Banken und andere Geld-Institute. 4609 2 0 3 0 0 Ö― Oberpfälzischer Bankverein Hotz & Cie., K.-G. a. A. in Weiden (Oberpfalz) (in Liquid.). Gegründet: 13./7. 1923 mit Wirk. ab 1./5. 1923; eingetr. 26./5. 1924. Gründer: Dir. Dr. Julius Graf von Wartensleben, München; Komm.-Rat Dr. h. c. Fredo Lehrer, Düssel- dorf; Bankier Max Henning, Augsburg; Süddeutsche Bau- und Industriegruppe G. m. b. H., München; Bankier Heinrich Hotz, Weiden. Heinrich Hotz überlässt an die Ges. das von ihm unter der Fa. „Oberpfälzischer Bankverein von Hotz, Danzer & Cie.“, Weiden, be- triebene Bankgeschäft mit allen Aktiven u. Passiven, insbes. allen Zweiggeschäften, u. mit dem Rechte der Firmenfortführung. Für die Überlassung des Geschäfts zahlt die A.-G. M. 65 Mill. Heinrich Hotz überlässt ferner an die A.-G. für M. 30 Mill. das Anwesen Nr. 43 in Weiden, belastet mit Hypotheken für M. 8500, M. 8500 u. M. 8500. In Anrechn. auf den Überlassungspreis übernimmt die A.-G. diese Hypotheken. Zweck: Betrieb von Bank-, Handels- u. industriellen Geschäften aller Art sowie die Beteilig. an solchen, insbes. die Fortführ, des Unternehmens des Oberpfälzischen Bank- vereins von Hotz, Danzer & Cie. in Weiden. Der G.-V. v. 25./8. 1924 wurde Mitteil. vom Verlust des halben A.-K. gemacht (§ 240 H.-G.-B.) u. die Liquid. beschlossen. Kapital: RM 75 000 in 3750 Akt. zu RM. 20. Urspr. M. 150 Mill. in 9000 Akt. zu M. 10 000, 11 700 zu M. 5000 u. 1500 zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Lt. G.-V. v. 29./11. 1924 Umstell. auf RM. 75 000 in 3750 Akt. zu RM. 20. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: M. 20 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1923: Aktiva: Kassa 8870.79 Bill., Sorten 1395.29 Bill., Eff. 19 399.15 Bill. Wechsel 33.1 Bill., Debit. 22 007.3 Bill., Bankguth. 30 156.46 Bill., Material 750 Bill., Inv. (8 Niederlass.) 8 Bill., Bankgebäude Weiden 1 Bill. – Passiva: A.-K. 150 000 000, Kredit. 27 566.72 Bill., Bankschulden 39 046.87 Bill., Steuerres. 1500 Bill., Delkr. 900 Bill., A.-R.- Vergüt. 1107.5 Bill., Gewinn 12 508.99 Bill. Sa. M. 82 630 Bill. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäfts- u. Personalunk. 18 671.87 Bill., Wechsel 1.41 Bill., Kapitalertragsteuer 55 621, Delkr. 900 Bill., Abschr. auf Inv. 200.5 Bill., do. auf Bankgebäude 766.8 Bill., Gewinn 12 508.99 Bill. – Kredit: Eff. 14 562.08 Bill., Sorten 3631.99 Bill., Gründ.-K. 3853.36 Bill., Provis. u. Zs. 11 002.14 Bill., Kupons 386, Feuerversich. 644 427, Div. 11105 311, Agio u. Disagio 133 226 197. Sa. M. 33 049.59 Bill. Liquidator: Dir. Franz Veauthier, Weiden. Aufsichtsrat: Wurde im Gründungsakt nicht bekanntgegeben. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Augsburg: Max Henning. Thüringische Landes-Hypothekenbank Akt.-Ges., Weimar. Gegründet: 24./9. 1923; eingetr. 1./10. 1923. Gründer: Thüring. Staatsbank u. Gemein- schaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken. Firma bis 22./12. 1924: Bank f. Goldkredit A.-G. Zweck: Gewährung von hypothekar. Darlehen u. von Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz u. Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbr.) auf Grund der s0 erworb. Forder., Gewähr. von Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuld- verschr. (Kommunalobl.), Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. Ausgabe von Schuldversch. (Kleinbahnobl.), Betrieb sonst. im $§ 5 des Hyp.-Bankges. zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hyp.-Bankges. Kabital: RM. 1 000 000 in 1000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. RM. 21 000 in Aktien zu RM. 210, übernommen von den Gründern zu pari. Erhöht lt. G.-V. vom 25./3. 1924 um RM. 229 000. Die Erhöh. wurde durchgeführt, dass 1. die 100 Nam.-Aktien zu je RM. 210 des bisher. A.-K. in 21 Nam.-Aktien zu je RM. 1000 umgewandelt u. 2. 229 neue auf den Namen lautende Aktien zu je RM. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1924 zum Nennwert aus- gegeben worden sind. Die Goldmark ist zu 1 des nordamerikan. Dollars gerechnet. Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Erhöh. des A.-K. um RM. 750 000 in 750 Nam.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1925, zu pari ausgegeben. Schuldverschreibungen dürfen nur insoweit ausgegeben werden, als gleichartige Dar- lehnsforder. in mindestens gleicher Höhe u. mit mindestens gleichem Zinsertrage erworben sind. Ist diese Deckung infolge von Rückzahl. oder aus einem anderen Grunde nicht mehr vollständig vorhanden, so ist die fehlende Deckung vorübergehend durch gleichartige Schuld- verschreib. des Reiches oder eines Landes zu ersetzen. Die Nachprüfung dieses Deckungs- Yerhältnisses liegt dem Staatskommissar ob, der von der Aufsichtsbehörde zur ständigen Überwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hypoth. auf inländischen Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind, Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt wird, kann auf Bestellung von Hypotheken verzichtet werden. Die Pfandbriefe, Kommunal- u. Kleinbahnobligationen werden auf den Inhaber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umgeschrieben. hr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündig. oder Rückkauf. Verlosungen finden in Gegenwart des Staatskommissars Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1925. 289