Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1895 Komm.-Rat Albert Moos, Geh. Komm.-Rat Gustav von Müller, Oberhofmarschall a. D. Graf Alfred Schenk von Stauffenberg, Exz., Dir. Bruno Seeliger, Geh. Hofrat Dr. Ernst von Sieglin, Stuttgart; Jacob Victor, Dr. Ernst Wecker, Heilbronn; Dr. Richard Werner, Stuttgart; Geh. Komm.-Rat Dr. Philipp Wieland, M. d. R., Ulm a. D.; Max Wolf, Stuttgart; Komm.-Rat Dir. Gustav Wurster, Bayreuth. Zahlstellen: Berlin: Coup.-Kasse, Kanonierstr. 29/30 u. sämtl. Depositenkassen; Cottbus; Niederlausitzer Bank; Düsseldorf: Deutsche Bank Fil., C. G. Trinkaus; Frankfurt a. M.: Deutsche Bank Fil., Lazard Speyer-Ellissen, Jacob S. H. Stern, Gebr. Sulzbach; Hildesheim: Hildesheimer Bank; Köln: Deutsche Bank Fil., Deichmann & Co.; Mannheim: Rheinische Creditbank; Oldenburg (Oldb.): Oldenhurgische Spar- & Leih-Bank; Osnabrück: Osnabrücker Bank; Schwerin (Mecklb.): Mecklenburgische Depositen- u. Wechselbank, sowie die übrigen inländischen Filialen, Zweigstellen u. Depositenkassen der Deutschen Bank. Deutsche Genossenschaftsbank Akt.-Ges., Berlin, W 8, Behrenstrasse 37/39. Gegründet: 27./7. 1923; eingetr. 24./8. 1923. Gründer s. Jahrg. 1925 III. Zweck: Bankbetrieb in allen seinen Zweigen u. insbes. im Verkehr mit den Genossen- schaften des Deutschen Reiches. Kapital: RM. 10 000 in 500 Akt. zu RM. 20. Urspr. M. 100 Mill. in 100 000 Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Lt. G. v. v. 15./10. 1924 Umstell. auf RM. 10 000 (10 000: 1) in 500 Akt. zu RM. 20. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Guth. RM. 26 688. – Passiva: A.-K. 10 000, R.-F. 4702, Bankschuld 11 986. Sa. RM. 26 688. Dividenden 1923–1924: 0, 0 %. Direktion: Bankdir. Paul Rapmund. Aufsichtsrat: Vors. Bankdir. Wilh. Kleemann, Berlin; Genossenschaftsanwalt Justizrat Prof. Dr. Hans Crüger, Charlottenburg; Bankdir. Herm. Malz, Frankfurt a. M. Deutsche Golddiskontbank, Berlin C. 19, Kleine Jägerstr. 1 (im Gebäude der Reichsbank). Gegründet: 7./4. 1924 nach Massgabe des Reichsgesetzes vom 19./3. 1924 unter Führung der Reichsbank, jedoch mit privatem Kapital. Dem Verkehr übergeben 16./4. 1924. Die Deutsche Golddiskontbank ist von der Reichsregierung vollständig unabhängig. Zweck: Als reine Privatbank hat die Deutsche Golddiskontbank den Zweck, auf Grund in- und ausländischer Kapitalbeteiligung u. Kreditgewähr. sowie unter Nutzbarmachung verfügbarer deutscher Goldreserven berechtigte Kreditbedürfnisse der heimischen Wirtschaft zu befriedigen. Betrieb von Bankiergeschäften. Das Recht der Notenausgabe wurde durch das Bankgesetz v. 23./8. 1924 aufgehoben. 1925 Gewährung eines kurzfristigen Realkredites von ca. RM. 250 000 000 an die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt zur Weiterbegebung an die Landwirtschaft. Über die Auflösung der Bank ist folg. bestimmt: Im Falle der Liquidation wird das gesamte Vermögen einschl. der Reserven der Golddiskontbank unter die Aktionäre nach dem Verhältnis der eingezahlten Aktienbeträge verteilt. Für den bis zum Beginne der Liquidation verflossenen Teil des Geschäftsjahres hat nach Massgabe einer für den Tag vor Liquidationsbeginn aufzustellenden Bilanz eine besondere Gewinnverteilung stattzufinden. Nach dem Abschluss der Liquidation erfolgt die Hinterleg. der Bücher u. Papiere der liquidierten Bank bei der Reichsbank. Diese wird auch ermächtigt, für den Fall, dass sich nachträglich noch weiteres der Verteil. unterliegendes Vermögen herausstellt, die bisher. Liquidatoren erneut zu bestellen oder andere Liquidatoren zu berufen. Die Reichsbank hat das Recht, die Deutsche Golddiskontbank jederzeit zu liquidieren. Die Liquidation bedarf der Zustimmung der G.-V. der Deutschen Golddiskontbank. Diskontsatz: Ab 16./4. 1924: 10 %, ab 19./9. 1924: 8 %, ab 19./5. 1925: 7 %, ab 14./10. 1925: 6 %. Aktienkapital: £ 10 000 000, es ist eingeteilt in Aktien zu je £ 10 u. zerfällt in 2 Gruppen, Gruppe A u. B. (Die Reichsbank ist im Besitze des gesamten A.-K. der Gold- diskont-Bank.) Für die Aktien können Urkunden in Höhe eines mehrfachen Betrages von £ 10 ausgestellt werden; es genügt auch, wenn über den Aktienbetrag der Gruppe A ein Kollektivtitel ausgefertigt wird. Der Inh. einer zus. gefassten Aktie kann Ausfertigung einzelner Aktien, u. Zzwar bei Gruppe A über mindestens je £ 1000, bei Gruppe B über je £ 10 verlangen. Die Gruppe A in Höhe von £ 5 000 000 ist von der Reichsbank übern. u. von ihr voll eingezahlt. Die Aktien der Gruppe A lauten auf Namen u. sind auf den Namen des Eigentümers im Aktienbuche der Ges. einzutragen. Die Akt. der Gruppe B von insgesamt £ 5 000 000 lauten auf den Inhaber. Sie sind von den Gründern übern. u. mit 25 % eingezahlt. Weitere Einzahl. werden aufgerufen nach gutachtl. Anhörung des A.-R. seitens des Vorstandes. Zahlt der Verpflichtete den auf die Aktie zu leistenden Betrag ungeachtet der Aufforder. nicht ein, so ist er seines Anteilrechts u. der geleisteten Einzahl. zugunsten der Deutschen Golddiskontbank verlustig zu erklären. Solange eine Aktie nicht