42 Banken und andere Geld-Institute. validierenden Reallasten sind in Form von Roggenwertrenten eingetragen, sie sind nach einer bestimmten Anzahl Zentner Roggen in barem Gelde zu verzinsen u. zu tilgen. Die Ablösung erfolgt durch Einlieferung von Roggenrentenbr., die der noch nicht getilgten Roggenmenge entsprechen. Die Jahresleistung der Schuldner beträgt 5 % für Zinsen u. 1 % für Verwaltung für die ersten 4 Jahre, von da an je % für Verwalt. u. Tilg. Für die Gewährung von Darlehen ist der Jahresertrag der landwirtschaftl. Erzeugung, den das belastete Grundstück bei ordnungsmässiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann, zugrunde zu legen. Die Jahresleistung aus den Renten darf % des Jahresrohertrages nicht übersteigen. Die Rente ist an I. Stelle einzutragen. Die Bank hat die den Roggenrenten- briefen als Deckung dienenden Reallasten einzeln in ein Register einzutragen. Die vor- schriftsmässige Deckung der Roggenrentenbr. u. deren Eintragung in das Register wird von den Treuhändern überwacht, die vom Senat bestellt sind. Die zur Sicherheit dienenden Reallasten, wie überhaupt im Grundbuch eingetragenen Rechte der Bank, können satzungs- gemäss nur mit Genehmig. des Senats der Freien Stadt Danzig im Grundbuch gelöscht werden. Die Genehmig. der Löschung wird von einer Bescheinig. der Treuhänder ab- hängig gemacht, dass Roggenrentenbr. über eine entsprechende Zahl von Zentnern Roggen aus dem Verkehr gezogen u. vernichtet sind. Im Umlauf waren ult. Juni 1925: 5 % Roggenrentenbriefe Serie A u. Serie C: Ztr. 183 240; gegen die Roggenrentenbr. Serie A validieren im Grundbuch eingetragene Roggenwertrenten von 59 Grundstücken mit ha 4076.82 u. einem Reinertrag von Tlr. 34 977.24, gegen diejenige der Serie C Roggenwertrenten von 1 Grundstück mit ha 432.28 u. Tlr. 217.65 Reinertrag. Die Roggenrentenbr. gelten im Gebiet der Freien Stadt Danzig als mündelsicher. 5 % Roggenrentenbriefe, Serie A, Ausgabe I u. II über den Geldwert von zusammen Ztr. 198 605 Roggen; Stücke: 9100 Ausg. I u. 3500 Ausg. II zu je Ztr. 2, 3861 Ausg. I u. 4200 Ausg. 1I zu je Ztr. 5, 2080 Ausg. I u. 4100 Ausg. II zu je Ztr. 10, 1800 Ausg. II zu je Ztr. 25 u. 263 zu je Ztr. 100 Roggen. Zs.: 5 %; 2./1. u. 1./7. – Tilg.: Die Roggenrentenbr. sind seitens des Gläubigers unkündbar; sie können von der Danziger Hypothekenbank durch Rückkauf oder nach erfolgter Auslos. durch Kündig. zum 2./1. oder 1./7. jeden Jahres getilgt werden. Der jährl. auszulosende Betrag darf den im Wege der planmässig. Tilg. der Reallasten getilgten Betrag nicht übersteigen. Der Hypothekenbank steht jedoch das Recht zu, über die genannte Grenze hinaus Roggenrentenbr. nach Auslos. zu kündigen, wenn im Falle der Zwangsversteigerung eines beliehenen Grundstücks oder im Falle der Kündig. seitens der Bank die zum Zwecke der Ablös, erforderl. Roggenrentenbr. auf diesem Wege beschafft werden müssen, weil die Roggenrentenbr. im Kurse höher stehen, als der jezeitige Roggenpreis es rechtfertigt. – Der Geldwert der Zinsen u. der ausgelosten Roggen- rentenbriefe berechnet sich für die am 2./1. fälligen Leistungen nach dem Durchschnitts- roggenpreise in der Zeit vom 15./10.–14./11. des vergang. Jahres, für die am 1./7. fälligen Leistungen nach dem Durchschnittsroggenpreis vom 15./4.–14./5. des lauf. Jahres. Mass- gebend für die Berechnung ist a) die amtliche Roggenpreisnotierung für verkehrsfreien Roggen an der Börse in Danzig, b) falls eine Preisnotierung an der Danziger Börse nicht erfolgt, der von einer anderen hierfür zuständigen Behörde oder einer Organisation, die der A.-R. der Danziger Hypothekenbank zu bestimmen hat, festgesetzte Roggenpreis. Ist eine Festsetzung in der vorgeschriebenen Weise nicht zu erreichen, so wird der Durch- schnittspreis des Roggens für den massgebenden Zeitpunkt von dem A.-R. der Danziger Hypothekenbank festgesetzt. Zahlstellen: Danzig: Kasse der Danziger Hypothekenbank A.-G., der Landwirtschaftlichen (vormals Landschaftlichen) Bank A.-G.; Berlin: F. W. Krause & Co., Deutsche Giro-Zentrale, Deutsche Kommunalbank. – Die Zahlung der Zinsen erfolgt in Danziger Gulden, u. zwar effektiv. Die Roggenrentenbriefe Serie A, Ausg. I/II, wurden an der Berliner Börse am 28./7. 1924 zu RM. 2.35 für 1 Ztr. Roggen eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1924–1925: RM. 4.75, 3.86 für 1 Ztr. Roggen. 5 % Roggenrentenbriefe Serie C über den Geldwert von Ztr. 5000 Roggen; Stücke, 415 zu je Ztr. 2, 332 zu je Ztr. 5, 251 zu je Ztr, 10 Roggen. s „%%% . Zahl. der Zs. u. Zahlstellen: wie bei Serie A. Die Roggenrentenbr. Serie C wurden an der Berliner Börse am 28./7. 1924 zu RM. 2.90 für 1 Ztr. eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1925: RM. 4.85, 4.15 für 1 Ztr. Roggen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: in den ersten 6 Monaten, jede Aktie = 1 St. Gewinnverteilung: 5 % zum R.-F. (bis 10 % des A.-K.), sodann Abschreib. u. Rückl., hiernach bis 4 % Div.; vom verbleib. Gewinn 10 % an A.-R. (ausser fester Vergüt. von Gulden 1000 für jedes Mitgl.), vertragsmäss. Tant.; Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 500 000, Kassa u. Giroguth. 3966, Guth. bei der Bank von Danzig (£ 10 870 14./7.) 272 855, Guth. bei and. Banken 237 046, gedeckte Debit. 227 083, eigene Wertp. 4095, Hyp. 944 250, eingetrag. Roggenwertrenten 1 468 793, fällige Halbjahrsleist. 20 554, Fusion (Danz. Roggenrentenbank) 29 819, Inv. 5332. – Passiva: A.-K. 1 000 000, Kredit. 213 576, 8 % Hyp.-Pfandbriefe 944 250, 5 % Danziger Roggenrentenbriefe 1 468 793, noch nicht eingelöste Zinsscheine 71 955, Gewinn 15 220. Sa. Danz. G. 3 713 796. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbrief-Zs. 37 770, Roggenrentenbrief-Zs. 74 161, Gründungskosten 17 404, Material. 2868, Börseneinführungsk. 4665, Handlungsunk. 32 876, Steuern 435, Gewinn 15 220 (davon: an R.-F. 5000, Abschr. auf Fusion 4819, Abschr. auf