1 Ö Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Grosskraftwerk Stettin Akt.Ges., Stettin. Gegründet. 2./12. 1922 mit Wirkung ab 1./4. 1922; eingetr. 18./1. 1923. Gründer s. Jahr gang 1923/24. Zweck. Übernahme des von der „Kraftwerk Stettin G. m. b. H.“, Stettin, betriebenen Unternehmens; Erzeugung, Abgabe u. Verteilung von elektr. Strom, Beschaffung der dazu erforderl. Anlagen u. Betrieb aller damit zus.hängenden Geschäfte; Betrieb verwandter Unternehm., Beteilig. an solchen u. Betrieb aller damit zus. hängenden Geschäfte. Der Kraftwerk Stettin Gesellschaft mit beschr. Haft. wurden M. 3 000 000 Aktien als Entgelt für die Einl. des von ihr bisher unter der Firma Kraftwerk Stettin G. m. b. H. betrieb. Unternehm. gewährt. Kapital. RM. 7 500 000 in 5 Aktien zu je RM. 1 Mill., 4 zu 300 000, 4 zu 200 000, 1 zu 75 000, 3 zu 70 000, 1 zu 60 000, 4 zu 25 000, 1 zu 8000, 6 zu 5000, 5 zu 2000, 5 zu 1000 u. 4 zu GM. 500. Urspr. M. 3 300 000 in 31 Aktien zu M. 100 000, 3 Aktien zu M. 50 000 u. 10 Aktien zu M. 5000, übern. von den Gründern zu 100 %. Erhöht 1922 um M. 146.7 Mill. in 144 Aktien zu 1 Mill., 25 Aktien zu M. 100 000, 1 Aktie zu M. 50 000, 13 Aktien zu M. 10 000 u. 4 Aktien zu M. 5000, ausgegeb. zu 100 %. Weiter erhöht lt. G.-V. vom 18./4. 1923 um M. 450 Mill. in 7 Aktien zu M. 50 Mill., 9 Aktien zu M. 10 Mill., 8 Aktien zu M. 1 Mill. u. 4 Aktien zu M. 500 000, ausgegeben zu 100 %. Die G.-V. v. 1./8. 1924 beschloss Umstell. von M. 600 Mill. auf RM. 7 500 000. Stückelung des umgestellten A.-K. wie oben angegeben. Geschäftsjahr. 1./4.–31./3. Gen.-Vers. .Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht. Je nom. RM. 500 A.-K. = 1 St. Bilanz am 31. März 1925. Aktiva: Anlag. 10 930 836, Bau-K. 420 471, Debit. 3 246 507, Vorräte 474 347, Devisen, Eff., Bank, Kassa 131 994. – Passiva: A.-K. 7 500 000, Kredit. 2 151 848, Abschr. u. Ern.-F. 5 251 311, Reingewinn 300 998. Sa. RM. 15 204 157. Gewinn- u. Verlust-Konto. Debet: Betriebsausg. 3 673 549, Abschr. u. Ern. 900 000, Reingewinn: 4 % Div. 300 000, Vortrag auf das neue Geschäftsj. 998. Sa. RM. 4 874 547. – Kredit: Strom- u. sonst. Einnahmen RM. 4 874 547. Dividenden 1922/23–1924/25. 6, 1½, 4 %. Direktion. Dipl.-Ing. u. Stadtrat Dr.-Ing. e. h. Xaver Mayer, Stettin. Aufsichtsrat. Oberbürgermeister Dr. Ackermann, Stellv.: Dir. Wilh. Kettner, Geh. Komm.-Rat Dr. h. c. Franz Gribel, Dir. Dr. Behm, Stadtrat Alex Kuntze, Stadtrat Duhmer, Stadtverordnetenvorsteher Konsul Dr. h. c. Ahrens, Stettin; Landrat a. D. Dr. Tewaag, Land- rat Dr. Schöne, Stadtverordn. Fabrikbes. Lenzner, Geh. Reg.-Rat Landrat Dr. Köhler, Greifenhagen; Landrat v. Lettow-Vorbeck, Prenzlau. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 2 1. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. v Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. vier neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1.1912 trat ein neuer Stromlieferungstarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Ahbgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er. gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. ..