5088 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Frankf. a. M. erworben, die in Gersthofen ein Elektr.-Werk errichtete, das nach Fertigstellung 1. J. 1903 von der neu gegründeten Akt.-Ges. Lech-Elektrizitätswerke übernommen wurde. Zweck: Ausnütz. der Lechwasserkräfte unterhalb Augsburg, zu diesem Zwecke Erwerb. der obengenannten, am 15./11. 1894 bezw. 27./2. 1896 erteilten staatl. Konz.; gewerbl. Erzeug. elektr. Energie u. Verwertung derselben, durch Veräusserung oder eigene Verwendung inner- halb und ausserhalb der Stadt Augsburg, ferner Erwerb, Erricht. u. Betrieb aller zur Ausnützung oder Veräusserung elektr. Energie dienlicher Anlagen, Einricht. u. Betriebe für eig. Rechn. oder gemeinsam mit anderen, Herstell. solcher Einricht. u. Anlagen für e1. Rechn. u. für andere, sowie Beschaff. u. Betrieb der zu denselben gehörenden Apparate u. Gegenstände; soweit zu demselben Zwecke förderlich: Erwerb, Verwert. u. Veräusserung von Patenten, Erfindungen u. Erfahrungen, Grundstücken u. anderen Immobilien sowie Beteil. an Ges. u. and. Unternehmungen. Das Werk bestand urspr. ausser aus einem in den Lech eingebauten Stauwehr aus Beton nebst zugehörigem Einlaufbauwerk aus einem ca. 7.3 km langen Triebwerkskanal, durch welchen das Betriebswasser der in der Gemeinde Gersthofen gelegenen Turbinenstation zugeführt bezw. von dieser wieder in den Lech geleitet wurde. Infolge der gesteigerten Beanspruchung haben die Lechwerke später eine Weiter- führung des Triebwerkskanals um weitere 3 km im Anschluss an die vorhandene Anlage u. Erricht. einer zweiten Turbinenanlage in der Gemeinde Langweid nachgesucht u. hierfür unterm 25./9. 1905 eine Konz. auf Ruf u. Widerruf erhalten. Beide Genehmigungen sind gemäss Vereinbar. mit der bayer. Regier. vom 25./11. 1918 zu einer einbheitl. ab 1./1. 1919 auf 75 Jahre laufenden Genehmig. zus. gefasst worden; während der ersten 50 Jahre ist die erteilte Erlaubnis unwiderruflich. Anlässlich der vorerwähnten Neuregel. ist die Erricht. eines zweiten Kanaleinlaufes bei Gersthofen, der in 1922 vollendet wurde, genehmigt worden, u. erlaubt dem Lech bis zu 125 cbm pro Sekunde zu entnehmen. Das Kraftwerk in Gersthofen besteht aus 5 Turbinen u. zwar 2 Turbinen von je 2200 PS. u. 3 Turbinen von je 1500 PS. Leist.; 1 Turbine ist mit Stromerzeugungsmasch. für Gleichstrom, 1 für Drellstrom u. 3 mit je einem Gleichstrom- u. Drehstromerzeuger verbunden. Die zweite Turbinen- station in Langweid enthält 3 Turbinen für eine Normalleistung von je 1500 PS. u. eine solche für eine Normalleistung von 1700 PS., welche ebenfalls mit je einer Drehstromerzeug.- Masch. verbunden sind. Zum Ausgleich der täglich durch die veränderliche Kraftentnahme entstehenden Schwankungen wurde oberhalb des Kraftwerks in Gersthofen ein künstlicher Stauweiher von 250 000 qm Oberfläche angelegt. Das Kraftwerk in Gersthofen ist mit der Eisenbahnstation Gablingen durch eine 3.5 km lange Anschlussbahn verbunden, welche insbes. für die in der Nähe des Kraftwerks errichtete Fabrik der Höchster Farbwerke u. für andere anzusiedelnde Industrie-Anlagen den Bahnverkehr vermittelt. Um in den Zeiten ungünstiger Wasserverhältnisse sowie bei Leist., welche über diejenigen der Wasserkraftanlagen über- haupt hinausgehen, die erforderl. Betriebskraft jederzeit zur Verfüg. zu haben, wurde 1904 in unmittelbarer Nähe der Turbinenstation bei Gersthofen ein Dampfkraftwerk errichtet, welches zurzeit 2 Dampfturbinen von je 16 000 PS. und eine solche von 8000 PS. nebst den zugehörigen Kessel- u. sonst. Anlagen enthält. Jede der vorgen. Turbinen ist mit einer entsprechenden Drehstromerzeugungsmasch. unmittelbar verbunden. 1920 hat die bayer. Regier. den Ausbau einer 3. Kraftstufe des Lechs bei Meitingen u. damit die Verlänger. des Werkkanals von der Kraftanlage bei Langweid bis Lech km 11 gestattet. Das Werk bei Meitingen wurde 1922 in Betrieb genommen. Es enthält 3 Wasserturbinen mit zus. 18 000 PS Leist. Die Gesamtleistungsfähigkeit der 3 Wasserkraftanlagen beläuft sich zus. auf 33 200 PS u. diejenige der Dampfanlage auf ca. 40 000 PS. Der Zusammen- schluss mit dem von dem Bayernwerk in Meitingen errichtete Hauptumspannwerk ist 1925 in Betrieb gesetzt, was dem Stromabsatz der Ges. nur von Vorteil sein kann. Der erzeugte Strom wird teils an Fabriken geliefert, teils in der Stadt Augsburg nebst eingemeindeten Vororten u. in den Gemeinden des Kreises Schwaben u. Neuburg u. eines Teiles von Oberbayern für Licht- u. Kraftbetriebszwecke verteilt. Die Leitungsanlagen nebst zugehör. Transformatorenstat. u. sonst. Einricht. sind von den Lechwerken für eigene Rechn. hergestellt worden u. deren Eigentum. Der Vertrag mit der Stadt Augsburg ist geändert worden u. gibt der Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht zur Verteilung von elektr. Strom für Kraft-, Beleucht.- u. alle sonst. Zwecke bis zum 30./6. 1925. Die Ges. zahlt hierfür der Stadt ent- sprechende Abgaben aus den von ihr erzielten Einnahmen aus der Stromlieferung. Auf Ver- langen der Stadt wird der Vertrag auch über das Jahr 1925 hinaus bis zum Jahre 1941 u. gegebenenfalls bis zum Jahre 1956 fortgesetzt werden. Die Stadt hat das Recht, erstmals zum 30./6. 1925 die gesamten Leitungsanlagen u. Zubehör, welche in den städt. Strassen u. Plätzen liegen, zu erwerben. Die Stadt Augsburg hat sich ausserdem verpflichtet, den gesamten Strom für die Strassenbahn von den Lechwerken zu beziehen. Die Stadt Augsburg hat mittlerweile den zwischen ihr u. der Ges. bestehenden Vertrag auf den 30./6. 1925 gekündigt u. das Verlangen ausgesprochen, von diesem Zeitpunkte an die Stromverteilung selbst zu übernehmen u. den Strom von der Ges. zunächst auf die Dauer von 5 Jahren im Grossen zu beziehen. Die Ges. hat indessen gegen die Stadt Augsburg Feststellungs- klage erhoben mit dem Antrag, die von der Stadt abgegebene Kündigung als rechts- unwirksam zu erklären u. festzustellen, dass die Lechwerke nicht verpflichtet sind, das Leitungsnetz am 30. Juni 1925 der Stadt Augsburg zu überlassen. Der Prozess ist reichs- gerichtlich zu Gunsten der Lechwerke dahin entschieden worden, dass die Stadt die Über- nahme zu diesem Zeitpunkt nicht, auch nicht zum aufgewerteten Buchwert verlangen