Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 10 Ö 1Ö Interessengemeinschaftsvertrag mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein: Der Vertrag ist mit Wirkung v. 1./7. 1920 an auf 80 Jahre abgeschlossen; das Quoten- verhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorstand von Hoesch hat die Betriebsleitung der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordent- lichen Vorstandsmitgliedern zur Wahl in den Vorstand von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder von Hoesch seinerseits Mitglieder vorzuschlagen. In Ausübung dieses Rechts ist der Gen.-Dir. von Köln-Neuessen, Bergrat Dr.-Ing. e. h. Fritz Winkhaus, bei Hoesch zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Ihm liegt die Oberleitung des gesamten Bergwerksbesitzes beider Ges. ob. Zur Überwachung der Durchführung des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je 7 Mit- gliedern des A.-R. jeder der beiden Ges. besteht. Der Vorsitz in demselben wechselt all- jährlich zwischen beiden Ges. Dem Gemeinschaftsausschuss sind die Abschlüsse beider Ges. zur Bestätigung einzureichen. Er hat die vom Vorstand jeder Ges. vorgeschlagenen Abschr. u. Rückl. zu prüfen u. das Ergebnis jeder Ges. festzustellen. Die Ergebnisse beider Ges. sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Ges. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln-Neuessen aus seinen 1920 übern. M. 5 Mill. Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleichung in Frage kommende Ergebnis, verbleiben vielmehr zur alleinigen Verfügung von Köln-Neuessen. Bei späteren Kapitalserhöh. beschliesst der Gemeinschaftausschuss darüber, ob u. in welchem Umfange der betreffenden Ges. für das ihr durch die Kapitalserhöh. zufliessende neue Betriebskapital eine besondere Beteilig. am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteilig. Jede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Ges. verpflichtet, der andern einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre ausgeschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugefloss. Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungs- kurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidationserlös zwischen der Gesamtheit der Aktionäre beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten M. 5 Mill. Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die auf- nehmende Ges. entsprechende Verpflicht. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vor- erwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen. Die Erzeugnisse der Ges. waren: in den Kohlenzechen im Hüttenwerk Jahr an Kohlen an Koks an Roheisen anl Rohblöcken 1919/20 1 208 068 431 743* 228 845 351 855 1920/21 1 404 226 519 187 326 666 483 216 1921/22 1 416 812 533 641 441 480 577332 1922/23 1 209 517 495 721 426 471 562 208 1923/24 929775 245 931 172 189 236 008 1924/25 1 706 028 690 995 562 570 738 887 Die Belegschaft beträgt 19 200 Köpfe. Der Gesamigrundbesitz der Ges. beträgt 1443 ha 84 a 37 qm, von welchem 255 ha mit Betriebsgebäuden, Beamten- u. Arbeiterhäusern bebaut sind. Die Zahl der Beamten- u. Arb.-Wohnhäuser beträgt 782 mit 3101 Wohnungen. Die Ges. hat sich dem neuen Kohlensyndikat, der Rohstahlgemeinschaft u. den Einzel- verbänden angeschlossen. Ihre Beteilig. an den Einzelverbänden betragen: Rohstahl- gemeinschaft 831 318 t, Allg. Produkte-Verband 274 936 t, Stabeisen-Verband 193 432 t, Bandeisen-Vereinigung 96 176 t, Grobblech-Verband 43 728 t, Walzdraht-Verband 78 000 t. Ausserdem gehört sie nachstehenden Verbänden an: a) Thomasphosphatfabriken G. m. b. H., Berlin (endigend am 31. Dez. 1924), mit der jeweiligen Jahreserzeugung (z. Z. etwa 100 000 0. b) Ammoniak-Verkaufs-Vereinigung G. m. b. H., Bochum, mit der jeweiligen Jahreserzeug. (z. Z. 10 000 t), c) Benzolverband G. m. b. H., Bochum, mit der jeweiligen Jahreserzeug. (z. Z. etwa 8000 t), d) Roheisenverband G. m. b. H., Essen, Beteilig. 10 000 t. Kapital: RM. 55 350 000 in 13 332 St.-Akt. zu RM. 900, 70 002 St.-Akt. Nr. 13 333– 83 334 zu RM. 600, 30 000 St.-Akt. Nr. 83 335–113 334 zu RM. 10, 1000 Nam.-Vorz.-Akt. (Gruppe I) u. 2500 Inh.-Vorz.-Akt. (Gruppe II) über je RM. 300. Urspr. M. 3 600 000; erhöht bis 1914 auf M. 28 Mill., s. hierüber Jahrg. 1920/21. Die G.-V. v. 12./2. 1920 beschloss Erhöh. um M. 12 Mill. in 7000 St.- u. 5000 Nam.-Vorz.-Akt. Die G.-V. v. 20./12. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 10 Mill. in 10 000 St.-Akt. Von den M. 10 Mill. St.-Akt. übernahm Köln- Neuessen M. 5 Mill. zu 100 % in dauernden Besitz. Dann erhöht lt. G.-V. v. 29./7. 1921 um M. 45 Mill. in 30 000 St.-Akt. u. 15 000 Vorz.-Akt. Von den M. 30 Mill. St.-Akt. übernahm M. 7 500 000 St.-Akt. der Köln-Neuessener Bergwerksverein in Essen zu 135 %. Die neuen M. 15 Mill. Vorz.-Akt. (Gruppe II), welche vor den St.-Akt., aber nach den Vorz.-Akt. (Gruppe I) ein Vorrecht auf 5 % mit dem Rechte der Nachzahl. haben, wurden „