*―‚,―‚§,? Banken und andere Geld-Institute. 6327 sind seitens des Gläubigers unkündbar; sie können von der Danziger Hypothekenbank durch Rückkauf oder nach erfolgter Auslos. durch Kündig. zum 2./1. oder 1./7. jeden Jahres getilgt werden. Der jährl. auszulosende Betrag darf den im Wege der planmässig. Tilg. der Reallasten getilgten Betrag nicht übersteigen. Der Hypothekenbank steht jedoch das Recht zu, über die genannte Grenze hinaus Roggenrentenbr. nach Auslos. zu kündigen, wenn im Falle der Zwangsversteigerung eines beliehenen Grundstücks oder im Falle der kündig. seitens der Bank die zum Zwecke der Ablös, erforderl. Roggenrentenbr. auf diesem Wege beschafft werden müssen, weil die Roggenrentenbr. im Kurse höher stehen, als der jezeitige Roggenpreis es rechtfertigt. – Der Geldwert der Zinsen u. der ausgelosten Roggen- rentenbriefe berechnet sich für die am 2./1. fälligen Leistungen nach dem Durchschnitts- roggenpreise in der Zeit vom 15./10.–14./11. des vergang. Jahres, für die am 1./7. fälligen Leistungen nach dem Durchschnittsroggenpreis vom 15./4.–14./5. des lauf. Jahres. Mass- gebend für die Berechnung ist a) die amtliche Roggenpreisnotierung für verkehrsfreien Roggen an der Börse in Danzig, b) falls eine Preisnotierung an der Danziger Börse nicht erfolgt, der von einer anderen hierfür zuständigen Behörde oder einer Organisation, die der A.-R. der Danziger Hypothekenbank zu bestimmen hat, festgesetzte Roggenpreis. Ist eine Festsetzung in der vorgeschriebenen Weise nicht zu erreichen, so wird der Durch- schnittspreis des Roggens für den massgebenden Zeitpunkt von dem A.-R. der Danziger Hypothekenbank festgesetzt. Zahlstellen: Danzig: Kasse der Danziger Hypothekenbank A.-G., der Landwirtschaftlichen (vormals Landschaftlichen) Bank A.-G.; Berlin: F. W. Krause & Co., Deutsche Giro-Zentrale, Deütsche Kommunalbank. – Die Zahlung der Zinsen erfolgt in Danziger Gulden, u. zwar effektiv. Die Roggenrentenbriefe Serie A, Ausg. I/II, wurden an der Berliner Börse am 28./7. 1924 zu RM. 2.35 für 1 Ztr. Roggen eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1924–1925: RM. 4.75, 3.86 für 1 Ztr. Roggen. 5 % Roggenrentenbriefe Serie C über den Geldwert von Ztr. 5000 Roggen; Stücke, 415 zu je Ztr. 2, 332 zu je Ztr. 5, 251 zu je Ztr. 10 Roggen. Zs.: 5 %, 2./1. u. 1./7. Tilg. Zahl. der Zs. u. Zahlstellen: wie bei Serie A. Die Roggenrentenbr. Serie C wurden an der Berliner Börse am 28./7. 1924 zu RM. 2.90 für 1 Ztr. eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1925: RM. 4.85, 4.15 für 1 Ztr. Roggen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: in den ersten 6 Monaten, jede Aktie = 1 St. Gewinnverteilung: 5 % zum R.-F. (bis 10 % des A.-K.), sodann Abschreib. u. Rückl.. hiernach bis 4 % Div.; vom verbleib. Gewinn 10 % an A.-R. (ausser fester Vergüt. von Gulden 1000 für jedes Mitgl.), vertragsmäss. Tant.; Rest zur Verfüg. der G.-V. Eröffnungs-Bilanz am 2. Jan. 1925: Aktiva: Kassa 32, Guth. bei der Bank von Danzig 42 313, Debit. 197 500, Gründungskosten 10 155, noch nicht eingezahltes A.-K. 750 000. – *― Passiva: A.-K. 1 000 000 Danz. Gulden. Staatskommissar: Senator Dr. Frank, Zoppot. 3 Treuhänder: Amtsgerichtsdir. Dr. Draeger, Danzig; Stellv.: Reg.-Rat Dr. Sandheim, anzig. Vorstand: Dr. Carl Schaefer, Zoppot, Hans Dahsler, Oliva. Aufsichtsrat: Vors. Dr. Konrad Meissner, Präs. der Bank von Danzig, Danzig; I. stellv. Vors.: Bankier Dr. Ernst Goldschmidt, Berlin; II. stellv. Vors. Bankdir. Otto Drewitz, Dangig; Mitgl.: Bankdir. Willy Anspach, Bankier Georg Berghold. Danzig; Rittergutsbes. Erich Burandt, Gross-Trampken (Freie Stadt Danzig); Staatsrat Kurt Claassen, Danzig; Johannes Dyck II, Ladekopp (Freie Stadt Danzig); Senator Carl Fuchs, Danzig: üttergutsbes. Hermann Halffter, Herrengrebin (Freie Stadt Danzig): Bankier Bruno Horne- mann, Senator Ober-Reg.-Rat a. D. Karl Kette, Oberamtmann G. Möller, Gen.-Dir. Dr. Hein- 33 Niehuus, Danzig; Bankdir. Sigmund Pospichil, München; Bankdir. Alfred Weinkrantz, angig. 7 –― – – = = Danziger Sparkassen-Aktien-Verein in Danzig, Milchkannengasse 33/34. Gegründet: 1821 als Danziger Sparkassen-Verein, A.-G. seit 1867. Zweck: Betrieb von Sparkassen-Geschäften. U Kapital: Ad. 9000 in 30 Aktien zu Gld. 300. Urspr. M. 9000. Lt. G.-V. v. 31./5. 1924 in Gld. 9000. Besitz nur je einer Aktie zulässig, Übertrag. nur mit Einwillig. u. der Direktion. Im Falle der Auflös. der Ges. ist ihr, nach Rückzahl. des A.-K. 18 13 Vermögen nicht unter die Aktionäre zu verteilen, sondern an bestehende oder zu tende öffentliche Stiftungen behufs Verwend. zu gemeinnützigen Zwecken u., wenn solcher Beschluss der G.-V. nicht zustande kommt, an die Stadtgemeinde Danzig zu sleichem Zwecke zu überweisen. Geschäftsjahr; Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gld devlun-Verteilung; Reingewinn zum R.-F. ohne Div.-Verteilung. R.-F. I wird bis zu 1 000 000 dotiert, Überschuss zum R.-F. II, soweit nicht Vortrag.