1900 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. werden die an den Tilg.-F. abgeführten Anteile des Reichs am Reingewinn der Reichsbank angerechnet. Der Anspruch der Reichsbank ist auf diese Anteile des Reichs am Rein- gewinn beschränkt. Übersteigen diese Anteile die Ersatzverpflichtung, so ist der über- schiessende Betrag von der Deutschen Rentenbank dem Reiche zu erstatten. Die Zahlung des Zinsenanteils der Reichsbank ist der Deutschen Rentenbank bie zur Beendigung der Auffüllung des Tilg.-F. gestundet. Andererseits hat die Deutsche Rentenbank den Kredit an das Reich, der zu Beginn 1925 nur in Höhe von 1100 Mill. fest u. in Höhe von 100 Mill. kurzfristig gegeben war, endgültig mit 1200 Mill. langfristig gegeben. Die Tilgung dieses Reichskredites erfolgt unter Erlass der Zinsen zur Hälfte durch Zahlungen des Reichs, dessen Verpflicht. auf 10 Jahreszahlungen von je 60 Mill. begrenzt ist, und zur anderen Hälfte aus den Zinszahlungen der Grundschuldverpflichteten, die an sich der Deutschen Rentenbank zustehen, nach dem Liquidier.-Gesetz aber unmittelbar in den Tilgungsfonds bei der Reichsbank fliessen. Kapital: Das Kapital der Deutschen Rentenbank wird entsprechend der Veränderung der Belast. auf Grund des Liquid.-Gesetzes auf 2000 Mill. Rentenmark herabgesetzt. (Kapital u. Rücklage hatten vorher M. 3200 Mill. betragen.) Der Betrag wird jetzt lediglich von der Landwirtschaft aufgebracht. Bei Bemessung des Kapitals der Deutschen Renten- bank in ihrer veränderten Gestalt ist von dem Ergebnis der bisher nur im unbesetzten Gebiet durchgeführten Belast. der dauernd land-, forstwirtschaftl. oder gärtnerischen Zwecken dienenden Grundstücken ausgegangen worden. Die Belastung wird nunmehr auch im be setzten Gebiet durchgeführt werden. – Während die bisherige Belastung sich nach dem ursprüngl. Wehrbeitragswert richtete, soll nunmehr der für die Vermögenssteuer berichtigte oder nachträglich ermittelte Wehrbeitragswert für die Vermögenssteuer 1924 zugrunde gelegt worden. Näheres über bisher. Kap. s. Jahrg. 19251. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Nach der neuen Satzung vom 21./10. 1924 wird die zukünftige General- versammlung die Vertretung der Anteilseigner der Deutschen Rentenbank sein. Diese besteht aus 110 Mitgl., die durch den Deutschen Landwirtschaftsrat (30 Mitgl.), dem Reichs- landbund, die Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, dem Reichsverband der Deutschen Landwirtschaftl. Genossenschaften u. den Generalverband der Deutschen Raiffeisen-Genossen- schaften (alle diese je 20 Mitgl.) als Treuhänder der Anteilseigner bestellt werden. Gewinnverteilung: Der § 18 der alten Rentenbankverordnung ist hinfällig geworden. Nach der neuen Satzung des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbank- scheinen kommt die Verteilung einer Dividende nicht mehr in Frage. Der aus der fest- gelegten Bilanz nach Vorlage sämtl. Abschreibungen u Rücklagen sich ergebende Überschuss aller Aktiva über alle Passiva bildet den Reingewinn der Deutschen Rentenbank. Dieser soll gemäss § 9 des Rentenbankschein-Liquidierungsgesetzes für Zwecke der zu gründenden Landwirtschaftl. Kreditanstalt oder für verwandte Zwecke benutzt werden. Liquidation: Da zwischen dem Inkrafttreten des Liquid.-Gesetzes u. der tatsächlichen Beendigung der Liquid. der Rentenbank eine grössere Zeitspanne liegt, ist die Bestimmung darüber, in welcher Weise die nach Liquidation der Deutschen Rentenbank verbleibenden Werte zu verwenden sind, desgleichen ob allgemein die Grundschulden zum Erlöschen kommen werden, einer zukünftigen Gesetzgebung vorbehalten worden (vergl. das Gesetz betr. die Errichtung der landwirtsch. Kreditanstalt). Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Belastung der Landwirtschaft 2 000 000 000 (Bestand an Rentenbriefen Feingoldmark 1 699 844 000), Darlehen an das Reich 1 077 646 990, abzu- wickelnde Wirtschaftskredite 586 889 722, Kassa, Reichsbankgiro-, Postscheck- u Bankguth. 107 507 994, Wertp. u. Devisen 10 136 652, Bankgeb. 300 000, Mobil. u. Büroutensil. 1, sonstige Aktiva 13 744 433. – Passiva: A.-K. 2 000 000 000, Uml. an Rentenbankscheinen 1 608 772 199, do. an Rentenbriefen 156 000, Tilgung gemäss § 7c des Liqu.-Ges. 55 608 514, noch einzulös. Zinsscheine v. Rentenbriefen 3087, Guth. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 29 409 908, sonst. Passiva 75 969, Rückstell. für den Neudruck von Rentenbankscheinen a. für sonstige unvorhergesehene Ausgaben 5 000 000, do. für Beamtenfürsorge (Pens.-F.) 1 040 000, Gewinn- reserve 1924 11 109 591, Reingewinn 85 050 523. Sa. RM. 3 796 225 794. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 839 480, Ausgaben für Mobil. 61 484, Rentenbrief-Zs. 5862, Stückzs. auf Wertpa3143, Rückstell. für den Neudruck von Rentenbank- scheinen u. sonstige unvorherges. Ausgaben 2 389 138, do. für Beamtenfürsorge (Pens.-F.) 500 000, Reingewinn 85 050 523. – Kredit: Grundschuld-Zs. aus 1924 19 172 903, Zs. aus Krediten u. kurzfristigen Anlagen 69 676 729 (hiervon Zs. aus Darlehen der Treuhandstelle für die Deutsche Rentenbank 5 935 523). Sa. RM. 88 849 633. Präsident: Staatsminister Dr. Lentze. Direktion: Geh. Finanzrat Dr. Kissler, Dir. Lipp; Stellv. Reg.-Rat Dr. Szagunn. Kommissar der Reichsregierung: Reg.-Rat Dr. Friedrichs; Stellv. Ober-Reg.-Rat Bayrhoffer. Kommissar der Reichsbank: Reichsbank-Dir. Dreyse; Stellv. Reichsbank-Dir. Ehrhardt. Aufsichtsrat: Präsident Dr. Brandes, Althof-Insterburg; Freiherr von Pfetten, Ramspau; Reg.-Präs. Dr. Kutscher, Falkenhain; Präsident von Oppen, Dannenwalde; Präsident Frhr. von Lueninck, Bonn; Präsident Adorno, Kaltenberg (Württbg.); Landrat Frhr. von Maltzan, Moltzow b. Mecklb.; Geh. Ökonomierat Steiger, Dresden; Hauptritterschaftsdirektor von Winterfeld, Berlin; Rittergutsbes. Graf von Kalckreuth, Berlin; Gutsbesitzer Hillger-Spiegel-