– Banken und andere Geld-Institute. 69 schweig-Hannoversche Hypotheken-Bank einbezogen (näheres hierüber s. b. Preuss. Central- Bodencredit A.-G.). Zweigniederlassung in Berlin, Französische Str. 53/55. Zweck: Förderung des Bodenkredits in der Rheinprovinz, in Westfalen, sowie in den übrigen preuss. u. deutschen Gebieten. Zu diesem Zwecke betreibt die Bank die nach- stehenden Geschäfte: 1. Die Gewährung hypothek. Darlehen sowie den Erwerb, die Ver- äusserung u. die Beleihung von Hypoth. u. ÜGrundschulden. 2. Die Ausgabe verzinslicher Hypothekenpfandbr. 3. Die Gewährung nichthypothek. Darlehen an inländische Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworb. Forder. 4. Die Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunternehm. gegen Ver- pfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworb. Forder. 5. Die Nutzbarmachung verfügbaren Geldes durch Hinterleg. bei geeigneten Bank- häusern, durch Ankauf ihrer Hypothekenpfandbriefe und ihrer gemäss Nr. 3 und 4 aus- gegebenen Schuldverschreib., durch Ankauf solcher Wechsel u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleih. von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. 6. Die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. 7. Die Besorgung der Ein- ziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Papieren. 8. Den kommissionsweisen An- u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften. Der Erwerb von Grundst. ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Kapital: RM. 3 006 000 in 22 000 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 St.-Akt. zu RM. 300, 1000 St.-Akt. zu RM. 500 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu je RM. 3 (Nr. 1–2000). Die Vorz.- Akt. sind mit 7 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 12fach. St.-Recht in besond. Fällen ausgestattet u. zu 100 % begeben; im Falle der Liquid. der Gesellschaft vorab rückzahlbar mit 115 %. Einzieh. der Vorz.-Akt. im Wege der Kündig. oder Auslos. kann jlederzeit erfolgen. Urspr. M. 20 Mill., erhöht lt. G.-V. v. 10./1. 1923 um M. 12 Mill. in 1000 St.-Akt. zu M. 5000, 1000 St.-Akt. zu M. 3000, 2000 St.-Akt. zu M. 1000, 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923, begeben zu 185 %. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28 /2. 1925 von M. 32 Mill. auf RM. 3 006 000 (St.-Akt. 10: 1; Vorz.-Akt. 1000: 3), in 22 000 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 St.-Akt. zu RM. 300, 1000 St.-Akt. zu RM. 500 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 3. Hypotheken-Pfandbriefe: Die Bank gibt bis zur Höhe der von ihr erworbenen hypothek. oder Grundschuldforder., insoweit sie den im Statut angegebenen Vorschriften entsprechen, verzinsl. Hypoth.-Pfandbr. aus. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Den Hypoth. stehen im Sinne dieser Satzungen die Grundschulden gleich. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbez. werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilg.-Zeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag sind sie jederzeit auf Namen u. die auf Namen lautenden auf Inh. umzuschreiben. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank, der Preussischen Staatsbank, der Preuss. Central-Genoss.-Kasse, der Bayer. Notenbank, der Württ. Notenbank, der Badischen Bank, der Sächs. Bank, der Braunschweigischen Landesbank und der Bayer. Staatsbank und deren Fil. in I. Klasse beliehen. In Umlauf an Pfandbr. Ende 1925 M. 607 783 100, welche sich verteilen auf: 4 % Pfandbr. Serie I: M. 20 000 000. Stücke à M. 5000, 1000, 500, 100. Zs. 2/1 u. 1./7. Coup.-Verj.: 5 J. (K.) Tilg. seit 1905. Sämtl. Stücke sind zum 1./4. 1924 gekündigt. Notiz ab 1./4. 1924 eingestellt, 3./11. 1924 wieder notiert. Kurs Ende 1914–1925: In Berlin: 94.50*, –, 86, –, 98*, 98.75, 98.25, 97.50, 121.50, –, 4.1, 4.30 %. Auch in Leipzig, Frank- furt a. M. u. Köln notiert. 3½ % Pfandbr. Serie II: M. 20 000 000. Stücke à M. 5000, 1000, 500, 100. Zs. 1./4. u. 1./10. Coup.-Verj.: 5 J. (K.) Tilg. seit 1904. Sämtl. Stücke zu M. 100 u. M. 500 sind aus- gelost. Kurs Ende 1914–1925: In Berlin: 85.10*, –, 77, –, 84*, 85.20, 86.25, 86.50, 130, –, 4.10, 4.30 % – In Frankf. a. M.: 85*, –, 77, –, 84*, 86, 85.20, 85, 95, –, 4.10, 4.30 %. – Auch in Leipzig notiert. 4 % Pfandbr. Serie III: M. 20 000 000, alles wie bei Ser. I, auch Kurs in Berlin, Koln u. Leipzig. – Kurs Ende 1914–1925: In Frankf. a. M. 94.50*, –, 86, –, 98*7, 99, 97.20, 100, 110, –, 4.10, 4.30 %. Stücke unter M. 1000 zum 2./1. 1924 gekündigt. 3½ % Pfandbr. Serie IV: M. 40 000 000, alles wie bei Serie II, auch Kurs u. Auslosung. Stücke unter M. 1000 zum 2./1. 1924 gekündigt. 4 % Pfandbr. Serie V vom Jan. 1897: M. 20 000 000. Stücke à M. 5000, 3000, 1000, 500, 300, 100. Tilg., Kündig., Zs. wie bei Serie I u. III, auch Kurs. Sämtl Stücke zu M. 100, M. 300 u. 500 sind ausgelost. Stücke unter M. 1000 zum 2./1. 1924 gekündigt. 3½ % Pfandbr. Serie VI von 1898, kündbar seit 1908: M. 20 000 000. Stücke à M. 5000, 3000, 1000, 500, 300, 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 5 J. (K.) Tilg. seit 1908. Kurs wie Serie II. Sämtl. Stücke zu M. 100, 300 u. 500 sind ausgelost.