* Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. ... III. Steinsalz-Syndikat G. m. b. H., Berlin. Die Steinsalz-Syndikat G. m. b. H. bezweckt den gemeinsamen Verkauf von Steinsalz. Die Ges. kann nach dreimonat. Kündigung zum Schlusse eines jeden Geschäftsjahres, jedoch nicht vor dem 31./12. 1927, aufgelöst werden. Von den Werken des Aschersleben-Konzerns- arbeiten nur noch die Schächte IV von Aschersleben, Hattorf, Sollstedt, Craja I u. Mariaglück, während die übrigen Werke, nämlich zwei Schächte der Hannoverschen Kaliwerke, drei Schächte von Ludwig II, Schacht IV, VI u. VII von Aschersleben, Neu-Sollstedt, Craja II, Heimboldshausen u. Ransbach sowie Habighorst stillgelegt oder in der Stillegung begriffen sin d. Über den Fortbetrieb der Schächte der zum Adler-Konzern gehörigen Kaliwerke, deren Majorität die Ges. erworben hat, ist noch keine Entscheidung getroffen. Im Wege gegenseit. Beteilig. haben die Kaliwerke Aschersleben mit der Consolidierte Alkaliwerke A.-G. für Bergbau u. Chemische Industrie, Westeregeln u. der Kaliwerke Salz- detfurth A.-G. einen Grosskonzern gebildet, der etwa / von der Beteilig. am Kaliabsatz umfasst. Die Interessenkämpfe in der Kali-Industrie gelten durch die Errichtung des Kali- blocks als abgeschlossen. Einschl. „Einigkeit“ sind im Kaliblock 53 % aller Syndikatsanteile vereinigt, während Wintershall rd. 39 % u. der Preussische Fiskus 6 % besitzt. Der Sauer- Konzern mit 2 % hat sich den Anschluss zum Block vorbehalten. Kapital: RM. 15 824 000 in 100 000 St.-Akt. zu RM. 140, 30 000 St.-Akt., zu RM. 50 u. 12 000 Vorz.-Akt., Serie B zu RM. 27. Die Vorz.-Akt. sind nur mit Genehmigung des A.-R. über- tragbar und können jederzeit in St.-Akt. umgewandelt oder ab 1./1. 1930 zur Rückzahl. ge- kündigt werden; sie sind nur im Besitz von Grossaktionären der Ges. Es ist vereinbart worden, dass die Kaliwerke Aschersleben sich mit diesen Grossaktionären vor jeder G.-V. in Verbind. setzen u sie über die Gegenstände der Tagesordnung ausführlich unterrichten, wogegen die Grossaktionäre sich verpflichten, mit ihrem ges. Aktienbesitz gegen alle Anträge, Vorschläge zu Wahlen zum A.-R. u. dergl. zu stimmen, von denen sie auf Grund der gegeb. Aufklärung eine Schädig. der Ges. besorgen müssen. Urspr. M. 12 Mill., erhöht lt. G.-V. v. 29./1. 1918 um M. 8 Mill. Weit. Erhöh. lt G.-V. 11./12. 1918 um M 2.5 Mill. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 13./2. u. 15./4. 1920 um M. 2.5 Mill. in 2500 Vorz.-Akt. Die G.-V. v. 11./12. 1920 beschloss die Umwandlung der M. 2.5 Mill. Vorz.-Akt. in St.-Aktien u. weitere Erhöh. um M. 13.5 Mill. in 10 000 St.-Akt. u. 3 500 Vorz.-Aktien B à M. 1000. Lt. G.-V.-B. v. 9./6. 1921 fand die Umwandlung der bisher. M 3.5 Mill. Vorz.-Aktien B in St.-Aktien statt u. erfolgte weitere Erhöh. um M. 1.5 Mill. in 1500 St.-Aktien. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 30 Mill. Vorz.-Akt. Serie A. Weiter fand die Ausgabe v. M. 7 Vill. Vorz.-Akt. Serie B statt, die It. G.-V. v. 3./1. 1922 in St.-Akt. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922 umgewandelt sind. Dieselbe G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 7 Mill. neuen Vorz.-Akt. Lit. B. Lt. G.-V. v. 29./3. 1922 sind diese Vorz.-Akt. ebenfalls in St.-Akt. umgewandelt. Die gleiche G.-V. genehmigte die Ausgabe von M. 16 Mill. St.-Akt. sowie Schaffung von M. 10 Mill. neuer Vorz.-Aktien Lit. B. Die it. G.-V. v. 29./3. 1922 emitt. M. 10 Mill. Vorz.-Akt. Lit. B sind lt. G.-V. v. 19./12, 1922 in St.-Akt. umgewandelt. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 19./12. 1922 um M. 32 Mill. in 20 000 St.-Akt. u. 12 000 Vorz.-Akt. Lit. B zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Dir. der Disc.-Ges., Berlin) u. zwar M. 10 Mill. u. die M. 10 Mill. bisher. Vorz.-Akt. zu 100 % u. die übrigen M. 10 Mill. zu 1500 %, davon letztere angeb. den bisher. Aktion. i. Verh. 7: 1 vom 15.–29./1. 1923 zu 1500 %. Die Bezugsrechtsteuer ging zu Lasten der Ges. Die Vorz.-Akt waren mit bis 20 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 8 fach. Simmrecht ausgestattet u. zu 108 % begeben. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 3./2. 1925 von M. 142 Mill. auf RM. 15 824 000 derart, dass die Vorz.-Akt. Lit. A. in St.-Akt. umgewandelt wurden u. deren Nennwert von bisher M. 1000 auf RM. 50 ermässigt worden ist. Der Nennwert der Vorz.-Akt. Lit. B wurde von bisher M. 1000 auf RM. 27 u. der der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 140 umgewertet. Die Abstempel. der St.-Akt.-Mäntel u. der Umtausch der Vorz.-Akt. A in St.-Akt. war bis 2./7. 1925 bei den Zahlstellen zu bewirken. Anleihe: M 661 250 in 5 % Schuldverschreib. der früheren A.-G. Kaliwerke Hattorf; bis 1928 zu 103 % rückzahlbar; Tilg. durch Verlos. oder Ankauf. Hypoth.-Anleihe: M. 10 000 000 in 4½ % Oblig. à M. 1000 lt. G.-V.-B. v. 26./6. 1919, rückzahl- bar zu 102 %, Stücke à M. 1000 lautend auf den Namen d. Disc.-Ges. od. deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./1. u. 1./7., Tilgung ab 1./7. 1925 bis spät. 1./7. 1944 durch jährl. Auslos. oder freihänd. Rückkauf, verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit sechsmonatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Hypothek zur I. Stelle auf den Besitz der Ges. in Höhe von M. 10 200 000. Coup.-Verj: 4 J. (K.). Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges. u. deren deutsche Zweigniederlass. Kurs Ende 1919–1924: 101.50, 102, 109, –, 400. 2.55 %. Eingef. in Berlin im Dez. 1919, in Frankfurt a. M. im März 1920. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1920 bis 1923: –, 103, – (106), –. —– %. Einreich. von Altbesitz-Aufwert.-Ansprüchen bis Okt. 1925. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Je RM. 10 St.-Akt.-Kap. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 95 St. in 3 besond. Fällen. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. bis 10 % des A.-K., 6 % Div. (Max.) an Vorz.-Akt. B mit Nachzahl.-Anspruch, dann können bis zu 5 % nach dem Vorschlage des A.-R. einem zu bildenden Spez.-R.-F. überwiesen werden, sodann bis 4 % Div. an St.-Akt., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., unter Anrechn. einer festen Vergüt. von RM. 1500 je Mitgl., der Vors. RM. 3000. Überrest Super-Div. an St.-Akt. bezw. nach G.-V.-B.