306 Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. Förderung bzw. Erzeugung: 1921/22 1922/23 1923/24 1924/25 Kohle u. Koks . . . I 539 331 t 1 102 500 t 643 540 t 1 661 337 t Rofeisensnsn 60 572 t 50 115 t 30 755 ft 56 915 t Stahl u. Stahlerzeugnisse . 126 955 ft 132 872 t 43 819 t 147 747 t 1922/23 durch die Ruhrbesetz. vollständ. Stillegung der Betriebe, die erst nach Abschluss des Micum-Vertrages wieder aufgenommen werden konnten. Während des Ruhrkampfes hat die Ges. schwere Verluste erlitten, die nur zum Teil durch die vom Reich gewährten Entschädig. ausgeglichen wurden. Da während des Ruhrkampfes die gesamten Kohlen- vorräte, fast der gesamte Schrottvorrat u. ein grosser Teil der Fertigfabrikate der Ges. beschlagnahmt u. abtransportiert worden waren, so erforderte die Wiederinbetriebsetzung der Werke grosse Mittel, die auf dem Wege des Kredites beschafft werden mussten. Andererseits war die Ges. gezwungen, auf die Garantieverpflicht. für die Howaldtwerke, auf Forder. u. Beteil. eine Gesamtsonderabschr. von RM. 11 184 474 vorzunehmen. Bis zum 30./7. 1925 beliefen sich die kurzfristigen Schulden der Ges. auf RM. 23 000 000 u. bei der Eisenhütte Holstein, für die sie auf Grund der Interessengemeinschaft haftet, ca. RM. 11 000 000. Diese Verhältnisse zwangen die Ges. zusammen mit der Firma Carl Spaeter, durch deren Vermittl. u. auf deren Mithaftung diese Schulden kontrahiert waren, eine Vereinbarung mit den Bankgläubigern anzustreben, um eine ausreichende Frist zur Konsolidierung der Verhältnisse zu erhalten. Die Ges. erhielt zunächst einen Aufschub bis zum 31./1. 1926 unter gleichzeitiger Gewährung der zur Aufrechterhaltung der Betriebe notwendigen weiteren Mittel in Höhe von RM. 7 000 000, wober den Hauptgläubigern entsprechende Sicherheiten eingeräumt wurden. Die Hoffnung der Ges., bis zum 31./1. 1926 durch Abstossung einiger Objekte eine Erleichter. ihrer finanziellen Lage herbeizuführen, wurde durch die ungünstigen wirtschaftl. Verhältnisse in Deutschland vereitelt. Die Ges. war daher gezwungen, eine Fristverlängerung anzustreben. Die Bankgläubiger beschlossen im Jan. 1926, die Kredite bis zum 31./10. 1926 zu stunden. Wegen der Concordia Bergbau A.-G. besteht ein Rechtsstreit, der von der grössten grundsätzl. Bedeutung ist. Nach einem Vertrag vom 22./4. 1914 konnten die Rombacher Hüttenwerke jederzeit verlangen, dass die Concordia ihnen ihr gesamtes Vermögen über- eigne gegen Zablung von GM. 4000 für jede Aktie = GM. 41 000 000. Im April 1920, als die Rombacher Hüttenwerke bereits 30 % der Concordia-Aktien erworben hatten, u. die GM. bereits 10 PM. wert war, machten die Rombacher Hüttenwerke von jenem Rechte Gebrauch. Sie zahlten aber nicht GM. sondern PM.; nach einem Gutachten, das der Kammergerichtsrat Sonntag erstattet hat, kann die Concordia auch heute noch verlangen, dass die Rombacher Hüttenwerke ihr GM. 41 000 000 – GM. 4 000 000 = GM. 36 900 000 abz. des Verarmungsfaktors zahlen. Das Amtsgericht Oberhausen hat daraufhin den Ober-Reg.-Rat a. D. Schulz in Blankenese zum Liquidator der Concordia bestellt, damit dieser die Möglichkeit schafft, dass über die von dem Sachverständigen behauptete Verpflicht. der Rombacher Hüttenwerke zur Leistung einer Nachzahlung im ordentl. Rechtswege entschieden wird. Kapital: RM. 51 800 000 in 170 000 St.-Akt. zu RM. 300 u. 40 000 Vorz.-Akt. zu RM. 20. Die Vorz.-Aktien, welche sich im Besitz der Firma Carl Spaeter in Hannover befinden, haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahlungsrecht sowie bei Liqu. der Ges. auf einen Vorzugsanteil von 112 % des Nennwerts zuzügl. rückständ. Div. u. 6 % Zs. seit Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Liqu. beschlossen ist. Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. ganz oder zum Teil unter gleichen Bedingungen wie bei der Liqu. einzuziehen. Erfolgt die Einzieh. aus dem verfügbaren Gewinn, so sollen in einem Geschäfts. jahre nicht weniger als 1 % u. nicht mehr als 10 % der Vor.-Aktien getilgt werden. Urspr. A.-K. M. 2 600 000, erhöht bis 1908 auf M. 50 Mill. Über die Wandlungen des A.-K. siehe Jahrg. 1920/21. Die G.-V. v. 29./6. 1918 beschloss Erhöh. um M. 10 Mill. Dann erhöht lt. G.-V. v. 6./5. 1921 um M. 20 000 000 in 20 000 Vorz.-Aktien. Die G.-V. v. 18./2. 1922 beschloss, die bisher. Vorz.-Akt. in St.-Akt., div.-ber. vom 1./7. 1921, umzuwandeln. Ferner erhöht um M. 60 000 000 in 20 000 St.-Aktien, div.-ber. v. 1./7. 1921 u. in 40 000 6 % Vorz.-Aktien. Die G.-V. v. 28./10. 1922 beschloss M. 25 000 000 Vorz.-Akt. in St.-Akt. zu verwandeln, welche ein Konsort. zu pari mit der Verpflicht. übernahm, die Vollzahl. sowie einen Zuschlag von 220 % pro Aktie zu leisten u. neue M. 25 000 000 6 % Vorz.-Akt. zu schaffen, div.-ber. ab 1./7. 1922, die von der Bank für Industriewerte zu pari übernommen sind. Nochmals erhöht It. G.-V. v. 16./8. 1923 um M. 45 Mill. in 45 000 St.-Akt. zu M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1923. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Berliner Handels-Ges. u. Deutsche Bank, Berlin), davon M. 12.5 Mill. angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 10: 1 vom 10./9.–2./10. 1923 zu 100 000 % plus Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Die restl. M. 32.5 Mill. wurden im Interesse der Ges. verwertet. Die Umstell. des A.-K. von M. 210 Mill. auf RM. 51 800 000 erfolgte lt. G.-V. v. 17./2. 1925 durch Abstemp. der M. 1000 St.-Akt. auf RM. 300 u. der M. 1000 Vorz.-Akt. auf RM. 20. Hypoth.-Anleihen: I. 4½ % Hyp.-Anleihen von 1901: M. 16 000 000 in Stücken zu M. 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Am 2./1. 1926 wurden gegen Abstempel. des Erneuerungsscheins RM. 3 für ein Stück gezahlt. Tilg. bis 1933 zu 103 %. Restbetrag gekündigt zur Rückzahl. am 31./12. 1921. Die Anleihe wurde in Berlin gehandelt. II. 4½ % Anleihe der ehem. Moselhütte A.-G. von 1904: M. 6 000 000 in Stücken zu M. 1000 u. M. 405 = Fr. 500. Zs.: 2./1., 1./7. Am 2./1. 1926 wurden gegen Abstempel. des