Verkehrs-, und E Gesellschaften. 5875 leben zu 100 %. Die G.-V. vom 7./1. 1925 Umstellung von M. 2 435 000 auf RM. 1 217 500. Bahnpfandschuld: M. 250 000 zu 4¼ %, aufgenommen lt. G.-V.-B. v. 17./2. 1912; 15 „ aufgenommen lt. G.-V. B. v. 9./10. 1915; von beiden ult. März 1921 Goldmark-Bilanz am 1. April 1924: Aktiva: Bahnanlage 1 357 015, Fonds 74 512. Beteil. 18 800, Kaut. 2, Kassa 3813. – Passiva: A. K. 1 217 500, R.-F. 122 014, Fonds 74 512, Kaut. 2, Anleihe 40 115. Sa. GM. 1 454 143. Bilanz am 31. März 1925: Aktiva: Bahnanlage 1 367 513, Spez.-F. 1, Haftpfl.-F. 1, Beteilig. 18 800, Kaut. 2. Betriebsvorräte 42 651, Bankguthaben 13 878, Kassa 14 640. Sa. RM. 1 455 487. – Passiva: A.-K. 1 217 500, K.-F. 122 014, Ern.-F. I 65 356, Spez.-R.-F. 1, Haftpfl.-F. 1, Ern.-F. II 10 497, Kaut. 2, Anleihe 40 115. Sa. RM. 1 455 487. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 494 971, Ern.-F. I 81 290, do. II 10 497. Sa. RM. 586 759. – Kredit: Betriebseinnahmen RM. 586 759. Dividenden 1913 14–1924/25: 3.05, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 2, 2, ? %. Vorstand: Vors. Dir. 315 Hinrichs; Rechtsanw. Sagebiel, landrat Heinichen, Celle; Stellv. Wilh. Müller, Hankensbüttel. Aufsichtsrat: Vors. Ober-Bürgermeister Dr. Meyer, Celle; Stellv. Rittergutsbes. Karl- von der Wense, Bargfeld; Major a. D. Drewsen, Lachendorf; Hofbes. Hch. Buhr, Steinhorst; Hofbes. Ernst Alpers, Gr.-Oesingen; Landesbaurat Müller-Touraine, Reichsbahnrat Briegleb, Hannover; Hofbes. Drangmeister, Beedenbostel; Architekt Stöver, Dir. Bomke, Celle. Zahistelle: Ges. Kasse. Gobln Strassenbahn-Gesellschaft in coblenz Gegründet: 30./9. 1886; eingetr. 4./10. 1886. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güter- beförderung, sowie gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes. 1898 bis 1900 Umwandlung vom Pferde- in elektrischen Betrieb. Jetzige Linien: Rhein- Schützenhof; Goebenplatz-Schützenhof; Schützenhof-Capellen; Plan Neuendorf; Plan-Metter- nich; Herz- Jesu- Kirche-Gülser Fähre; Hauptbahnhof-Ehrenbreitstein; Ehrenbreitstein- Vallendar-Bendorf- Sayn; Ehrenbreitstein-Arenberg; Festhalle-Niederlahnstein; Vallendar- Höhr- Grenzhausen. Umfang des Bahnnetzes Anfang 1920 58,753 km. Die Ges. gibt von ihrem Elektr.-Werk elektr. Licht u. Kraft an Private ab. Ausser der Stadt Coblenz werden mit ihren Vororten 6 Städte u. 118 Ortschaften von der Ges. mit Strom für Licht- und Kraftzwecke versorgt. Wagenpark: 80 Motorwagen, 3 Motorgüterwagen, 42 An- hängewagen, 14 Güterwagen und verschiedene Arbeitswagen etc. 1911 Konzess. der Re- gierung für folgende neue Linien: Von Coblenz-Lützel über Mailust, Mülheim, Kärlich- Kettig nach Weissenthurm mit Abzweigung von Mülheim nach Bahnhof Urmitz, ferner früh. Neuendorfer Linie durch Neuendorf über Wallersheim zunächst bis Kesselheim verlängert. Konzessionen: 1./1. 1904 bis 1./1. 1964 später erbaute Linien durch Nachträge mit gleicher Dauer genehmigt, Erlaubnis des Provinzialverbandes zur Benutzung vom Iinksrheinischen Netze in Anspruch genommenen Provinzial-Strassenstrecken bis 1940, die der rechtsrheinischen Strassenstrecken von Ehrenbreitstein-Arenberg bis 1951, Vallen dar- Niederlahnstein bis 1952, Vallendar-Sayn bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1957, Genehmig. des Bezirksverbandes zur Benutzung der Bezirksstrasse von Horchheim- Niederlahnstein- bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1964. Beiden Verbänden ist das Erwerbsrecht vom 1./1. 1925 ab zu den im Kleinbahn-Gesetz für den Erwerb von Kleinbahnen durch den Staat festgesetzten Bedingungen eingeräumt. Für Benutzung der Provinzial- bezw. Bezirksstrassen ist ein Eatgelt erst zu entrichten, wenn der Reingewinn mehr 6 % des Anlagekapitals beträgt, u. zwar in Höhe von 20 % des nach 6 % Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebenden Überschusses. Die urspr. von der Stadt erteilte Konzession zum Betriebe von Strassenbahnlinien mit Pferden galt bis 1924 u. ist ergänzt durch Nachtrag vom 1./10. 1897, durch den der Ges. Einführung des elektr. Betriebes unter Verlängerung der Kensz. bis 1932 und Abgabe von elektr. Strom an Dritte auf die gleiche Dauer gestattet wurde, lt. Vertrag v. 18./12. 1912 bis 1./1. 1964 verlängert. Bei Ablauf dieser Konzessionszeit kann die Stadt die gesamten Anlagen mit dem bewegl. Material bezw. einzelne Teile der Anlagen mit dem zugehörigen bewegl. Material zum Taxwerte erwerben, Übernahme der zur Centrale gehörigen Grund- stücke, Gebäude u. Masch. freier Vereinbarung zwischen Stadt u. Ges. vorbehalten. Die Stadt kann ferner schon vor Ablauf der genannten Konzessionsdauer –— u. zwar seit 1./10. 1917 nach Ablauf von je 5 Jahren – gegen Werterstattung die Abtretung der ge- samten auf städtischem Gebiete liegenden .. verlangen, darüber hinaus hat die Stadt noch eine jährl. Entschädigungssumme bis zum Ablauf der Konz. zu zahlen, welche 30 % der durchschnittl. Betriebseinnahme der letzten 5 Jahre vor der Übernahme betragen soll. Ferner kann die Stadt seit 1907 jederzeit nach erfolgter halbj. Kündigung die Erlaubnis zur Stromabgabe an Dritte unter Eintritt in das zwischen den Konsumenten u. der Ges. bestehende Stromlieferungs-Verhältnis widerrufen, wobei sie das zur Stromabgabe dienende gesonderte Leitungs- u. anderes Betriebsmatérial sowie die lediglich zur Strom- abgabe benutzten Masch. zum Taxwerte am Kündigungstermin zu übernehmen hat. 368*