Elektrotechnische Fabriken, Eleltfisitatswelke und Hilfsgeschäfte. 729 drei Kuxe der Gew. Viktoria-Mathias M. 25 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Viktoria-Mathias M. 8000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 500 bar, drei Kuxe der Gew. Graf Beust M. 23 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Graf Beust M. 7000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar, drei Kuxe der Gew. Friedrich Ernestine M. 20 000 Rhein.-Westfäl. Aktien oder ein Kux der Gew. Friedrich Ernestine M. 6000 Rhein.-Westfäl. Aktien u. M. 1000 bar entfallen. Die auf die einzutauschenden Kuxe entfallende Ausbeute steht den bisher. Kuxenbesitzern bis zum 30./6. 1922 zu. Die Nam.-Aktien wurden den Kommunalverbänden zum Bezuge angeb. Restl. M. 60 000 000 Inh.-Akt. angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 5: 2 vom Anfang Juni bis 30./6. 1922 zu 108 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./12. 1924 unter Einziehung von M. 25 000 000 Nam.-Akt. mithin von M. 525 000 000 auf RM. 126 400 000 in der Weise, dass der Nennwert der Aktien von bisher M. 1000 auf RM. 400 u. der der Nam.-Akt. auf RM. 20 umgewertet wurde. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 13 600 000 in 34 000 Aktien zu RM. 400 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1925, zu pari begeben. Anleihe-Umtausch-Angebot v. 28./12. 1923 wegen der Anleihen von 1922, 1905, 1906 u. 1911 (letztere drei bereits zur Rückzahl. zum 1./4. 1923 gekündigt) in wertbest. Anleihe der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. Gegen Einliefer. von M. 4000 Oblig. von 1922 wurde der Geldwert von $ 4 wertbest. Anleihe der vorgenannten Gelsenkirch.-Ges. ausgehändigt. Gegen je M. 1000 Oblig. der übrigen 3 Anleihen erhielt der Inh. den Geldwert von $ 4 wertbest. Anleihe genannter Bergwerks-Ges. Stücke über $ 25 der wertbest. Anleihe werden ab 1./10. 1923 mit 6 % verzinst u. sind zum Nennwert rückzahlbar. Stücke über $ 4 sind un- verzinslich u. werden mit $ 7.16 zurückgezahlt. Rückzahl.-Termin ab 1./10. 1933; früherer Termin ab 1./7. 1927 mit dreimonat. Kündig. ist statthaft, wobei sich das Aufgeld der $ 4 Stücke entsprech. ermässigt. Umtauschfrist für alle Anleihen vom 28./12. 1923 bis 31./1. 1924. Anleihen: I. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschr., aufgenommen 1905, Stücke à M. 1000. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zum 31./3. 1923 gekündigt. II. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschr., aufgenommen 1906. Alles andere wie bei I. III. M. 10 000 000 in 4½ % (urspr. 4 %) Teilschuldverschr. von 1906 bezw. 1908. Im übrigen ist alles wie bei Anleihe II. Zum 31./3. 1923 gekündigt. IV. M. 8 000 000 in 4½ % Teilschuldverschr. von 1911. Coup.-Verj.: 4 J. (K), der Stücke in 30 J. (F). Zum 31./3. 1923 gekündigt. V. M. 100 000 000 in 5 % Obl. von 1922, rückzahlbar zu 102 %. Zur Rückzahl. zum 1./5. 1927 gekündigt. Aufwert.-Betrag RM. 0.50 für nom. M. 1000. Febr. 1925 befanden sich von sämtl. Anleihen insgesamt noch RM. 872 034 (aufgewertet) im Umlauf. Die nach Art. 38 des Aufwert. gesetzes v. 29./11. 1925 fälligen Zs. von 2 % für 1925 der 4 % Anl. von 1905 wurden mit RM. 3 für die Cpns. über 20 PM., u. der 4½ % Anl. von 1906 u. 1911 mit RM. 3 für die über 22.50 PM. lautenden Coupons eingelöst. –— Die Ges. hat Febr. 1926 die Spruchstelle angerufen mit dem Antrage, ihr die Barablösung sämtl. Anleihen unter Einhalt. einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten. 7 % Dollaranleihe: $ 10 000 000 in Stücken zu $ 1000 u. $ 500. Die Anleihe, die frei von allen gegenwärt. u. künftigen deutschen Staats- u. Landessteuern ist, kann von der Ges. nur auf einmal, nicht teilweise, verfrüht getilgt werden etc. zu 105 % vor 1./11. 1935 oder zu 102 % zwischen diesem Tag u. dem Verfallsdatum der Anleihe, 1./11. 1950. Die Anleihe bildet einen Teil des auf $ 40 Mill. bemessenen autorisierten Höchstbetrages, doch können weitere Abschnitte nur begeben werden, wenn die Reineinnahmen nach Abzug der Betriebs- u. Unterhaltskosten sowie Steuern, während zwölf aufeinander folgenden Monaten mehr als dreimal den Betrag der jährl. Zinslasten der begebenen u. zu begeb. Obligat. zuzüglich der aus dem Dawesplan entstehenden Lasten, decken. Die Tilg. erfolgt durch einen Tilg.fonds zu 100 %, welcher mit folg. Beträgen alimentiert wird: 1926 u. 1927 je $ 400 000, 1928 –1931 je $ 200 000, 1932–1935 je $ 300 000, 1936–1942 je $ 400 000, 1943 bis 1946 je $ 500 000 u. 1947–1950 je $ 600 000. Der Ertrag der Anleihe dient zur Anlage eines Hochspannungsleitungsnetzes von dem Ruhrgebiet nach den Wasserkräften in Süd- deutschland u. für die weitere Ausdehnung der Zentralen, Transmissionsleit. usw. der Ges. u. ihrer Tochterunternehm. –— Die Anleihe wurde in New York durch die National City Bank, in Holland durch die Rotterdamsche Bankvereeniging u. Labouchere & Co. sowie in Stockholm Nov. 1925 zu 94 % aufgelegt u. stark überzeichnet. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Inh.-Akt. zu RM. 400 = 1 St., 1 Nam.-Akt. zu RM. 20 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (bis 10 % des A.-R.), vertragsm. Anteile an Vorst. u. Beamte, 4 % Div. an sämtl. Akt., 10 % an A.-R., von dem alsdann verbleibenden Überschuss erhalten die Inh.- u. Nam.-Akt. weitere Gewinnanteile nach Verh. der Nennwerte mit der Massgabe, dass die Nam.-Akt. das Doppelte bis zu weiteren 4 % für die Inh.-Akt. u. 8 % für die Nam.-Akt. erhalten. Nach Ausschüttung von insgesamt 8 % auf die Inh.-Akt. u. 12 % auf die Nam.-Akt. erhalten darüber hinaus die Nam.-Akt. stets das Dreifache bis zu weiteren 4 % für die Inh.-Akt. u. 12 % für die Nam.-Akt. Ein alsdann noch verbleibender Überschuss wird gleichmässig nach Verh. der Nennwerte auf die Inh.- u. Nam.-Akt. ver- teilt, es sei denn, dass die G.-V. eine andere Verwendung, insbesondere zu Rückstell., welche dann tantiemiefrei sind, beschliessen sollte.