der zu leistenden Verzins. u. Rückzahlung erfolgt auf Grund des jeweilig amtlich fest- gestellten Wertes des Roggens (siehe unten). Für die Gewähr. von Darlehen ist der Jahres- rohertrag der landwirtschaftl. Erzeugung, den das belastete Grundstück bei ordnungs- gemässer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann, zugrunde zn legen. Die Jahresleist. aus den Renten darf ein Sechstel des Jahresrohertrages nicht übersteigen. Die Rente ist an erster Stelle einzutragen. Voreingetragene Lasten sind zur Löschung zu bringen, soweit dies nicht möglich ist, ist ihre Ablösung sicherzustellen. Die Bank hat die den Roggen- rentenbriefen als Deckung dienenden Reallasten einzeln in ein Register einzutragen. Die 0 vorschriftsmässige Deckung der Roggenrentenbriefe u. deren Eintrag. in das Register wird von den Treuhändern überwacht, die vom Senat der Freien Stadt Danzig bestellt sind. Ab 1./12. 1923 ist in Danzig der Danziger Gulden, von dem laut Währungsgesetz 25 gleich * einem &£ sind. gesetzliches Zahlungsmittel. Kapital: Danz. Gld. 27 500 in 1100 Akt. zu DG. 25. Bisher M. 550 Mill. in 5000 Akt. zu M. 1000, 4500 zu 10 000 u. 5000 zu M. 100 000. Urspr. M. 50 Mill.. zu 105 % aus- gegeben. Erhöht lt. G.-V.-B. v. 9./8. 1923 um M. 500 Mill.; Bezugspreis 0 $ U.S. A. für je M. 100 000 Nennwert (zahlbar in Deutscher Mark od. Danz. Gld.). Die Umstell. des A.-K. auf Danz. Guld.-Währ. geschah derart, dass an Stelle von bisher M. 500 000 Akt. eine solche über DÖDG. 25 trat. * Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-F. (bis 5 % des A.-K.), 5 % Div., Rest nach G.-V.-B. 5 % Danziger Roggenrentenbriefe Serie A: Ausgabe I u. II (nach der Notiz des Roggens an der Danziger Börse in Danz. Gld.) im Geldwerte von zus. 103 505 Ztr Roggen. Stücke: 9100 Ausg. I u. 2500 Ausg. II zu je 2 Ztr., 3861 Ausg. I u. 3200 Ausg. II zu je 5 Ztr., 2080 Ausg. I u. 2400 Ausg. II zu je 10 Ztr., sichergestellt durch Beleihungen im Gebiete der Freien Stadt Danzig. In Umlauf am 31./12. 1924: 185 725 Ztr. Zur Deckung waren im Grundbuche von 50 Grundstücken mit 3892.0125 ha u. 33 607 Talern Grundsteuer- reinertrag Roggenwertrenten im Geldwerte von 186 125 Ztr. Roggen eingetragen. 5 % Danziger Roggenrentenbriefe Serie C: Ausgabe I (nach der Notiz des Roggens an der Berliner Börse in Reichmark (= 1% $ UL.S. A.]) im Geldwerte von zus. 5000 Ztr. Roggen. Stücke: 415 zu je 2 Ztr., 332 zu je 5 Ztr., 251 zu je 10 Ztr., sichergestellt durch Beleihungen im Deutschen Reiche. In Umlauf am 31./12. 1924: 5000 Ztr., zu deren Deckung im Grundbuche eines Grundstücks von 432.2818 ha Grösse mit 217 Talern Grundsteuer- Reinertrag eine Roggenwertrente im Geldwerte von 3170 Ztr. eingetragen war. Für beide Serien: Zs. 5 %; 2./1. u. 1./7.; durch Auslosung tilgbar ab 1./7. 1927, seitens der Gläubiger unkündbar. Sie können von der Danziger Roggenrentenbank durch Rück- kauf oder nach erfolgter Auslosung durch Kündigung zum 2./1. u. 1./7. jeden Jahres getilgt werden. Vom Senat der Freien Stadt Danzig für mündelsicher erklärt. Der Geldwert der Zinsen und der ausgelosten Roggenrentenbriefe berechnet sich für die am 2./1. fäll. nach dem Durchschnittsroggenpreis vom 15./10. bis 14./11. des vergangenen Jahres. Für die am 1./7. fäll. nach dem Durchschnittsroggenpreis vom 15./4. bis 14./5. des laufenden Jahres. Massgebend für die Berechnung ist für die Roggenrentenbriefe Serie A die amtliche Roggen- preisnotierung für verkehrsfreien Roggen an der Börse in Danzig; für Roggenrentenbriefe Serie C die amtliche Preisnotierung für verkehrsfreien märk. Roggen an der Berliner Börse; falls eine Preisnotierung an den genannten Börsen nicht erfolgt, der der von einer anderen hierfür zuständigen Behörde oder einer Organisation, die der Aufsichtsrat der Danziger Roggenrentenbank zu bestimmen hat, festgesetzte Roggenpreis. Die Zahlung der Zinsen erfolgt für Roggenrentenbriefe der Serie A in Danziger Gulden, für Roggenrentenbriefe der Serie C in Reichsmark. —– Zablstellen: Danzig: Danziger Roggenrentenbank A.-G., Land- wirtschaftliche (vormals Landschaftliche) Bank A.-G.; Berlin: F. W. Krause & Co., Bank- 0