6284 Banken und andere Geld-Institute. Behm, Edmund Schaller, Albert Schroeder, Otto Liedel, Bäckermeister Alfred Zschiegner, Otto Dannenberg, Charlottenburger Mittelstandsbank e. G. m. b. H. in Liquid., Charlotten. burg. Letztere bringt in die Akt.-Ges. das von ihr betriebene Bankgeschäft mit allen Aktiven u. Passiven ein. Die Akt.-Ges. gewährt für die Einbring. des gesamten Bank. geschäfts M. 200 Mill. Nam.-Akt. Zweck: Fortführung des von der Charlottenburger Mittelstandsbank e. G. m. b. H. g- führten Bankgeschäfts sowie der Betrieb von Bank- u. Kommissionsgeschäften jeder Art u. die Beteilig. an gleichartigen Unternehmungen im Deutschen Reiche zur Förderung des Mittelstandes. Zweigniederl. in Görlitz. Kapital: RM. 100 000 in 3500 Inh.-St.-Akt., 1000 Namen-St.-Akt. u. 500 Namen-Vorz.-Akt. zu RM. 20. Urspr. M. 1 Md. in 20 000 Nam.-St.-Akt., 70 000 Inh.-St.-Akt. u. 10 000 Nam.-Vorz. Akt. über je M. 10 000, übern. von den Gründern mit einem Aufgeld von GM. 1 pro Aktie. Die G.-V. v. 21./9. 1925 beschloss Umstellung von M. 1 Md. auf RM. 100 000. – Goldmark- und darauffolgende Bilanz waren bis Redaktionsschluss nicht zu erlangen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Direktion: Otto Schneller, Otto Dannenberg. Aufsichtsrat: Reichstagsabgeordneter Herm. Drewitz, Berlin; Reichstagsabgeordneter Prof. Dr. Bredt. Marburg; Stadtamtmann Emil Reeck, Neu-Seegefeld; Richard Gesche, Berlin: Paul Gesche, Otto Behm, Edmund Schaller, Albert Schroeder, Otto Liedel, Bäckermeister Alfred Zschiegner, Otto Dannenberg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. *Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank). Berlin W 8, Wilhelmstr. 67. Gegründet: Lt. Gesetz v. 18./7. 1925 erfolgte die Errichtung der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt. Die Notwendigkeit der Gründung des Instituts resultierte in erster Linie aus dem Kreditbedarf der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt durch die auf Grund des Daves-Abkommens im Gesetz über die Liquid. des Umlaufes an Rentenbankscheinen fest- gelegte Vorschrift, dass die gemäss § 16 der Rentenbankverordnung gewährten Kredite bis zum 1./12. 1927 abgewickelt sein müssen, ergibt, u. der von den vorhandenen Instituten allein nicht hätte befriedigt werden können, da die Abdeckung einer Rentenmark-Schuld von rd. M. 800 Mill. in knapp 3 Jahren seitens der Landwirtschaft unmöglich gewesen wäre. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts u. steht unter Aufsicht des Reiches, welches hierzu 2 Kommissare bestellt. Diese haben, mit den Vollmachten ausgestattet, über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen zu wachen. Ernannt werden diese beiden Kommissare von dem Reichsminister für Ernährung u. Land wirtschaft bzw. vom Reichminister der Finanzen. Zweck: Beschaffung u. Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirt- schaft in allen ihren Zweigen unter Einschluss der Förderung der Bodenkultur u. land- wirtschaftlichen Siedlung; Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank zu kaufen u. zu verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; verfügbare Kassen. bestände durch kurzfristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar zu machen. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt kann Darlehen gewähren an die Länder u. an die von der Reichsregierung oder von den Landesregierungen bezeichneten Organisationen, für Zwecke der Förderung der Bodenkultur u. landwirtschaftl. Siedlung. – Bei Gewährung von Darlehen zwecks Versorg. der Landwirtschaft mit Personalkredit sind unter der Voraus- setzung der Stellung der erforderl. Kreditunterlagen zu berücksichtigen: 1. folgende Kredit- institute: a) Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, b) Centrallandschaftsbank für die Preuss. Staaten, c) Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., d) die Staatsbanken der Länder, e) die Privatnotenbanken der Länder Blyern, Sachsen, Württemberg u. Baden, f) Deutsche Giro- zentrale, g) ein Kreditinstitut der landwirtschaftl. Arbeitnehmer, das vorwiegend den land- wirtschaftl. Kreditverkehr pflegt, u. die Zentrale der Getreidekreditbanken A.-G., h) folgende Anstalten: Bank für Landwirfschaft A.-G., Berlin, Landmannbank A.-G., Berlin, die Aktien- banken des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Deutsche Bauernbank A.-G., Berlin, ein Zentralbankinstitut der im Reichsverbande landwirtschaftl. Kleinbetriebe, im Deutschen Bauernbund u. im Bayer. Bauernbunde zus. geschlossenen land- wirtschaftl. Klein- u. Mittelbetriebe, mit der Massgabe, dass die Gesamtquote dieser Gruppen nicht mehr als 10 % der Gesamtpersonalkredite betragen darf; die 5 Gruppen sind dabel in möglichst gleicher Höhe zu berücksichtigen; 2. solche vorwiegend den landwirtschaftlichen Kreditverkehr pflegende Anstalten zentralen Charakters, die von dem Verwaltungsrat mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen bestimmt werden. – Die Personalkredite werden gegen die in der Satzung bestimmten Sicherheiten gewährt. Organisation und Verwaltung der Anstalt: Die Deutsche Rentenbankkreditanstalt hat einen Vorstand, einen Verwaltungsrat u. eine Anstaltsversammlung. Zu Miteliedern des Vorstandes sind bestellt: Dir. Moritz Lipp. B.-Lichterfelde-Ost, Wilhelmstr. 14, Geh. Finanz- rat Dr. Hermann Kissler, B.-Zehlendorf, Im Schönower Park 1; Stellv. Reg.-Rat. Dr. Waltel Szagunn, Charlottenburg, Kantstr. 20. Die Ernennung des Vorstandes geschieht durch den