― * — Banken und andere Geld-Institute. 85 Dividenden 1923–1924: 0, 0 %. Direktion: Max Katzenberger. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Johann Huiras, Joh. Flad, Stadtrat Otto Peter, Wilhelm Lober, Synd. Dr. Otto Guthmann, München. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Münchener Allgemeine Treuhand Aktiengesellschaft in München, Dachauerstr. 13. Gegründet: 6./7. bezw. 16./8. 1920; eingetr. 1./9. 1920. Gründer s. Jahrg. 1921/22. Zweck: Übernahme der Tätigkeit eines Treuhänders, Testamentsvollstreckers oder Pfandhalters, dauernder oder vorübergehender Revisionsfunktionen, von Häuserverwaltungen, Vermögensverwaltungen, Sanierungen und Finanzierungen, Beratung in Steuerfragen, Er- richtung von Schutzvereinigungen, Beteiligung an solchen und Führung ihrer Geschäfte, Anlage, Umgestaltung und Prüfung kaufmännischer Buchhaltung, Gründung, Umwandlungen und Fusionen von Einzelfirmen und Gesellschaften, sowie die Übernahme ähnlicher oder verwandter Geschäftszweige. Kapital: RM. 30 000 in 500 Akt. zu RM. 20 u. 4 Akt. zu RM. 5000. Urspr. M. 300 000 in 300 Nam-Akt Erhöht lt. G.-V. v. 6./2 1923 um M. 700 000 in 700 Akt., ausgegeben zu 160 %. Die früheren Nam.-Akt. sind in Inh.-Akt. umgewandelt. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./7. 1923 um M. 1 Mill. in 1000 St.-Akt. zu M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 11./9. 1923 um M. 3 Mill. in 3 St.-Akt. zu M. 1 Mill. Die St.-Akt. wurden begeben zu 50 000 %. Sodann wurde das A.-K. lt. G.-V. v. 22./8. 1924 von M. 5 Mill. durch Zus. legung der 2000 Akt. zu M, 1000 im Verh. 4: 1 u. Herabsetz. des Nennwertes dieser erhalt. 500 Akt. auf RM. 20 sowie Herabsetz. des Nennwertes der 3 Akt. zu M. 1 Mill. auf RM. 5000 auf insges. RM. 25 000 umgestellt. Gleichzeitig fand Erhöh. um RM. 5000 in 1 Aktie zu RM. 5000 statt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 20 1 St. Bilanz am 30. Juni 1925: Aktiva: Kassa 112, Eff. 3091, Postscheckguth. 221, Debit. 14 480, Einricht. 11 100, Syndikats- u. Vertragsrechte 15 000. – Passiva: A.-K. 30 000, Bank- schuld 6299, Kredit. 6722, Gewinn 783. Sa. RM. 43 806. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Generalunk. 36 159, Abschr. 4139, Gewinn 783 (davon R.-F. 39, Vortrag 744). – Kredit: Honorare u. Gebühren RM. 41 082. Dividende 1920/21–1924/25: 4, 5, 10, 0, 0 %. Direktion: Dir. Julius Merker, München; Dir. Herm. Hauer; Rechtsanw. Ludwig Strauss III. Aufsichtsrat: Stellv.: Rechtsanw. Rich. Spitzweg; Major a. D. Hans Karl v. Zwehl; Kommerzialrat Otto Herz, München; Bankier Moritz Bettelheim, Budapest; Komm.-Rat B. Manasse, Berlin. Zahlstellen: München: Jos. Olbrich & Co.; Ges.-Kasse. Süddeutsche Bodencreditbank in München, Ludwigstr. 910. Gegründet: Konz. v. 15./5. 1871; errichtet 21./6. 1871. Dauer 99 Jahre. April 1923 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken: Süd- deutsche Bodencreditbank, Pfälzische Hypothekenbank, Frankfurter Hypothekenbank, Rheinische Hypothekenbank, Württembergische Hypothekenbank, Bayer. Hypotheken- u. Wechsel-Bank. Zweck: Hebung des Bodenkredits, des Kommunalkredits u. der Landwirtschaft in den Staaten des Deutschen Reiches durch Gewährung von hypoth. Darlehen; ausserdem ist die Bank zum Betrieb aller Geschäfte gemäss § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes v. 13./7. 1899 berechtigt. Die Ges. ist durch obige Gemeinschaft an der Süddeutschen Festwertbank in Stuttgart beteiligt. Hypothekengeschäft. Als Deckung für Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche nachstehenden Erfordernissen entsprechen: a) die Beleihung ist auf inländische Grundstücke beschränkt u. der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; – b) sie erfolgt nur bis zu 25 % des Friedenswertes des Grund- stücks; eine Beleihung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft; – c) die Ermittelung des Wertes erfolgt den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach Massgabe der von der Bank hierüber erlassenen Anweisung, welche der Genehmigung seitens der bayer. Staatsregierung bedarf; – d) auf landwirtschaftl. Grundstücke werden nur Amort.-Darlehen gegeben, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½ % des Hyp.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: RM. 3 405 000 in 40 000 Aktien zu RM. 40, Nr. 1–40 000, 22 500 zu RM. 80, Nr. 40 001–62 500 u. 5000 6 % Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 1, Nr. 1–75000. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 %. Urspr. M. 24 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 21./3. 1908 um M. 3 000 000 St.-Akt. in 2500 Aktien zu M. 1200. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 23/3. 1923 um M. 24 850 000 auf M. 51 850 000 in 20 000 St.-Akt. zu M. 1200 u. 4250 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 200. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. zu 400 % übern. u. davon M.12.500.000 = ―― angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 2: 1 v. 11./4.–2./5. 1923 zu 550 % plus Steuer. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 12./1. 1924 von M. 51 850 000 auf RM. 3 405 000 derart,