4 Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 279 zahlen sind u. erst mit ihrer Vollzahl. div.-ber. werden. Ein Bezugsrecht für Aktion. kam nicht in Frage. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 4./3. 1925 unter Einzieh. von M. 40 Mill. mit 25 % eingez. Aktien mithin von M. 320 Mill. auf RM. 160 Mill. (2: 1) derart, dass der Nennwert der Aktien zu M. 600, M. 1200, M. 1000, M. 5000 u. M. 10 000 auf RM. 300 bzw. RM. 600 bzw. RM. 500 bzw. RM. 2500 bzw. RM. 5000 denominiert wurde. Die Abstempel. der Aktien-Mäntel musste bis 1./5. 1925 bei den Zahlstellen bewirkt sein. Hypothekar-Anleihe Centrum: M. 6 000 000 in Umlauf am 30./6. 1925: M. 1 803 600 auf- gewertet auf RM. 270 540 in 4 % Teilschuldverschr. von 1899, rückzahlb. zu 103 %. Stücke zu M. 400 u. 1000. Zs. 2./1., 1./7. Am 2./1. 1926 wurden gegen Coup. Nr. 54 am 2./1. 1926 RM. 1.20 für Stücke zu M. 400, M. 3 für solche zu M. 1000 gezahlt. Zur Rückzahlung am 30./6. 1923 gekündigt. 4 % Hypothekar-Anleihe von 1899 der früheren Duisburger Eisen- u. Stahlwerke: M. 567 000, davon in Umlauf am 30./7. 1925: M. 81 000 aufgewertet auf RM. 12 150. Stücke zu M. 1000. Zs. 1./4., 1./10. Am 2./1. 1926 wurden gegen Abstempel. des Ern.-Scheins RM. 3 für das Stück zu M. 1000 gezahlt. Zur Rückzahl. am 31./3. 1923 gekündigt. 4½ % Hypothekar-Anleihe von 1910 der früheren Ver. Walz- u. Röhrenwerke A.-G. Hohenlimburg: M. 850 000, davon in Umlauf am 30./7. 1925: M. 301 000 aufgewertet auf RM. 45 150. Stücke zu M. 500, 1000, 2000. Zs. 2./1., 1./7. Am 2./1. 1926 wurden auf Coup. Nr. 12 RM. 1.50 für Stücke zu M. 500, RM. 3 für Stücke zu M. 1000, RM. 6 für Stücke zu M. 2000 gezahlt. Zur Rückzahl. zum 30./6. 1923 gekündigt. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Arenberg, Fortsetzung von 1912: In Umlauf am 30./7. 1925: M. 2 360 000 aufgewertet auf RM. 354 000. Stücke zu M. 1000. Zs. 1./4., 1./10. Am 2./1. 1926 wurden auf Coup. Nr. 7 am 1./10. 1925 RM. 3 für Stücke zu M. 1000 gezahlt. Zur Rückzahl. am 31./3. 1923 gekündigt. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1911: In Umlauf am 30./6. 1925: M. 146 000 aufgewertet auf RM. 21 900. Stücke zu M. 1000. Zs. 1./4., 1./10. Am 2./1. 1926 wurden auf Coup. Nr. 29 am 1./10. 1925 RM. 3 für Stücke zu M. 1000 gezahlt. Zur Rückzahlung am 1./4. 1922 gekündigt. Alle Zinsscheine mit früheren Fälligkeitsdatum sind wertlos. Die Ges. löst den anerkannten Altbesitz der Obl. mit 15 % u. Neubesitz mit 14½ % des Gold- wertes ein. 4½ % Anleihe von 1919: M. 15 000 000 in 15 000 Teilschuldverschr. auf den Namen der Disconto-Ges. oder an deren Order lautend u. durch Indossament übertragbar zu je M. 1000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 1./7. 1924 ab durch Verlos. zum Nennwert bis spät. 1944; vom 1./7. 1924 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Solange die Anleihe nicht vollständig getilgt ist, sind die Rhein. Stahlwerke verpflichtet, keine neue Anleihe aufzunehmen oder eine sonst. Verbindlichkeit einzugehen, der mit Bezug auf die Sicherheit ein besseres Recht gewährt wird als der 4½ % Anleihe von 1919. Die Anleihe wurde in Berlin im Febr. 1921 eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1921–1925: 95, 112, 200, 2.60, 3.35 %. Gekündigt zum 1./7. 1925. 4½ % Anleihe der ehem. Gew. Brassert von 1922: M. 50 000 000. Stücke zu M. 1000, 5000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg. von 1928 ab zu 102 %. Kurs in Essen Ende 1925: 0.25 %. : 7½ % Hypothekar-Teilschuldverschr. von 1925: RM. 21 000 000 (1 RM. = 1 %2 $ U. S. A.). Stücke zu RM. 300, 1000, 3000 u. 10 000. Zs. 2./1., 1./7. Tilg.: Den Gläubigern der Teil- schuldverschr. steht in der Zeit v. 1./10.–31./12. 1929 das Recht zu, je RM. 1300 Teil- schuldverschr. in RM. 1000 Rheinstahl-Akt. umzutauschen. Die Gläubiger der Teilschuld- verschr., welche von diesem Recht Gebrauch machen, haben die Teilschuldverschr. innerh. der angegebenen Frist mit dem am 2./1. 1930 u. den später fäll. Zinsscheinen bei den Zahlst. einzureichen u. erhalten im Tausch dagegen die ihnen zustehenden Aktien der Ges. mit Gewinnberechtig. v. 1./7. 1929 ab. Die für den Umtausch benötigten RM. 16 154 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke sind mit lauf. Gewinnanteilscheinen der Disconto-Ges. zu treuen Händen übergeben worden. Nach Beendigung der Umtauschfrift ist die Disconto-Ges. be- rechtigt u. auf Verlangen der Schuldnerin verpflichtet, den im Umtausch etwa nicht ver- wandten Teilbetrag der Aktien freizugeben. Falls die Schuldnerin bis zum 31./12. 1929 ihren Aktion. ein Bezugsrecht auf neue Aktien einräumt, soll auch den den Umtausch vornehmenden Gläubigern der Teilschuldverschr. das Recht auf den Bezug der jungen Aktien gewahrt werden. Der Bezug hat zu dem gleichen Preise zu erfolgen, der bei dem allg. Bezugsangebot vorgesehen ist. Die neuen Aktien sind mit Gewinnberechtigung vom 1./7. 1929 abzuliefern. Die Schuldnerin beabsichtigt, eine entsprechende Anzahl junger Aktien zur Verf. zu stellen u. bei dem Treuhänder zu hinterlegen. Soweit die Schuldnerin junge Aktien aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht liefern kann, hat sie den umtauschenden Obligation. den Wert der Bezugsrechte in bar zu vergüten, u. zwar wird dieser Wert berechnet nach dem Mittel der Bezugsrechtsnotiz der letzten 3 Tage der Bezugsfrist. Die Teilschuldverschr. sind seitens der Gläubiger unkündbar. Nach Durch- führung des obenerwähnten Umtausches erfolgt die Tilg. der nicht zum Umtausch ge- kommenen Teilschuldverschr. v. 1./1. 1930 ab innerh. 15 Jahren in 30 halbjährl. gleichen Beträgen nach Wahl der Schuldnerin im Wege der Ausl. zum Nennwert oder des Rückkaufs im freien Markte. Die Auslos. finden im März u. Sept. am 1./7. bzw. 2./1. des folg. Jahres statt. Der Schuldnerin steht ferner das Recht zu, die Anl. im Wege der Gesamtkündig. früh. zum 2./1. 1930 unter Einhaltung einer Frist von 3 Mon. zu einem Zinstermin zur Rückzahl. zu bringen. Diese Rückzahl. erfolgt in den Jahren 1930–1934 einschl. zu 103 %,