Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 727 Die Ges. betreibt ausser den Elektrizitätswerken eine Gasfernversorgung, indem sie von den Kokereien der Gew. Mathias Stinnes in Essen, des Essener Bergwerksvereins König Wilhelm in Essen-Borbeck u. der Arenbergschen A.-G. für Bergbau u. Hüttenbetrieb in Essen Gas einkauft u. dieses durch eine 240 km lange Hochdruckleitung abgibt. Aus ihr werden die Gemeinden des Bergischen Landes, ferner nach Überquerung des Rheins die Stadt Neuss u. nach Süden verschiedene Gemeinden bis nach Wiesdorf b. Köln versorgt. Insgesamt sind 30 Gemeinden angeschlossen, die ihrerseits das durch die Fernleitung bezogene Gas vertreiben. Die Ges. besitzt auch die Gasanstalten Rotthausen u. Mettmann sowie das Gas- u. Wasserwerk Borbeck u. den Pachtbetrieb Dülken. Die Ges. hat Ende 1912 die Gasfernversorgung des bergischen Landes nunmehr mit zunächst 25 Städten bzw. Gemeinden aufgenommen. Durch die Gasfernleit. wurden 1918/19–1924/25 abgesetzt (in Mill. cbm): 54.7, 65.8, 76.4, 81.4, 61.6, 30.4, 61.5. In Borbeck vermittelt die Ges. auch die Wasserverteilung, indem sie das Wasser von der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksges. m. b. H. in Mülheim-Ruhr bezieht. Die Beteilig. an fremden Unternehm. umfassen folg. Werte: Aktien der Kreis Ruhrorter Strassenbahn A.-G.; Anteile der Bochum-Gelsenkirchener Bahn-Ges. m. b. H.; Aktien der Westf. Kleinbahnen A.-G.; Aktien d. Rhein. Bahnges.; Aktien des Westfäl. Verbands-Elektrizi- tätswerks A.-G. in Kruckel; Aktien des Elektrizitätswerks Berggeist A.-G. Das Elektrizitäts- werk Berggeist A.-G. erwarb von dem Rhein.-Westf. Elektrizitätswerk A.-G. das gesamte Kap., nämlich M. 300 000 Anteile des Bergischen Elektrizitätswerks m. b. H. in Solingen. Ferner besitzt die Ges. sämtl. Anteile der Elektrizitätswerke Wermelskirchen G. m. b. H., Anteile der Rheinisch-Westfäl. Bahngesellschaft m. b. H. in Essen; Aktien der Paderborner Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-A.-G., Paderborn, Anteile der Kreis Mettmanner Strassen- bahnen G. m. b. H., Aktien der Bergischen Licht- u. Kraftwerke A.-G. in Lennep, Clever Strassenbahn-Ges. m. b H., der Strassenbahn Mörs-Camp-Rheinberg G. m. b. H., Kleinbahn Langenfeld-Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Kleinbahn Opladen-Lützen- kirchen, Kleinbahn Wesel-Rees-Emmerich, Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Siegburg- Zündorf, Wahner Strassenbahn. Per 1./6. 1912 pachtweise Übernahme des Betriebes der Solinger Kreisbahn. 1920 Abschluss eines Betriebsgemeinschaftsvertrages mit der Braun- kohlen- u. Brikettwerke A.-G. Roddergrube in Brühl. Auf dieser Grube ist eine grosse elektr. Zentrale errichtet. – Neuerdings hat die Ges. zus. mit der Elektrowerke A.-G. die Mehrheit der Braunschweigischen Kohlenbergwerke (A.-K. RM. 12 750 000) in Helmstedt erworben. Die Ges. betreibt ferner folgende, den Kreis- u. Gemeindeverbänden gehörige Bahnen, mit denen sie Betriebsges. oder Pachtverträge abgeschlossen hat: Kleinbahn Langenfeld- Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Strassenbahn Opladen-Lützenkirchen, Klein- bahn Wesel-Rees-Emmerich; Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Siegburg-Zündorf u. Wahner Strassenbahn. Die Zahl des von der Ges. u. ihren Tochterunternehmungen ausschliessl. der Kohlen- gruben beschäftigten Personals beträgt (Jan. 1926) etwa 1100 Angestellte u. 3500 Arbeiter. Die a. o. G.-V. v. 4./3. 1921 genehmigte die Interessengemeinschaftsverträge mit den sogen. Stinnes-Zechen, der Gew. Viktoria Mathias, Graf Beust u. Friedrich Ernestine. Nach den Verträgen, die auf 90 Jahre abgeschlossen werden, übernimmt das Rheinisch- Westf. Elektrizitätswerk die Geschäftsführung u. Verwalt. sämtl. Anlagen der Stinnes- Zechen. Bei einem Verkauf von Schacht- oder Werksanlagen bedarf es des Einverständ- nisses der Stinnes-Zechen. Gegenüber den Kuxenbesitzern der Stinnes-Zechen übernimmt das R.-W. E. eine Ausbeutegarantie von M. 1000 jährlich für Viktoria Mathias. M. 920 für Graf Beust u. M. 800 für Friedrich Ernestine. Wenn das R.-W. E. für die ersten 10 Tahre der Dauer der Verträge nicht die gegenwärtige Div. von 8 % verteilt. muss der Überschuss der Zechen so erhöht werden, als wenn die R.-W. E.-Div. 8 % beträge. Das Inkrafttreten der Verträge ist an die Bedingung geknüpft, dass bis zum 15./4. mind. 81 % aller Kuxe der Stinnes-Zechen den R.-W. E.-Werken zur Übernahme bis zum 30./6. 1931 eingestellt werden. Für die Gewährung dieses Optionsrechtes erhalten die Kuxen- besitzer der Stinnes-Zechen je M. 1250 bzw. M. 1150 bzw. M. 1000 jährlich auf den Kux. Nach Ablauf der 10 Jahre soll der Übernahmepreis für alle 3 Stinnes-Zechen M. 34 Mill. betragen. 1922 fand ein Aktienaustausch mit der Roddergrube sowie mit den vorstehenden Gewerkschaften statt. Vertrag mit der Stadt Essen: Der von der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. übernommene, vom Dez. 1897 bis Januar 1898 datierte Vertrag mit der Stadt Essen gibt der Ges. auf 40 Jahre das Recht, die städtischen Strassen u. Plätze zur Leitung elektr. Energie zu benutzen. Nach Ablauf des Vertrages ist die Stadt berechtigt, das Elektrizitätswerk gegen Zahlung des Taxwertes zu übernehmen, wobei das innerhalb des Stadtgebietes liegende Leitungsnetz kostenlos in den Besitz der Stadt über- geht. Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Brutto-Einnahme, welche aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektr. Einricht. durch das Elektrizitätswerk innerhalb des Stadtgebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Brutto- Einnahme weniger als M. 100 000 beträgt. Die Abgabe soll, sobald die Brutto-Einnahme M. 10 000 erreicht hat, bzw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je ½ % er- höht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Be-