= Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 4791 394 365, Betriebsmaterial. 121 958. – Passiva: A.-K. 1 510 000, R.-F. 173 299, Kredit. 830 939. Sa. RM. 2 514 238. Kurs: Freiverkehr: Düsseldorf: 1.1 RM. %; Hannover: – %. Dividenden: St.-Akt. 1913/14–1923/24: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 2, 50, 0, 0 %. Vorz.-Akt. 1914/15– 1923/24: 8, 8, 8, 8, 8, 8, 10, 58, 0, 0 %. Direktion: Dir. Gottfried Bohde. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. Georg van Meeteren, Mülheim-Ruhr; Stellv. Bergwerks- unternehmer Wilh. Pattberg, Heinr. Grewen, Essen; Bankier Walter Meininghaus, Dortmund; Bergassessor a. D. Dr.-Ing. h. c. Stan. Klemme, Aachen; Bergassessor Dr. Paul Heimann, Berlin; Dir. Heinr. Röttger. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin, Dortmund, Hannover u. Mülheim-Ruhr: Darmstädter u. Nationalbank; Berlin: S. Bleichröder; Essen: Essener Bank. Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat in Essen-Ruhr. Durch Beschluss der G.-V. v. 29./7. 1925 der Vereinigung für die Verteilung u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G. in Essen trat diese den Vereinigungsvertrag v. 30./4. 1925 an das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat ab, während die Vereinigung- usw. A.-G. selbst in Liquid. treten wird und die alte Syndikatsfirma alle Rechte und Pflichten wie vor der Ruhrbesetzung wieder übernimmt. Gegründet: 16./2. 1893. Inf. Ruhrbesetz. Sitz Anf. 1923 vorübergeh. nach Hamburg, Kirdorfhaus, Alsterdamm 16/18, verlegt. Ab 16./1. 1924 erfolgte Rückverlegung nach Essen und Neuorganisation unter dem Namen Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Ruhrkohle Akt.-Ges. (s. diese Ges.). Zweck: Das Statut der Ges. wurde durch die vom Reichswirtschaftsminister ge- nehm. Beschl. der G.-V. v. 15./9. u. 20./10. 1919 geändert. Insbes. ist Gegenstand des Unternehmens jetzt einer durch Zusammenschluss von Zechenbesitzern im Bezirk des Niederrheinisch- Westfälischen Steinkohlenbergbaus gegründeten Kartellvereinigung als geschäftsführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Kohlensyndikaten übertragen. Ausser Stein- kohlen, Steinkohlenkoks u. Steinkohlenbriketts aus den Anlagen der Mitgl. des Syndikats, kann die A.-G. auch Kohlen, Koks u. Briketts vertreiben, welche von ausserhalb des Syndikats stehenden Zechen u. Werken herrühren. Sie kann auch Grubenfelder u. Berg- werksanteile erwerben, sowie Anlagen betreiben, welche die Lagerung, die Aufbereitung, den Absatz u. die Beförderung von Kohlen, Koks u. Briketts bezwecken. Das Schicksal des Syndikats war schwer und wechselvoll. Ihm lag die Lieferung der Reparationskohlen ob. Das Vorgehen der Besetzungstruppen traf mit voller Wucht den Ruhrbergbau. Die Förderung ging im Laufe des Ruhrkampfes fast bis zum Erliegen zurück. Nur die wenigen Zechen des unbesetzt gelassenen Gebiets blieben verschont. Zwei Tage vor dem Einmarsch, am 9./1. 1923, verlegte das Syndikat seinen Sitz und siedelte noch in der gleichen Nacht nach Hamburg über, wo es für die Einricht. seines Betriebes von allen Seiten catkräftigste Unterstützung fand. Der am 31./3 1923 ablauf. Syndikatsvertrag wurde zunächst bis Ende Sept. 1923, sodann bis Ende Dez. 1923 und schliesslich, um Zeit für Verhandlungen zu gewinnen, noch einmal bis zum 15./1. 1924 verlängert. Am 16./1. 1924 nahm die neue Verkaufsorganisation des Ruhrbergbaues die „Vereinigung für die Verteilung u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G.“ ihre Tätigkeit in Essen auf und zwar, da das Syndikatsgebäude noch besetzt war, in den Räumen der Viktoriaschule. Die Vereinig. hatte, zumal da ihr eine Reibe grosser Zechen fernblieb, nicht die innere Kraft, um die nötige Geschlossenheit des Verkaufs wieder herbeizuführen. Sie fand deshalb durch Kündig. ein vorzeit. Ende. Zum 1./10. 1924 trat ein neuer Synd.- Vertrag in Kraft, dem eine Anzahl Zechen mit etwa 10 % der Gesamtförd. nicht freiwillig sondern auf Grund einer Verordn. des Reichswirtschaftsministers beitraten. Ein befried. Verhältnis zwischen den Mitgl. wurde aber auch durch diesen Vertrag nicht herbeigeführt. Allgemein herrschte der Wunsch nach einem Ausgleich, der jeder Zeche den freiw. Bei- tritt ermöglichte. Nach überaus schwierigen Verhandl. wurde am 30./4. 1925 in dem in- zwischen wieder bezog. Synd.-Geb. ein wesentlich umgestalt Vertrag von allen Zechen mit Ausnahme derjenigen unterzeichnet, auf deren Beitritt wegen ihrer geringen Förder. verzichtet wurde. Die rechnungsmässige Beteiligungsziffer der angeschloss. Zechen belief sich für die Jahre 1914–1916 auf 88 583 200, 88 702 073, 108 779 266 t; für die Jahre 1917/18–1923/24 auf 112 770 800, 115 550 310, 117 612 164, 119 765 838, 120 510 097, 115 340 840, 112 690 568 t; die Förderung der Jahre 1914–1916 betrug 84 809 916, 73 984 097, 93 556 211 t; f. d. Jahre 1917/18 – 1923/24: 100 717 726, 88 481 865, 72 201 253, 91 640 325, 94 518 208, 91 554 047, 42 220 741 t; die Gesamtbeteil. am 1./4. 1924 für Kohlen 111 956 955 t, für Koks 25 089 460 t, für Briketts 6 231 630 t; Verbrauchsbeteil. 27 695 895 t. Kapital: RM. 7 500 000 in 25 000 Nam.-Akt. zu RM. 300. Urspr. M. 900 000. 1904 Erhöh. um M. 1 500 000. 1917 um M. 5 100 000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 29./7. 1925