1896 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. voll eingezahlt ist, wird eine Urkunde darüber nicht ausgegeben. Veräussert der Aktionär vor der Volleinzahl. seinen Anteil, so bleibt er der Ges. gegenüber unmittelbar für die auf Grund der Aktie zu bewirkenden Leistungen haftbar. Die Einzahl. der Aktienbeträge ist in vom Vorstande der Deutschen Golddiskontbank zugelass. Devisen oder Gold zu leisten. Die Golddiskont-Aktien wurden in Reichsbank-Anteile mit Wirk. v. 1./1. 1925 umgetauscht. Geschäftsjahr: Kalenderj. (erstes endete am 31./12.1924). Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Auf je £ 10 Aktienbesitz 1 St. (die Gen.-Vers. fasst ihre Beschlüsse in allen Fällen mit einfacher St.-Mehrheit). Gewinn-Verteilung: Der nach Abzug der erforderl. Abschr. u. Rückstell. sich ergebende Reingewinn ist, soweit er nicht zur Ergänzung von Dividenden vorausgegang. Jahre ver- wendet werden muss. in folgender Weise zu verteilen: Zunächst bis 8 % Div. für die Aktie in allen Fällen für 12 Monate u. analog der geleisteten Einzahlungen. Von dem nach Aus- schüttung der Dividende verbleib. Gewinnbetrage sind 50 % an das Reich abzuführen, über die restl. 50 % beschliesst die G.-V., welche auch die Vergüt. des A- R. festsetzt. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 3 352 800, tägl. fäll. Forder. 255 396.2, Wechsel u. Schecks 7 329 915.18.4, sonst. Anl. 891 345.16.8, (weiterbeg. Wechsel £ 1 608 834.18.10). – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 20 417.6.5, Delkr. 55 000, täglich fäll. Verbindlichk. 66 597.18.2, sonst. Verbindlichk. 1 117 157.1.5, 1926 entfall. Zs. aus Wechseln 61 912.15.2, schuldige, aber noch nicht bez. Zs. auf aufgenommene Kredite 17 163.13.7, sonst. 6829.19.10, Reingewinn 484 379.2.5, (Verbindlichk. aus weiterbegeb. Wechseln £ 1 608 834.18.10.). Sa. & 11 829 457.17. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinn aus Wechseln u. Schecks u. Gebühren 507 934.12.6, Gewinnvortrag vom Jahre 1924 847.12.10. – Ausgaben: Verwalt.- Kosten 24 403, Reingew. 484 379 (davon 5 % R.-F. 24 218.19.2, Delkr. 60 000, 6 % Div. 398 832, Vortrag 1328.3.3). Sa. £ 508 782.5.4. „„. Dividende 1924–1925: 8 % p. r. t, 6 %. Die zu zahlenden Div. unterliegen keiner Kapitalertragsteuer. „ Vorstand: Geh. Finanzrat Dr. Bernhard, Geh. Finanzrat Dr. Friedrich, Reichsbankdir. Fuchs. Aufsichtsrat (mind. 24): Vors. Reichsbank-Präs. Dr. Schacht; Stellv. Reichsbank-Vizepräs. Geh. Oberfinanzrat Kauffmann, Geheimrat Budczies, Geheimrat Dr. von Grimm, Reichs- bankdir. Schneider, Reichsbankdir. Dreyse, Geheimrat Seiffert, Geheimrat Dr. Vocke. Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats: Präs. Dr. Schacht, Vizepräs. Dr. v. Glasenapp, Geheimrat Dr. v. Grimm, Geheimrat Schneider, Geheimrat Budcezies, Geheimrat Seiffert, Geheimrat Dr. Vocke, Reichsbankdir. Schneider. Deutsche Hypothekenbank (äActien- Gesellschaft) in Berlin NW., Dorotheenstrasse 44. Privilegiert: 3./4. 1872, 3./4. 1875, 26./8. 1885, 31./7. 1895, 31./8. 1898, 26./3. 1900, 4./1. 1904, 20./8. 1906, 22./1. 1912. 30./6. 1921, 11./12. 1924, 28./5. 1925. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung hypoth. Darlehen gemäss dem Hypoth.-Bank-Gesetz v. 13./7. 1899 u. dem Gesetz über wertbeständige Hypotheken. 1902 wurde das Kommunalkredit-Geschäft aufgenommen. Kapital: RM. 3 Mill. in 15 000 Aktien zu RM. 50 u. 22 500 Aktien zu RM. 100. Urspr. M. 9 Mill. 1903 Erhöh. um M. 3 Mill. Nochmals erhöht 1906 um M. 6 Mill., davon M. 3 Mill. 1907 angeb., restl. M. 3 Mill. Ende 1910 angeboten. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 4./4. 1925 von M. 18 Mill. auf RM. 1 500 000 in 15 000 Aktien zu RM. 50 u. 7500 Aktien zu RM 100 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von bisher M. 600 bzw. M. 1200 auf RM. 50 bzw. RM. 100. Dann lt. gleicher G-V. erhöht um RM. 1 500 000 in 15 000 Aktien zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1926, angeb. den Aktion. in Verh. 100: 100 zu 103 % v. 12./3.–9./4. 1926. Hypotheken und Pfandbriefe: Die Bank hat die Berechtigung, auf den Inhaber lautende Hypotheken-Pfandbriefe bis zum 20fachen Betrage des eingezahlten A.-K. und des gesetzlichen R.-F. auszugeben. Unter Hinzurechnung der in Umlauf befindl. Hypoth.- Pfandbr. der Bank darf der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Kommunal. Oblig. den 15 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. und des gesetzl. R.-F. nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Durch staatsmin. Genehm. vom 12./8. 1924 ist die Bank zur Aus- gabe wertbeständiger Schuldverschreib. auf den Inhaber zum Zinsfusse von höchstens 10 % nach Massgabe des Bankstatuts privilegiert worden. Die Beleihung ist auf im Deutschen Reich belegene Grundstücke beschränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Die Reichsbank beleiht die Hypoth.-Pfandbr. u. die Kommunal-Oblig. in erster Klasse. Letztere sind in Preussen mündelsicher. 33 Der Pfandbr.-Umlauf betrug Ende 1923: M. 226 102 000. 4 % Serien I u. Ia konv. (ehemals 4½ %). Stücke Serie I zu M. 300, 600, 3000; Serie Ia zu M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Gekündigt zum 30./9. 1923. 4 % Serie VII. Stücke zu M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Von dieser Serie gekündigt zur Rückzahl. am 30./6. 1923 die Stücke Lit. A zu M. 5000 Nr. 201 bis 300, Lit. B zu M. 2000 Nr. 601–1050, Lit. C zu M. 1000 Nr. 2001–3200, Lit. D zu M. 500 Nr. 3001–5000, Lit. E zu M. 300 Nr. 6001– 10 000, Lit. F zu M. 200 Nr. 2501–3500. 3½ % Serie VIII von 1886 und 1889. Stücke zu M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Gekündigt zum 30./9. 1923.