4554 Banken und andere Geld-Institute. Reichsmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Grundst. 18 840, Inv. 1, Kassa 5. — Passiva: A.-K. 5000, R.-F. 2000, Bank 6846, Hyp. 5000. Sa. RM. 18 846. Dividenden: 1917/18–1924: 0 %. Direktion: Josef Leibfritz, Darmstadt. Zahlstelle: Ges.-Kasse. „Hessische Landes-Hypothekenbank A.-G.“' in Darmstadt. (Unter Leitung und mit Zinsgarantie des Staates.) Gegründet: 17./1. 1903 auf Grund des Landesgesetzes v. 12./7. 1902 als rein gemeinnütz Institut; eingetr. 17./1. 1903. Gründer: Der Hossische Staat, Spar- u. Leihkasse des Kreises Bingen, Spar- u. Leihkasse zu Oppenheim, Stadt Worms, Provinz Oberhessen. Nach Ablauf von 40 Jaffren hat der Staat das Recht, die Bank nach vorausgegangener 1jähr. Kündig. zu erwerben. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken im Gebiete des Freistaates Hessen, insbes. durch Gewahrung von unkündbaren Amort.-Darlehen auch an die kleineren Landwirte und Gewerbetreibenden; Gewährung nichthypoth. Darlehen an Gemeinden u. andere Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft; Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forder.; Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; kommissionsweiser Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Pap. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. Öffent- liche Fonds dürfen in den Schuldverschreib. der Bank angelegt werden. Die Bank ist von allen Staats- u. Kommunalsteuern befreit. Im Jahre 1924 hat die Ges. das Hyp.- u. Pfandbriefgeschäft noch nicht wieder auf- genommen. Es wurde lediglich die Abwickl. des alten Hyp.-Geschäftes betrieben, weiter bestand die Tätigkeit der Ges. in der Wiederausleihung von Mitteln, die zuerst von der Reichsbank u. dann von der Rentenbank für die nichtgenossenschaftlich organisierte Land- wirtschaft zur Verfüg. gestellt wurden. Ebenso wurden in kleinerem Umfange auch an hessische Gewerbetreibende Kredite vermittelt. Ferner wurde die Auszahl., di- dingliche Sicherstellung u. die Verwaltung der aus staatlichen Mitteln herrührenden Kleinwohnungs- bau-Darlehen gegen Vergüt. übernommen. Im übrigen wurde ein Teil des Personals der Hess. Landesbank u. der Kommunalen Landesbank zur Verfüg. gestellt. Kapital: RM. 1 680 000 in 100 Aktien zu RM. 12 000, 120 Akt zu RM. 1200, 200 zu RM. 600, 1200 zu RM. 120 und 1200 zu RM. 60. Urspr. M. 4 600 000. Die G.-V. v. 26./3. 1904 be- 2 schloss Erhöh. um M. 4 400 000 zu pari. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 20./12. 1913 um M. 5 000 000 zu pari. Lt. G.-V. v. 22./8. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 14 Mill. auf RM. 1 680 000 in 100 Akt. zu RM. 12 000, 120 zu RM. 1200, 200 zu RM. 600 u. 1200 zu RM. 60. Der Bundesrat hat Befreiung vom Aktien-Em.-Stempel unter Anerkennung der Bank als rein gemeinnützige Anstalt ausgesprochen. Die Aktien dürfen nur an den hessischen Staat, eine hessische Gemeinde oder einen weiteren Kommunal-Verband oder an öffentl. (mit Kommunalgarantie versehene) hessische Sparkassen begeben werden; der hessische Staat besitzt ca. M. 1 500 000 Aktien. Die Aktien sind an keiner Börse eingeführt. Schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den §§ 6–9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Massgabe erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Hessischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Der hessische Staat hat die Garantie für die Verzinsung der Pfandbr.- u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Ziffer 3 B. G.-B. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes. staaten des Deutschen Reiches. Die Hypoth.-Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden von der Reichsbank in I. Klasse beliehen, ebenso von den übrigen deutschen Notenbanken u. der Bayer. Staatsbank in Nürnberg usw. Ende 1923 waren in Umlauf: Hypoth.-Pfandbr. (einschl. der gekünd.) M. 107 521 000, Kommunalschuldverschreib. (einschl. der gekünd.) M. 178 899 300, im Hypoth.-Register eingetr. Hypothek M. 41 955 751, im Hypoth.-Register eingetr. Wertp. M. 100 496 400, im Kommunal-Darlehensregister eingetr. Kommunal- Darlehens-Forder. M. 80 854 753, im Kommunal-Darlehensregister eingetr. Wertp. M. 150 000 000. Sämtliche Stücke zu M. 100, 200 u. 500 der 3½ % u. 4 % Pfandbriefe u. Kommunal- oblig. wurden zur Rückzahl. am 30./6. 1923 gekündigt. Desgl. die Stücke zu M. 1000, 2000 und 5000 der 4 % Pfan dbriefe Serie 27 u. 28 u. der 4 % Kommynaloblig. Serie 10 11 1 zur Rückzahl. am 31./12. 1923. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. I. u. II. Serie von 1903, je M. 5 000 000, Stücke à M. B 2000, C 1000. D 500, E 200, F 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F). Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., München u. Leipzig. – Kurse siehe unten. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. III., IV. u. V. Serie von 1904, je M. 5 000 000, Serie III u. IV, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100, Serie V Stücke à M. 5000, 2000 u. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Notiert an der Berl., Frankf., Leipziger u. Münchner Börse. ―§