Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 6847 3500 Aktien zu RM. 20 Dieselbe G.-V. ermächtigte den A.-R., zu gegebener Zeit eine Erhöh. um RM. 50 000 vorzunehmen. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 2 St. Bilanz am 31. Dez. 1923. Aktiva: Mobil. 1011.72 Bill., Werkz. 77.15 Bill., Lager 6852 Bill., Install. 985.89 Bill., Postscheck 6.06 Bill., Kassa 81.64 Bill., Eff. 143 200, Fahrzeuge 50 864 170, Provis.-Vorschuss 412.96 Bill., Debit. 26 880.31 Bill., Aktienresteinzahl. 380 000, Telefunken- material 203.46 Bill. – Passiva: A.-K. 140 000 000, Bankschulden 4446.49 Bill., Kredit. 24 160.58 Bill., R.-F. 117 520 700, Delkr. 2.8 Md., Gewinn 7904.13 Bill. Sa. M. 36 511.21 Bill. Gewinn- u. Verlust-Konto. Debet: Handl.-Unk. 1373.8 Bill., Em.-Agio 1102.76 Bill., Steuern 4543.5 Bill., soziale Abgaben 87.92 Bill., Betriebsunk. 8009.2 Bill., Gewinn 7904.13. Sa. M. 23 021.3 Bill. – Kredit: Bruttoerträge M. 23 021.3 Bill. Dividende 1923. 0 %. Direktion. Obering. Otto Martin, Kaufm. Oskar Tichauer. Aufsichtsrat. Vors. Geh. Reg.-Rat Landrat Heinr. v. Gottberg, Bartenstein; Stellv. Ritter- gutsbesitzer Exz. Georg Freih. v. Tettau-Tolks auf Kraphausen; Baumstr. Adolf Weller, Bartenstein; Dir. Georg Böttcher, Königsberg i. Pr. Maintal-Kraftwerke Akt.-Ges., Bayreuth. Gegründet: 24./10. 1923; eingetr. 30./10. 1923. Gründer: Wasserkraftbau-A.-G., Nürnberg; Brauereibes. Georg Weiss, Himmelkron; Kalkwerkbes. Adam Bayer, Waizendorf; Bürgermstr. Landwirt Georg Pöhlmann, Lanzendorf; Elektrotechn. Christian Zwenzner, Kulmbach. Zweck: Ausbau von Wasserkräften u. Verwert. der dadurch gewonnenen elektr. Energie, insbes. Ausbau von Kraftstufen am Weissen Main. Kapital: M. 303 Mill. in 60 000 St.-Akt. u. 600 6 % Vorz.-Akt. zu M. 5000, übern. von den Gründern zu 20 000 %. – Kapitalumstellung, Goldmark- u. darauffolgende Bilanz waren bis Redaktionsschluss nicht zu erlangen. Geschäftsjahr: 3 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Direktion: Ing. Friedrich Apel. Aufsichtsrat: Rechtsanw. Dr. Anton Arnold, Nürnberg; Obering. Friedrich Winter, Bayreuth; Dipl.-Ing. Friedrich Hopfmüller, Dir. Karl Kisskalk, Nürnberg; Landwirt Johann Pöhlmann, Gössenreuth; Landwirt Joh. Schoberth, Landwirt Joh. Riess, Nenntmannsreuth. Accumulatoren- und Electricitäts-Werke Akt.-Ges. vorm. W. A. Boese & Co. in Berlin Berlin-Wilmersdorf, Wilhelmsaue 35, H. II (bei Rudolf Weikart). Die letzte ausführl. Abhandl. dieser in Vermögensverfall geratenen Ges. befindet sich im Handb. I, Jahrg. 1911/12. Seit dieser Zeit waren näh. Mitteil. über die Ges. nicht veröffentlicht worden. Am 11./9. 1923 berief der derzeitige Vorstand Bruno Bohlmann eine Versamml. der Inh. der im März 1901 ausgeg. 4½ %, bis 1906 unkündb., mit 105 % rückzahlbaren Schuld- verschr. ein mit folg. Tagesordn.: 1. Berichterstatt. über den Stand der Verhandl. mit der Treuhand-Vereinigung A.-G. u. der Dresdner Bank. 2. Ermächtig. zum Abschluss eines Ver- gleichs zwecks Beileg. des Prozesses mit der Märkisches Elektrizitätswerk A.-G. 3. Nochmal. ausdrückl. Bestätig. der Schutzvereinigung für Boese-Obligationen G. m. b. H. als Vertreterin der Gläubiger. 4. Bestätig. der mit der Märkisches Elektrizitätswerk A.-G. geschloss. Verträge vom 13./8. u. 8./11. 1910. Zur Sache selbst sei folgendes mitgeteilt: Im März 1901 sind von der Akkumulatoren- und Elektrizitätsgesellschaft Boese & Co. in Berlin Schuldverschreib. im Gesamtbetrage von M. 2½ Mill. ausgegeben worden. Zur Sicher. der Forder. aus diesen Schuldverschreib. wurde im Dez. 1903 auf die Grundstücke der Schuldnerin in Altdamm eine erststellige Hyp. in Höhe von M. 400 000 eingetragen. Bei der Zwangsversteigerung dieser Grundstücke im April 1914 brachte diese Hyp. einen Erlös von nur M 115 000. Für den Ausfall machen die Gläubiger der Schuldverschreib. in der gegenwärtigen Klage die Treuhandvereinig. in Berlin verantwortlich, die in der Zeit vom Mai 1910 bis Sept. 1913 Gläubigervertreterin u. Grundbuchvertreterin gemäss § 1189 BGB., gewesen ist. Sie werfen der Beklagten vor, dass sie schuld an dem Schaden sei, denn sie habe es zu einer Devastierung der zum Betriebe einer Akkumulatorenfabrik eingerichteten Grundstücke kommen lassen. Die Kläger fordern im gegenwärtigen Rechtsstreit einen Teil des Schadens in Hohe von GM. 10 000. Landgericht u. Kammergericht zu Berlin haben der Klage stattgegeben. Ebenso hat das Reichsgericht erkannt u. die Revision der Beklagten als erfolglos zurückgewiesen. as die Verantwortlichkeit der Beklagten für die Devastierung der mit der Sicherungshyp. belasteten Grundstücke der Schuldnerin in Altdamm betrifft, so geht aus den reichs- gerichtlichen Entscheidungsgründen hervor, dass die Beklagte in einer Gläubigerversammlung v. 28./5. 1910 durch einstimmigen Beschluss zur Gläubigervertreterin bestellt worden ist; zugleich war ihr die Befugnis erteilt worden, als Grundbuchvertreterin gemäss § 1189 BGßB. zu wirken. Die Beklagte hat in einem Rundschreiben an die Gläubiger selbst erklärt, dass das ihr übertragene Mandat angenommen habe u. sich der Wahrnehm. der Rechte der Gläubiger mit Sorgfalt u. Entschiedenheit unterziehen werde. Das Kammergericht ist zwar