Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 4773 Direktion: Willy Ebras. Aufsichtsrat: Rechtsanw. Dr. jur. et phil. Carl Heye, Char- lottenburg; Zivil-Ing. Franz Hanel, B.-Schlachtensee; Reg.-Rat a. D. Paul Damm, B.-Zehlendorf. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Otavi Minen- u. Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin NW. 7, Unter den Linden 48/49. Gegründet: 6./4. 1900; bestätigt durch Bundesratsbeschluss v. 14./2. 1901 als Kolonial- Ges.: handelsger. eingetr. 3./3. 1904. Der Zweck der Ges. besteht in der Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerks- rechten, sowie anderen Rechten jeder Art u. in der wirtschaftl. Erschliessung u. Verwert. der gemachten Erwerbungen. Insbesondere steht der Ges. das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführ. einzelner Befugnisse eine Beschränk. der allgemeinen Berechtig. hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen u. etwa noch von ihr zu erwerbenden Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen oder den öffentl. Gebrauch selbst oder durch andere herzustellen u. zu betreiben, Ansiedelungen zu gründen u. für nützlich erachtete Bauten u. Anlagen jeder Art auszuführen, Land- wirtschaft, Bergbau sowie überhaupt gewerbl. Unternehm. zu betreiben, ihr gehörendes Grundeigentum u. ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grundeigentum u. Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten. Die Bergwerksrechte der Ges. beruhen ursprüngl. auf der der South West Africa Company Limited London, von der Deutschen Reichsregierung erteilten Konz. v. 12./9. 1892, durch die jener Firma zugleich auch umfassende Landrechte erteilt worden sind. Näheres darüber s. Jahrg. 1922/23. Im Gegensatz zu der ungewissen Lage der Ges. während des Krieges u. während der Berichtszeit nach dem Kriege kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass die Ges. heute wieder auf einem festen Rechtsboden steht, nachdem der Administrator des Südwestafrikan. Protektorats in seiner Proklamation v. 17./11. 1920 folgende Rechte der Ges. endgültig zuerkannt hat: 1. das Eigentum an allen ihren im Betrieb befindl. Minen, 2. ihre Land- rechte in dem 1000 englischen Quadratmeilen-Gebiet, sowie in einer Zone von je 10 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn, in dem früheren Gebiet der South West Africa Company, 3. das alleinige Recht zu Schürfungen in dem vorgenannten 1000 englischen Quadratmeilen- Gebiet auf die Dauer von 3 Jahren, welches inzwischen um weitere 2 Jahre verlängert worden ist. Wesentl. Rechte sind der Ges. damit in bezug auf den Bergbau nicht genommen worden. Was die Eisenbahp anbelangt, so ist zu bemerken, dass die Südwest- afrikanische Protektoratsregierung den Kauf. u. Pachtvertrag, soweit er sich auf die Pacht bezieht, die noch bis zum Jahre 1940 läuft, nicht anerkannt hat. Bergbau. Zum Zwecke schnellerer Aufschliessung des Bergwerksgebiets der Ges. wurde mit einer von deutschen u. englischen Firmen gebildeten Studien-Ges., dem Otavi- Exploring Syndicate Limited, London, ein Abkommen getroffen, durch welches diesem Syndikat ein Konzessionsgebiet von 1000 engl. Quadratmeilen mit Ausnahme von Tsumeb, Guchab, Asis u. Gross-Otavi nebst entsprechend grossem Geländekomplex zur bergmännischen Ausbeutung auf die Dauer von zehn Jahren mit einem Gewinnanteil der Otavi-Ges. von 35 % überlassen wurde. Ausserdem ist die Ges. mit 11 % an dem Kap. von £ 63 000 beteiligt. Im Geschäftsbericht 1923/24 wird über den Fortgang im Bergbau folgendes gesagt: Die im vorigen Geschäftsbericht erwähnten Arbeiten am neuen Schacht sind weiter fort- gesetzt worden. Der Schacht wurde bis auf 216 m abgeteuft u. der Eisenausbau von 66 m bis zu 196 m, d. h. bis 4.50 m oberhalb der 7. Sohle fertiggestellt. Die im Berichtsjahre auf der 9. u. 10. Sohle vorgenommenen Aufschluss- u. Untersuchungsarbeiten sind noch nicht so weit gefördert, dass sie ein erschöpfendes Urteil über die Natur der Lagerstätte auf diesen Sohlen Zzulassen. Bemerkenswert ist jedoch, dass die erschlossenen Erze auf der 9. u. 10, Sohle wieder vorwiegend karbonatischen Charakter haben. Um das Verhalten u. die Vererzung der Lagerstätte unterhalb der 10. Sohle festzustellen, werden zunächst Bohrungen vorgenommen. Die Inbetriebnahme einiger Neuanlager ist infolge nicht rechtzeitiger Absend. von Masch. u. Apparaten aus Deutschland bis in das zweite Drittel 1924 verzögert. Unter den Neuanschaffungen seien besonders erwähnt: 1 Fördermasch. für einen neuen Schacht mit dazu gehöriger Kesselanlage u. 1 Dwight-Lloyd-Anlage für Agglomerierung von Erzen. Die Untersuchungs- u. Gewinnungsarbeiten im Tsumeb-West u. Tsumeb-Süd auf Kupfererze u. kupferbleihaltige Vanadinerze sind im Gange. Ein fertiggestellter dritter Hochofen wird den Betrieb nunmehr aufnehmen. Über das J. 1924/25 heisst es im Geschäftsbericht: Das abgelauf. Geschäftsjahr war stark belastet durch umfangreiche Aus- u- Vorrich- tungsarbeiten auf der 9. u. 10 Sohle. Der neue Schacht ist bis 10 m unterhalb der 8. Sohle (220 m) fertig ausgebaut worden. Der Betrieb wurde nach Einbau der neuen Fördermaschine im April 1925 aufgenommen. Die auf der 9. u. 10. Sohle inzwischen erschlossenen Erz- mengen sind durch die auf diesen Sohlen bestehende Einschnürung des Erzkörpers kleiner als die auf der 7. u. 8. Sohle, u. es ist daher geboten, die Abteufarbeiten unverzüglich fortzusetzen, um die Schaffung grösserer Erzreserven anzustreben. Die Vorbereitungen zum Abteufen bis zur 12. Sohle sind bereits in Angriff genommen worden; diese Sohle dürfte im Laufe des Jahres noch erreicht werden. Sofort nach Aufschliessung der 12. Sohle soll