1330 Film. Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoolog. Gärten, Vereine. Universum-Film Akt.-Ges. (Ufa) in Berlin W. 9, Köthenerstr. 1/4. Gegründet: 18./12. 1917; eingetr. 14./2. 1918. Gründer: s. Jahrg. 1921/23. Zweck: Betrieb aller Zweige des Filmgewerbes, insbesondere der Filmfabrikation, des Filmmietgeschäfts u. des Filmtheatergeschäfts sowie Fabrikation u. Handel jeder Art, der mit dem Film- u. Lichtbildgewerbe im Zusammenhang steht. Innerhalb dieser Grenzen ist die Ges. zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesell- schaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Ver- äusserung von Grundstücken, zur Beteil. an fremden Unternehmungen gleicher oder ver-. wandter Art, zu Errichtungen von Zweigniederlassungen an allen Orten des In- und Aus- landes sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit anderen Ges. Die Betriebe in B.-Tempelhof u. B.-Babelsberg umfassen Verwaltungs-Gebäude, Ateliers, Freilichtbühnen, Kopieranstalten, Filmlager, Werkstätten u. verschied. Betriebsgeb. aller Art. Der Konzern betreibt insges. 134 Theater mit 118 000 Plätzen im In- u. Ausland. Der Filmvertrieb geschieht durch auf das ganze Reich verteilte Geschäftsstellen. In Amsterdam, Budapest, Helsingfors, Prag, Rom, Stockholm, Wien, Zürich u. New York werden Niederlass. unterhalten. Angestellte u. Arbeiter Ende Mai 1925 über 5000. Durch die Verträge vom 10. u. 21./11. 1921, genehmigt durch G.-V.-B. v. 21./11. 1921, ist das Ver- mögen der „Decla-Bioscop-Akt.-Ges.“ in Berlin mit dem Rechte zur Fortführ. der Firma unter Ausschluss der Liquid. auf die „Universum-Film Akt.-Ges.“ übergegangen. 1922 ist die Projektions Akt.-Ges. „Union“ als Ganzes mit dem Recht zur Fortführung der Firma auf die Universum-Film Akt.-Ges. unter Ausschluss der Liqu. übergegangen. 1924/25 erwarb die Ges. die Aktienmehrheit der A.-G. für Filmfabrikation, Berlin; ferner ging die Majorität der Westi-Film S. A. Italiana in Rom u. der J. C. Pfaff A.-G. in Berlin an die Ges. über. Letztere ist Eigentümerin des Grundstücks ,Romanisches Haus“ am Kurfürstendamm in Berlin. Lt. Verschmelzungsvertrag v. 27./10. 1925 ging/ das Vermögen der Martin Dentler Film-Akt.-Ges. in Braunschweig unter Ausschluss der Liqu. an die Ges. über. Mit der schwedischen Filmges. Svensk Aktiebolaget wurde eine Interessengemeinschaft geschlossen. Ende 1925 wurde mit der Universal Pictures Corp., New-York, ein Filmlieferungsvertrag auf mehrere Jahre u. mit den Filmges. der Famous Players Lasky Corp. (Paramount) u. der Metro Goldwyn Distributing Corp. ein Interessengemeinschaftsvertrag auf längere Zeit abgeschlossen. Nach diesem Vertrage wird in Deutschland eine Vertriebsgemeinschaft ge- bildet, welche die besten Filme der Ufa u. der beiden Ges. im Arbeitsgebiet der Ufa ver- wertet, während die amerikan. Ges. einen erheblichen Teil der Ufaproduktion in den Ver. Staaten u. dem übrigen Interessengebiet vertreiben. Ausserdem ist die gemeinschaftl. Herstell. von Filmen in Deutschland unter der Leitung der Ufa zunächst für einige Filme vereinbart worden. Diese Gemeinschaftsproduktion soll in den nächsten Jahren eine Er- weiterung erfahren. Soweit die Ufa ihre Filme nicht in den gemeinschaftl. Vertrieb zu geben hat, ist sie hinsichtlich der Vergebung dieses Filmmaterials vollkommen frei. Es ist weiterhin in Aussicht genommen, neus Theaterprojekte gemeinschaftlich, unter voller Wahrung der Interessen der Ufa, durchzuführen. Schliesslich gewähren die Famous Players u. Metro Goldwyn der Ufa ein sofort ohne Disagio auszahlbares 10 jähriges Amortisations- darlehn im Betrage von $ 4 000 000 zu 7½ %. Als Sicherheit ist eine Hyp. auf das Ufa- Haus am Potsdamer Platz (Café Vaterland) eingetragen. An der deutschen Vertriebsges. werden die Ufa mit 50 %, die beiden amerikan. Konzerne mit je 25 % beteiligt sein. hr Sitz ist Berlin. Kapital: RM. 45 Mill. in 240 000 Akt. Serie A u. 20 000 Akt. Serie B zu RM. 150 sowie 10 000 Akt. Ser. A. zu RM. 600. Urspr. M. 25 Mill. Erhöht 1921 um M. 75 Mill. in 65 000 Akt. Serie A u. 10 000 Serie B à M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 21./11. 1921 um M. 100 Mill. in 100 000 Inh.-Akt. à M. 1000 u. zwar 90 000 Akt. Serie A u. 10 000 Akt. Serie B. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 30./10. 1923 um M. 100 Mill. mit Div.-Ber. ab 1./6. 1923 in 10 000 St.-Akt. Serie A à M. 5000 u. 50 000 St.-Akt. Serie A à M. 1000. M. 20 Mill. den Aktion. im Verh. 10:1 gratis angeb. Stimmrecht der Akt. Serie B in best. Fällen 12 fach. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 300 Mill. auf RM. 45 Mill. in 240 000 Akt. Ser. A u. 20 000 Akt. Ser. B zu RM. 150 u. 10 000 Akt. Ser. A zu RM. 600 durch Abstempel. der Akt. Serie A u. B zu bisher M. 1000 auf RM. 150 u. der Akt. Lit. A zu bisher M. 5000 auf RM. 600. Ausserdem ist auf jede bisher. Akt. zu M. 5000 noch 1 Aktie über RM. 150 ausgehändigt worden. Anleihe v. 1919 der ehemal. Rhein. Lichtbild-A.-G.: Aufwert.-Betrag der Emiss. v. 8./5. 1919 RM. 49.80, der Emiss. v. 10./6. 1919 RM. 46.65 für nom. M. 1000. Febr. 1926 waren noch im Umlauf v. der Emiss. v. 8./5. M. 255 000, Emiss. v. 10./6. M. 9000. Anleihe: M. 15 Mill. in 10 % Teilschuldverschr. lt. G.-V.-B. v. 28./2. 1925, 100 000 Stücke zu RM. 150, Zs., 1./6. u. 1./12. Die Ges. ist verpflichtet, spätestens bis 30./11. 1928 die Inh. aufzufordern, die Teilschuldverschr. in Aktien gleichen Nennwertes umzutauschen; eventl. Steuern etc. gehen zu Lasten der Inh. Für den Fall einer Kap.-Erhöh. vor Durchführ. des Umtausches, wobei den Aktion. ein Bezugsrecht gewährt wird, sind die Oblig.-Inh. zum Umtausch ihrer Oblig. in Aktien aufzufordern. Den eingetauschten Aktien ist ein gleiches Bezugsrecht zu denselben Beding. wie den Aktion. einzuräumen, andernfalls sind die Oblig. spätestens am 1./12. 1928 mit 130 % einzulösen. Wird seitens der Oblig.-Inh. von dem Umtauschangebot kein Gebrauch gemacht, so sind diese Oblig. am 1./6. 1935 zu 105 % fällig.