= = Banken und andere Geld-Institute. 97 Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Eff. 3870, Kapitalentwert. 2139. – Passiva: A.-K. 6000, Bankschulden 9. Sa. RM. 6009. Dividenden 1923–1924: 0, 0 %. Direktion: Bankdir. Heinrich Suhren, Lehrer Friedrich Riffert. Aufsichtsrat: Kaufmann Otto Becker, Rüstringen; Rechtsanw. Ernst Heyne, Wilhelms- haven; Unternehmer Arthur Raschke, Rüstringen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Credit-Verein Wilhermsdorf A.-G. in Wilhermsdorf,. Gegründet: 10./10. 1886. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften. Kapital: RM. 15 000 in 50 Aktien zu RM. 300, Urspr. M. 50 000 in 50 Aktien zu M. 1000. Die G.-V. v. 4./12. 1924 beschloss Umstell. von M. 50 000 auf RM. 5000 u. Erhöh. auf RM. 15 000. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen,.-Vers.: Im Juli. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. April 1925: Aktiva: Kassa 782, Hyp. 110 021, do. Zs. 248, Darlehen gegen Schuldschein 12 354, do. Zs. 454, Wertp. 10 725, Inv. 100. – Ppass iva: A.-K. 15 000, R.-F. 6300, angelegte Kapitalien 88 413, unerhob. Zs. 197, Gewinn 24 775. Sa. RM. 134 685. Gewinn- u. Verlust- Konto: Debet: Gehälter 500, Steuern u. Umlagen 100, sonst. Ink. 347, Gewinn 24 774. Sa. RM. 25 722. –— Kredit; Bruttogewinn RM. 25 722. Dividenden 1913/14–1924/25: 8–10 %, in den Inflationsjahren bis 100 % Direktion: Ulrich Brunner, Dippoldsberg; Kassierer: J. M. Eberlein; Kontrolleur: Kaufm. Joh. Georg Berthold, Neuhof. Aufsichtsrat: Vors. Oberlehrer Otto Stiehler; Stellv. Bürgermeister Melchior Kress, Gutsbesitzer Konrad Vogel, Landwirt Matthäus Pillhofer, Gastwirt Hans Hussnätter. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Bayerische Bodeneredit-Anstalt in Würzburg, Bahnhofstr. 1/2. Gegründet: 21./8. bezw. 19./9. 1895. Zweck: Die Bank ist eine Hypoth.-Bank im Sinne des Reichs-Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899; sie betreibt folgende Geschäfte: 1. Gewährung hypoth. Darlehen u. Ausgabe von Hypoth.-Pfandbr.; 2. Erwerb, Veräusser. u. Beleih. von Hypoth.; 3. Gewähr. nicht hypothek. Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 5. kommissionsweiser An- u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 6. Annahme von Geld- oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinter- legung, jedoch mit der Massgabe, dass der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf; 7. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweis. u. ähnlichen Papieren. Der Erwerb von Grundst. ist dem Institut nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Hypoth. Darlehen werden nur auf solche Liegenschaften gegeben, die einen dauernden u. sicheren Ertrags- oder Tauschwert haben. Im übrigen gelten die Bestimm. der §9 6, 10, 11, 12 u. 14 des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899. Kapital: RM. 1 500 000 in 7500 Aktien zu RM. 100 u. 7500 Aktien zu RM. 100 mit 25 Einzahl. Urspr. M. 5 Mill. Die G.-V. v. 27./6. 1903 beschloss Erhöh. um M. 2 500 000. Eine Mai 1923 beschlossene Erhöh. um M. 16.5 Mill. ist nicht durchgeführt worden. Die Kap.- Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 1./4. 1925 von M. 7 500 000 im Verh. 10: 1 auf RM. 750 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von bisher M. 1000 auf RM. 100. Die G.-V. v. 20./3. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 750 000 auf RM. 1 500 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 7500 Aktien zu je RM. 100 mit 25 % Einzahl. Die neuen Aktien übernimmt das Bankhaus A. L. Ansbacher in Frankfurt a. M. zu 105 %. Das Bankhaus ist verpflichtet, die neuen Aktien den alten Aktionären im Verhältnis 1: 1 zu 107 % anzubieten. Pfandbriefe: Auf Grund der ihr zustehenden Hypoth.-Forderungen und in Höhe der- selben gibt die Anstalt Pfandbriefe aus, welche spät. innerhalb 60 Jahren nach Em. zu amortisieren sind. Der Gesamtbetrag der jeweils begebenen Hypoth.-Pfandbr. u. Schuld- verschreib. darf den 15 fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Die Pfandbr. lauten auf Inhaber oder auf Namen, können aber in ersterem Falle nach Antrag auch auf den Namen vinkuliert und auf neuerlichen Antrag devinkuliert werden, u. zwar beides gebührenfrei. Die Pfandbr. sind innerhalb 60 Jahre von der Ausgabe an durch Verlos., Kündig. bezw. Rückkauf zu tilgen. Auf die bis zum Verfalltag nicht zur Einlös. gekommenen Stücke wird ein Depositalzins von 1½ % vergütet. Verj. der Coup. nach gesetzl. Frist, der Pfandbr. 30 J. (F.) Die Reichsbank, die Bayer. Staats- bank in Nürnberg u. deren Filialen sowie die Bayer. Notenbank in München u. ihre sämtl. Stellen, ferner die Badische Bank in Mannheim beleihen die Pfandbr. Sämtl. Stücke der 3½ u. 4 % Pfandbriefe Ser. 1–24 sind zur Rückzahl. zum 1./4. 1924 gekündigt. Bis 31./10. 1923 wurden die gekünd. Pfandbriefe zum 25fach. Nennbetrag eingelöst. 3½ % Pfandbr. Serie I von 1895 M. 10 000 000. Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100, Zs. 2./1. u. 1./7. Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1914–1925: 82*, –, 75, –, 84*. 92.75, 86, 82, Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1926. 7